Der Bescheid wird nach den landesrechtlichen Vorschriften erteilt, in der Regel elektronisch an den prüfenden Dritten zur Weiterleitung an den Antragsteller.
Der Bescheid wird nach den landesrechtlichen Vorschriften erteilt, in der Regel elektronisch an den prüfenden Dritten zur Weiterleitung an den Antragsteller.