Das Organisationsprofil dient als Bindeglied, um sämtliche Anträge, für die eine Schlussabrechnung erstellt werden muss, gemeinsam im Paket abrechnen zu können. Dazu werden aktuelle Angaben zum antragstellenden Unternehmen zentral abgefragt. Handelt es sich beim Antragstellenden um ein verbundenes Unternehmen, sind alle Unternehmen des Verbundes anzugeben. Ist in Rechtsnachfolgefällen ein neuer Antragsteller anzugeben, vgl. hierzu Ziffer 6.6.

Im Organisationsprofil sind alle erhaltenen Beihilfen anzugeben, die nicht im Paket 1 (Überbrückungshilfe I bis III, November-/Dezemberhilfe) oder Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus & IV) enthalten sind, jedoch für die Überprüfung der Einhaltung der beihilferechtlichen Obergrenzen relevant sind. Darunter fallen insbesondere die Corona-Soforthilfe, ggf. KfW-Förderkredite und andere Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und Kommunen. Auch November- und Dezemberhilfe, die auf Grundlage eines Direktantrags bewilligt wurde, ist hier mit anzugeben.

Bei den abgefragten Angaben im Organisationsprofil handelt es sich größtenteils um Informationen, die bereits bei der ursprünglichen Antragstellung abgefragt wurden und in den meisten Fällen zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch immer aktuell sind. Daher gibt es die technische Möglichkeit, die ursprünglichen Angaben aus einem bereits gestellten Antrag in das Organisationsprofil zu übertragen. Aufgabe des prüfenden Dritten ist es, die Aktualität der übernommenen Daten zu prüfen und ggf. anzupassen. Bitte beachten Sie, dass hinsichtlich der Bankverbindung ausschließlich beim Finanzamt hinterlegte Daten angegeben werden dürfen, die zudem mit der angegebenen Steuernummer (in der Regel Umsatzsteuernummer) verknüpft sind.

Für eine spätere Evaluation der Förderprogramme werden Angaben zur Beschäftigung an den Stichtagen 29. Februar 2020 und 30. April 2022 abgefragt.