Nein, die Überbrückungshilfe dient der Mitfinanzierung der laufenden betrieblichen Ausgaben, während das ALGII eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist.
Nein, die Überbrückungshilfe dient der Mitfinanzierung der laufenden betrieblichen Ausgaben, während das ALGII eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist.