Im Direktantrag und im Antrag über prüfende Dritte sind insbesondere folgende Angaben zu machen, um die Identität und Antragsberechtigung der oder des Antragstellenden sowie die Bemessungsgrundlage festzustellen:

  • Angabe, ob Antrag in eigenem Namen als natürliche Person (Freiberuflerin beziehungsweise Freiberufler oder Gewerbetreibende beziehungsweise Gewerbetreibender) oder durch eine Kapitalgesellschaft/Genossenschaft gestellt wird
  • Name, Geburtsdatum, die beim zuständigen Finanzamt hinterlegte Anschrift, gegebenenfalls Firma und Betriebsstätte
  • Gegebenenfalls steuerliche Identifikationsnummer, Steuernummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID
  • Zuständige Finanzämter
  • IBAN der Kontoverbindung, die beim zuständigen Finanzamt für die angegebene steuerliche Identifikationsnummer oder Steuernummer hinterlegt ist
  • Im Falle der Antragstellung durch eine Genossenschaft: vereinbarte Wochenarbeitszeit der Mitglieder für die Genossenschaft (Nachweis durch geeignete Dokumente, zum Beispiel durch Satzung der Genossenschaft oder aktuelle Mitgliederliste, muss vorgehalten und auf Anforderung der Bewilligungsstellen zur Verfügung gestellt werden)
  • Im Falle der Antragstellung durch eine Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft: Höhe der Beteiligung der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter und vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter für die Kapitalgesellschaft (Nachweis, zum Beispiel durch Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag, muss vorgehalten und auf Anforderung der Bewilligungsstellen zur Verfügung gestellt werden)
  • Angabe der Branche anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), in welcher die oder der Antragstellende schwerpunktmäßig tätig ist
  • Jahresumsatz 2019 (nur bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ab dem 1. Januar 2019 bis zum 30. September 2021: Jahresumsatz 2019, Summe des Monatsumsatzes der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020, Umsatz des 3. Quartals 2021, Umsatz aller vollen Monate im Jahr 2021 oder geschätzter Jahresumsatz 2021) (siehe Ziffern 3.2 und 3.3)
  • Erklärung, dass eine Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Gesamtförderzeitraums erfolgt, spätestens bis zum 30. September 2022 für Direktantragstellende und spätestens bis zum 31. März 2023 für prüfende Dritte (siehe Ziffer 4.8)
  • Erklärung der oder des Antragstellenden zur Herkunft der Einkünfte aus gewerblicher oder freiberuflicher oder vergleichbarer Tätigkeit (siehe Ziffer 2.4) und zur Anzahl der Beschäftigten (siehe Ziffer 2.5)
  • Versicherung, wenn Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten oder aus unständigen Beschäftigungsverhältnissen aller Branchen mit selbständigen Umsätzen gleichgesetzt werden sollen, dass die oder der Antragstellende für Januar 2022 weder Arbeitslosen- noch Kurzarbeitergeld bezogen hat und die oder der Antragstellende im Falle der Geltendmachung von Einkünften aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen dabei jeweils einen Beruf ausübt, der unter Nummer 94 („Darstellende und unterhaltende Berufe“) oder unter Nummer 8234 („Berufe in der Maskenbildnerei“) der Klassifikation der Berufe der Bundesagentur für Arbeit fällt (siehe Ziffer 2.3)
  • Natürliche Personen: Erklärung, dass die Neustarthilfe 2022 nicht bereits durch die antragstellende natürliche Person oder eine Genossenschaft, deren Mitglied sie ist, oder eine Kapitalgesellschaft, an der sie 25 Prozent oder mehr der Anteile hält, beantragt wurde oder in Anspruch genommen wird
  • Kapitalgesellschaften/Genossenschaften: Erklärung, dass die Neustarthilfe 2022 nicht bereits durch die antragstellende Genossenschaft beziehungsweise Kapitalgesellschaft oder eine natürliche Person, die Mitglied der Genossenschaft ist bzw. die 25 Prozent oder mehr der Anteile an der Kapitalgesellschaft hält, beantragt wurde oder in Anspruch genommen wird
  • Natürliche Person: Erklärung, dass keine Überbrückungshilfe IV durch die antragstellende natürliche Person oder eine Genossenschaft, deren Mitglied sie ist, oder eine Kapitalgesellschaft, an der sie 25 Prozent oder mehr der Anteile hält, beantragt wurde oder in Anspruch genommen wird
  • Kapitalgesellschaften/Genossenschaften: Erklärung, dass keine Überbrückungshilfe IV durch die antragstellende Genossenschaft beziehungsweise Kapitalgesellschaft oder eine natürliche Person, die Mitglied der Genossenschaft ist beziehungsweise die 25 Prozent oder mehr der Anteile an der Kapitalgesellschaft hält, beantragt wurde oder in Anspruch genommen wird
  • Erklärung, dass, sofern die oder der Antragstellende Mitglied in einer Genossenschaft und gleichzeitig Gesellschafterin beziehungsweise Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist, die oder der Antragstellende nur entweder im Antrag der Kapitalgesellschaft oder im Antrag der Genossenschaft berücksichtigt wird
  • Weitere Erklärungen, mit denen die oder der Antragstellende zum Beispiel dem Datenabgleich zwischen Bewilligungsstellen, Finanzämtern, Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden zustimmt (siehe auch Ziffer 4.6)

Auf Anforderung der Bewilligungsstelle müssen Sie Ihre Angaben durch geeignete Unterlagen belegen. Die im Zusammenhang mit der Antragstellung verwendeten beziehungsweise erstellten Unterlagen und Belege sind für eine etwaige Prüfung mindestens 10 Jahre bereitzuhalten.