Fristenübersicht

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1)

Start Einreichung Paket 1: 5. Mai 2022 für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen
Fristende für Einreichung: 31. Oktober 2023 / bis 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen. Sofern keine Schlussabrechnung fristgerecht eingereicht wurde, sind die vorläufig bewilligten Corona-Hilfen in voller Höhe zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Auszahlung zurückzuzahlen.

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)

Start Einreichung Paket 2: 15. November 2022 für Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV
Fristende für Einreichung: 31. Oktober 2023 / bis 30. September 2024, sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen. Sofern keine Schlussabrechnung fristgerecht eingereicht wurde, sind die vorläufig bewilligten Corona-Hilfen in voller Höhe zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Auszahlung zurückzuzahlen.