FAQs
3.1 Wie ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist zwingend durch prüfende Dritte im Namen des Antragsstellenden über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen. So sollen eine möglichst schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden.