Sollten Sie im Zuge der Registrierung oder Anmeldung Probleme mit der Erstellung von gültigen OTP haben, wird folgendes Vorgehen empfohlen:

Die sicherste und einfachste Möglichkeit ist es, ihr vorhandenes Konto im Antragsportal mit einem bestehenden Bürger- oder Anwaltskonto zu verknüpfen. Die Authentifizierung via OTP wird dann ersetzt durch die Authentifizierung via ELSTER-Organisationszertifikat beziehungsweise via BundID.

Für die Accounterweiterung durch eine der aufgeführten Authentifizierungs-Methoden befolgen Sie jeweils die entsprechenden Schritte:

Accounterweiterung durch das ELSTER-Organisationszertifikat:

  1. Nach Aufruf des Antragsportals für prüfende Dritte klicken Sie auf die Schaltfläche „ELSTER-Login (elster.de)“. Sie werden daraufhin direkt in die Anmeldemaske des ELSTER-Portals weitergeleitet. Voraussetzung ist, dass Sie bereits ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat besitzen.
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Durchsuchen“, um Ihr ELSTER-Organisationszertifikat zu laden. Die heruntergeladene Zertifikatsdatei ist auf Ihrem Computer oder einem lokalen Speichermedium abgelegt und an der Dateiendung *.pfx erkennbar.
  3. Geben Sie außerdem Ihr zum Zertifikat gehöriges Passwort ein und wählen Sie den Login mit Organisationszertifikat.
  4. Die im ELSTER-Benutzerkonto hinterlegten Daten werden Ihnen angezeigt. Bitte autorisieren Sie die Datenweitergabe mit einem Klick auf die Schaltfläche „Bestätigen“.
    Sollten die Angaben nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte unter Angabe der unten angezeigten steuerlichen Identifikationsnummer an Ihr zuständiges Finanzamt.
  5. Folgen Sie nun den Schritten im Abschnitt „Verknüpfung mit dem Benutzerkonto im Antragsportal“ weiter unten.

Accounterweiterung durch die BundID

  1. Wählen Sie im Antragsportal für prüfende Dritte die Option „Login mit BundID“. Sie werden nun zur BundID-Seite weitergeleitet.
  2. Auf der BundID-Seite wählen Sie Ihre gewünschte Methode zur Authentifizierung aus und melden sich damit an. Sie haben die Wahl zwischen der Online-Ausweisfunktion, der Europäischen eID, dem persönlichen ELSTER-Zertifikat oder einem anderen Nutzerkonto.
  3. Folgen Sie nun den Schritten im Abschnitt „Verknüpfung mit dem Benutzerkonto im Antragsportal“ weiter unten.

Verknüpfung mit dem Benutzerkonto im Antragsportal

Wenn Sie eine der oben beschriebenen Authentifizierungs-Methoden gewählt haben und eingeloggt sind, erfolgt nun die Verknüpfung mit Ihrem Benutzerkonto im Antragsportal:

  1. Sie werden ins Antragsportal geleitet und es erscheint ein Fenster zur Aktualisierung der Informationen im Benutzerkonto. Füllen Sie die Daten aus und klicken Sie auf die Schaltfläche „Absenden“.
    Wichtig: Geben Sie exakt dieselbe E-Mail-Adresse an, die Sie auch für Ihren Account im Antragsportal gewählt haben. Die Verknüpfung mit Ihrem Account kann sonst nicht erfolgen.
  2. Danach wird im letzten Schritt zur Überprüfung Ihrer E-Mail-Adresse nun innerhalb einiger Minuten ein Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
    Hinweis: Der Aktivierungslink in der E-Mail ist zeitlich nur begrenzt gültig – derzeit 15 Minuten abzüglich der Zustellzeit der E-Mail.
  3. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um Ihre E-Mail-Adresse zu bestätigen.
    Tipp: Falls der in der E-Mail enthaltene Link nicht klickbar sein sollte, kopieren Sie ihn bitte zunächst (Rechtsklick auf den Link-Text, Menüpunkt „Hyperlink kopieren“ auswählen) und fügen Sie ihn in die Adresszeile Ihres Browsers ein.
  4. Sobald Sie die Verifizierung per Mail vorgenommen haben, ist Ihr Account mit dem von Ihnen gewählten Bürger- oder Anwaltskonto verknüpft.
  5. Nach erfolgreicher Verknüpfung melden Sie sich im Antragsportal nicht mehr mit Benutzername und Passwort ein, sondern wählen die entsprechende Schaltfläche zum Login aus.

Sollte Ihnen diese Verknüpfung nicht möglich sein, senden Sie in Ausnahmefällen bitte ein Schreiben mit Bitte um QR-Code-Zurücksetzung

  • an die Adresse ]init[ AG, Köpenicker Str. 9, 10997 Berlin
  • oder ein Fax an +49 30 97 00 61 35

Darin müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • die Absenderadresse bzw. die Quellfaxnummer (darf nicht unterdrückt oder per Online-Fax versendet sein, ansonsten ist kein Support per Fax möglich!),
  • der verwendete Benutzername und die E-Mail-Adresse der registrierten Person, die Sie zur Registrierung in Ihren persönlichen Basisdaten angegeben haben,
  • der Satz „Ich bitte darum, meinen QR-Code zurücksetzen zu lassen.“,
  • erkennbare Kontaktdaten mit Klarnamen, Unterschrift und Firmenstempel auf einer Geschäftsbrief-Vorlage, eine Ticketnummer des Service-Desk, sofern hierzu bereits eine Anfrage per E-Mail oder Telefon gestellt wurde.

Die Anfrage zur Zurücksetzung wird dann schnellstmöglich geprüft und der Service-Desk kontaktiert Sie per E-Mail, sobald die Zurücksetzung erfolgt ist.

Nach der erfolgten Zurücksetzung melden Sie sich im Antragsportal an. Um die erneute OTP-Verknüpfung abzuschließen, muss der QR-Code eingescannt werden, der Ihnen im Anmeldeprozess auf der Webseite angezeigt wird.

Hinweis: Beim Service-Desk erhalten Sie keine Auskünfte über den Antragsstatus; zudem nimmt der der Service-Desk keine anderen Änderungswünsche zu bereits eingereichten Anträgen an. Kontaktieren Sie dazu bitte die zuständige Bewilligungsstelle unter Angabe der Antragsnummer.