Überblick: Was ist die Überbrückungshilfe III Plus?

Die Überbrückungshilfe III Plus war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate Juli bis Dezember 2021.

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützte die Bundesregierung weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfiel für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprachen denjenigen der Überbrückungshilfe III.

Neu im Vergleich zur Überbrückungshilfe III war für die Monate Juli bis September 2021 eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bot, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholten, neu einstellten oder anderweitig die Beschäftigung erhöhten. Die Restart-Prämie konnte für die genannten Monate alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden.

Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt waren und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, konnten ebenfalls Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Detaillierte Information hierzu finden Sie in Ziffer 5.7 der FAQs. Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen hatten, konnten für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2021 Überbrückungshilfe III Plus beantragen.

Hinweise: Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 31. März 2022.

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