Aufgrund der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus von Oktober bis Dezember 2021 können Änderungsanträge zum Zwecke der Inanspruchnahme der verlängerten Förderung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für Monate im Zeitraum Juli bis September 2021 gestellt haben, der bewilligt oder teilbewilligt wurde. Falls Sie noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 gestellt haben, können Sie die Förderung für beliebige Monate im verlängerten Förderzeitraum von Juli bis Dezember 2021 über einen Erstantrag beantragen (vgl. Ziffer 3.4).