Hier erhalten Sie Hintergrundinformationen für die Förderprogramme Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022, mit denen die Bundesregierung Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt.
NeustarthilfenEinleitung
Neustarthilfen
Neustarthilfe 2022 April bis Juni
Die Neustarthilfe 2022 umfasste die Förderzeiträume Januar bis März und April bis Juni, die nur getrennt beantragt werden konnten. Mit der Neustarthilfe 2022 wurden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt.
Neustarthilfe 2022 Januar bis März
Die Neustarthilfe 2022 schloss an die Neustarthilfe Plus an und unterstützte weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Januar bis März und April bis Juni 2022, die nur getrennt beantragt werden konnten.
Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021
Die Neustarthilfe Plus umfasste die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021, die nur getrennt beantragt werden konnten. Sie unterstützte Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021
Die Neustarthilfe Plus schloss mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasste die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021, die nur getrennt beantragt werden konnten. Sie unterstützte Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Mit der Neustarthilfe wurden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 coronabedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichneten, aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kam.