Wie erfolgt die Schlussabrechnung zur November- und Dezemberhilfe?
Im Falle einer Antragstellung über prüfende Dritte ist eine Schlussabrechnung vorgesehen. Die Schlussabrechnung kann seit Mai 2022 eingereicht werden und erfolgt ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes, über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten bis spätestens 31. Oktober 2023 (verlängert). In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. März 2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe in gesamter Höhe zurückzuzahlen.
Im Falle von Direktanträgen im eigenen Namen erfolgt keine Schlussabrechnung. Stattdessen können stichprobenartige Nachprüfungen durch die Bewilligungsstellen erfolgen.