Überblick: Was war die Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember?
Mit dem Programm Neustarthilfe Plus wurden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhöht. Der Antrag konnte selbst oder über prüfende Dritte gestellt werden.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 endete am 31.März 2022.