5a. Wie ist mit Anträgen auf Überbrückungshilfe III umzugehen, die bereits gestellt wurden und bei denen Antragsstellende nachträglich eine höhere Förderung aufgrund der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich erhalten oder das zugrundeliegende Beihilferegime austauschen möchten?
5a. Wie ist mit Anträgen auf Überbrückungshilfe III umzugehen, die bereits gestellt wurden und bei denen Antragsstellende nachträglich eine höhere Förderung aufgrund der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich erhalten oder das zugrundeliegende Beihilferegime austauschen möchten?
Einleitung
Ein nachträglicher Wechsel der beihilferechtlichen Grundlage ist im Rahmen der Schlussabrechnung möglich.