[redaktionelle Anpassung]

Falls Sie bisher noch keine prüfende Dritte beziehungsweise keinen prüfenden Dritten im Sinne des § 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) beauftragt haben, zum Beispiel für Ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können Sie diese unter anderem hier finden: