Was ist die End-Abrechnung?

Einleitung

Für Direkt-Antrag-Stellende: Die Frist für die End-Abrechnung ist seit 30. September 2022 abgelaufen.
Das heißt:
Wenn Sie den Antrag allein gemacht haben,
dann können Sie keine End-Abrechnung mehr machen.

Durch Corona haben viele Menschen Probleme.
Zum Beispiel: Solo-Selbstständige.
Solo-Selbstständiger bedeutet:
Ein Solo-Selbstständiger ist nicht angestellt.
Ein Solo-Selbstständiger hat keine Angestellten.
Oder nur einen Angestellten in Teil-Zeit.
Viele Solo-Selbstständige haben Kunden und Kundinnen verloren.

Auch manche Unternehmen haben Kunden und Kundinnen verloren.

Solo-Selbstständige und Unternehmen haben vielleicht weniger Geld.
Deswegen haben wir den Solo-Selbstständige und Unternehmen geholfen.

Zum Beispiel:
Mit der Neustart-Hilfe.
Und mit der Neustart-Hilfe Plus.
Oder der Neustart-Hilfe 2022.

Tipp:
Lesen Sie hier mehr über Neustart-Hilfe in Leichter Sprache.
Lesen Sie hiermehr über Neustart-Hilfe Plus in Leichter Sprache.
Lesen Sie hier mehr über Neustart-Hilfe 2022 in Leichter Sprache.

Haben Sie Neustart-Hilfe bekommen?
Oder haben Sie Neustart-Hilfe Plus bekommen?
Oder haben Sie Neustart-Hilfe 2022 bekommen?

Dann mussten Sie eine End-Abrechnung machen.
Denn das Geld haben Sie als Vorschuss bekommen.
Das heißt:
Die Neustart-Hilfe und die Neustart-Hilfe Plus und Neustart-Hilfe 2022 müssen Sie vielleicht zurück-zahlen.

End-Abrechnung für alle Neustart-Hilfen

Haben Sie den Antrag allein gemacht?
Dann sind Sie Direkt-Antrag-Steller.
Jetzt können Sie keine End-Abrechnung mehr machen.

Sie haben den Antrag nicht allein gemacht,
sondern jemand hat das für Sie gemacht?
Zum Beispiel:
eine Steuer-Beratung.

Dann sagt man auch:
Prüfende Dritte haben den Antrag gemacht.

Prüfende Dritte können noch eine End-Abrechnung machen.
Das geht bis zum 31. Dezember 2022.