Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe erfolgt gebündelt in zwei Paketen. Dies erleichtert u.a. die Anrechnung von Förderungen zwischen den jeweiligen Programmen wie auch die Überprüfung der Einhaltung beihilferechtlicher Obergrenzen.
Die Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe im Paket 1 ist seit Mai 2022 möglich. Die Abrechnung der Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV im Paket 2 ist nun ebenfalls freigeschaltet, sofern die Antragstellerin bzw. der Antragsteller kein Paket 1 einreichen muss oder die Prüfung der Bewilligungsstelle bereits abgeschlossen ist.
Die Möglichkeit, Paket 2 zu bearbeiten und einzureichen, auch wenn Paket 1 noch nicht abschließend von der Bewilligungsstelle geprüft wurde, wurde im Laufe des ersten Quartals 2023 bereitgestellt.