Zusätzlich zu den übrigen förderfähigen Kosten werden für die Veranstaltungs- und Kulturbranche auch die Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum von Januar bis August 2021 erstattet. Dies gilt nur dann, wenn die jeweiligen Kosten nicht schon in der Überbrückungshilfe III angesetzt wurden. Eine doppelte Ansetzung der Kosten sowohl in der Überbrückungshilfe III als auch in der Überbrückungshilfe III Plus ist ausgeschlossen. Anträge auf Erstattung dieser Kosten für denselben Zeitraum sowohl in der Überbrückungshilfe III als auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nicht zulässig. Dabei sind sowohl interne projektbezogene (v. a. Personalaufwendungen) als auch externe Kosten (etwa Kosten für beauftragte Dritte (z. B. Grafikerin)) förderfähig, die tatsächlich angefallen sind und im Bezug zu coronabedingt abgesagten Veranstaltungen stehen. Näheres zur Kalkulation und der Beantragung erläutert Anhang 1 zu diesen FAQs.
Zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale ist bei Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche, die zumindest 20 Prozent ihres Umsatzes mit oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen18 erzielen, in Abhängigkeit des mit Veranstaltungen erzielten Umsatzanteils für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von bis zu 20 Prozent der Lohnsumme förderfähig, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen ist; die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Millionen Euro (für die Anschubhilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III und III Plus).
Wer folglich 80 Prozent des Umsatzes mit Veranstaltungen erzielt, erhält 80 Prozent der Anschubhilfe (d.h. 80 Prozent von 20 Prozent der Lohnsumme des Referenzmonats).
Für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können die Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche alternativ zur Anschubhilfe die Restart-Prämie beantragen. Eine monatsweise Wahl ist nicht möglich.
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18 Einschließlich unter anderem Konzerten, Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen oder Theateraufführungen sowie eng an diese Veranstaltungen gebundene Dienstleistungen (u.a. Tontechnik, Bühnenbau).