Wie erfolgt die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe IV?

Die Schlussabrechnung kann seit November 2022 eingereicht werden und erfolgt ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes, über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten bis spätestens 31. Oktober 2023 (verlängert). In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. März 2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe IV in gesamter Höhe zurückzuzahlen.