Die Antrags-Frist für die Neustart-Hilfe Plus ist seit 31. März 2022 vorbei. Das heißt: Sie können keine Neustart-Hilfe Plus mehr bekommen.
Daswardie Neustart-Hilfe Plus:
Durch Corona haben viele Menschen Probleme.
Zum Beispiel: Solo-Selbstständige.
Solo-Selbstständiger bedeutet:
Ein Solo-Selbstständiger ist nicht angestellt.
Ein Solo-Selbstständiger hat keine Angestellten.
Oder nur einen Angestellten in Teil-Zeit.
Viele Solo-Selbstständige haben Kunden und Kundinnen verloren.
Auch manche Unternehmen haben Kunden und Kundinnen verloren.
Jetzt verdienen diese Solo-Selbstständigen und diese Unternehmen weniger Geld.
Wir wissen das!
Deswegen unterstützen wir Sie
mit der Neustart-Hilfe Plus.
Wir unterstützen:
Solo-Selbstständige
Personen-Gesellschaften
Personen-Gesellschaft bedeutet:
Mindestens 2 Personen arbeiten zusammen.
Die Personen nennt man dann Gesellschafter oder Gesellschafterin.
Der Gesellschafter oder die Gesellschafterin haften persönlich und unbeschränkt.
Das bedeutet:
Wenn die Personen-Gesellschaft pleite ist,
müssen die Gesellschafter dafür bezahlen.
Mit ihrem eigenen Geld.
Personen-Kapital-Gesellschaften sind zum Beispiel:
GbR
Das bedeutet: Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
OHG
Das bedeutet: offene Handels-Gesellschaft.
KG
Das bedeutet: Kommandit-Gesellschaft.
Ein-Personen-Kapital-Gesellschaften
Ein-Personen-Kapital-Gesellschaft bedeutet:
Ein Unternehmen gehört einer Person.
Die Person nennt man dann Gesellschafter oder Gesellschafterin.
Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sind zum Beispiel:
Ein-Personen-AG
Das bedeutet: Ein-Personen-Aktien-Gesellschaft
KleineAG
Das bedeutet: Kleine Aktien-Gesellschaft
Ein-Personen-GmbH
Das bedeutet: Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
UG
Das bedeutet: haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft.
Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften
Mehr-Personen-Kapitel-Gesellschaft bedeutet:
Ein Unternehmen gehört mehr als einer Person.
Zum Beispiel: 2 oder 3 Personen.
Diese Personen nennt man dann Gesellschafter oder Gesellschafterinnen.
Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften sind zum Beispiel:
GmbH
Das bedeutet: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
AG
Das bedeutet: Aktien-Gesellschaft.
Genossenschaften
Genossenschaft bedeutet:
Eine Genossenschaft hat mehrere Mitglieder.
Die Mitglieder sind Menschen, die etwas zusammen machen möchten.
Zum Beispiel: arbeiten.
Die Mitglieder entscheiden zusammen,
was alle in der Genossenschaft machen.
Künstler und Künstlerinnen
und Menschen mit sehr kurz befristeten Verträgen.
Das heißt:
Alle Menschen, die nur sehr kurz bei einem Unternehmen arbeiten.
Zum Beispiel nur 2 Wochen.
Sind Sie solo-selbstständig?
Haben Sie eine Personen-Gesellschaft?
Haben Sie eine Genossenschaft?
Oder sind Sie Künstler oder Künstlerin?
Oder haben Sie einen sehr kurz befristeten Vertrag?
Und verdienen Sie wegen Corona immer noch wenig Geld?
Vielleicht haben Sie schon Hilfe beantragt.
Zum Beispiel:
Die Neustart-Hilfe.
Dann können Sie jetzt noch etwas beantragen:
Die Neustart-Hilfe Plus.
Die Neustart-Hilfe Plus ist noch besser als die Neustart-Hilfe.
Die Neustart-Hilfe Plus gibt es jeweils für 3 Monate:
vom 1. Juli 2021 bis zum 30. September 2021.
Und vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2021.
Mit der Neustart-Hilfe Plus können Sie Geld bekommen:
Solo-Selbstständige:bis zu4.500 Eurofür drei Monate
Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften und Genossenschaften:bis zu18.000 Euro für drei Monate
Das ist mehr Geld als mit der Neustart-Hilfe.
Sie können bis zum31. März 2022einen Antrag stellen.
Solo-Selbstständige, Personen-Gesellschaften, kurz befristete und unständig Beschäftigte:
Sie können selbst einen Antrag stellen.
Auch prüfende Dritte können für Sie den Antrag stellen.
Prüfende Dritte sind zum Beispiel:
ein Anwalt oder eine Anwältin.
oder ein Steuer-Berater oder eine Steuer-Beraterin.
Kapital-Gesellschaften oder Genossenschaften:
Wenn Sie eine Kapital-Gesellschaft oder eine Genossenschaft haben,
dann müssen prüfende Dritte für Sie den Antrag stellen.
Es gibt Voraussetzungen für einen Antrag.
Voraussetzungen sind Regeln.
Sie müssen sich an die Regeln halten.
Dann können Sie einen Antrag für die Neustart-Hilfe Plus stellen.
für Solo-Selbstständige
Sie müssen selbstständig sein.
Ihre Arbeit muss Ihre Haupt-Tätigkeit sein.
Das heißt:
Sie haben vielleicht noch einen Neben-Job.
Sie arbeiten aber vor allem selbstständig.
Sie haben sich beim Finanz-Amt in Deutschland angemeldet.
Bei Ihnen arbeitet höchstens eine andere Person in Teil-Zeit.
Das heißt: Die Person arbeitet weniger als 40 Stunden in der Woche.
Sie haben keine „Überbrückungs-Hilfe III Plus“ bekommen.
Hier können Sie mehr über die „Überbrückungs-Hilfe III Plus“ lesen.
Sie haben vor dem 1. November 2020 in Ihrem Beruf angefangen.
für Ein-Personen-Kapital-Gesellschaften
Sie müssen sich an alle Regeln für Solo-Selbstständige halten.
Sie verdienen Ihr Geld zu mindestens 51 Prozent mit einer frei-beruflichen oder gewerblichen Arbeit.
Sie besitzen 100 Prozent der Gesellschaft.
Sie arbeiten 20 Stunden pro Woche.
Hier ist ein Beispiel für Solo-Selbstständige:
Herr Müller arbeitet als Musik-Lehrer.
Herr Müller ist als Musik-Lehrer selbstständig.
Herr Müller arbeitet auch in einem Musik-Geschäft.
Herr Müller ist im Musik-Geschäft angestellt.
Wenn Herr Müller 51 Prozent von seinem Geld als Musik-Lehrer verdient,
dann kann Herr Müller die Neustart-Hilfe Plus haben.
Wir gucken dann:
Wieviel Geld Herr Müller als Musik-Lehrer verdient.
Und wieviel Geld Herr Müller im Musik-Geschäft verdient.
Dann rechnen wir die Neustart-Hilfe für Herrn Müller aus.
Hier ist noch ein Beispiel für Solo-Selbstständige:
Herr Müller ist Musik-Lehrer.
Herr Müller spielt auch in einer Musik-Gruppe mit.
Die Musik-Gruppe ist eine GbR.
Jeder in der Musik-Gruppe bekommt Geld.
Herr Müller bekommt ein Viertel von dem Geld,
was die Musik-Gruppe verdient.
Dann kann Herr Müller bei dem Antrag für Neustart-Hilfe Plus schreiben:
• Wieviel Herr Müller als Musik-Lehrer verdient
• und wieviel Herr Müller in der Musik-Gruppe verdient.
für Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften
Sie müssen sich an alle Regeln für Solo-Selbstständige halten.
Sie verdienen Ihr Geld zu mindestens 51 Prozent mit einer frei-beruflichen oder gewerblichen Arbeit.
Sie besitzen mindestens 25 Prozent der Gesellschaft.
Sie arbeiten 20 Stunden pro Woche.
Hier ist ein Beispiel für Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften:
Herr Schmidt, Frau Peter und Frau Singer sind Fotografen.
Die Fotografen arbeiten zusammen
in einer GmbH.
Die GmbH gehört allen zusammen.
50 Prozent gehören Frau Peter.
Frau Peter arbeitet 39 Stunden pro Woche.
25 Prozent gehören Herrn Schmidt.
Herr Schmidt arbeitet 15 Stunden pro Woche.
25 Prozent gehören Frau Singer.
Frau Singer arbeitet 25 Stunden pro Woche.
Herr Schmidt, Frau Peter und Frau Singer können Neustart-Hilfe Plus bekommen.
Denn Frau Peter und Frau Singer gehören mindestens 25 Prozent der GmbH.
Und Frau Peter und Frau Singer arbeiten beide mehr als 20 Stunden pro Woche.
Wir zählen nur Frau Peter und Frau Singer mit,
wenn wir die Neustart-Hilfe Plus ausrechnen.
Denn Herr Schmidt arbeitet nicht mindestens 20 Stunden pro Woche.
Für eine Person gibt es maximal 4.500 Euro Neustart-Hilfe Plus.
Frau Peter und Frau Singer sind 2 Personen.
Das sind 2 mal 4.500 Euro.
Die GmbH kann also maximal 9.000 Euro Neustart-Hilfe Plus bekommen.
für Genossenschaften
Sie müssen sich an alle Regeln für Solo-Selbstständige halten.
Sie verdienen Ihr Geld zu 51 Prozent mit einer frei-beruflichen oder gewerblichen Arbeit.
mindestens ein Mitglied arbeitet mindestens 20 Stunden pro Woche für die Genossenschaft
Maximal eine Teilzeit-Kraft arbeitet in der Genossenschaft.
Das bedeutet: Es arbeitet nur eine Person bei Ihnen mit weniger als 40 Stunden pro Woche.
Die Person zählt nur mit,
wenn die Person kein Mitglied der Genossenschaft ist.
Weniger als 10 Personen arbeiten 40 Stunden pro Woche in der Genossenschaft.
Hier ist ein Beispiel für Genossenschaften:
Frau Peter, Frau Schmidt, Herr Meyer, Herr Müller und Herr Schulze sind Mitglieder in einer Genossenschaft.
Die Genossenschaft macht eine Zeitung.
Frau Peter und Frau Schmidt arbeiten beide 40 Stunden pro Woche.
Herr Meyer, Herr Müller und Herr Schulze arbeiten beide 15 Stunden pro Woche.
In der Genossenschaft arbeiten auch noch 2 Teilzeit-Kräfte.
Die Genossenschaft kann Neustart-Hilfe bekommen.
Denn Frau Peter und Frau Schmidt arbeiten mindestens 20 Stunden pro Woche.
Und es gibt keine Person, die 40 Stunden arbeitet und kein Mitglied in der Genossenschaft ist.
Und es gibt zusammen weniger als 10 Personen,
die 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Genossenschaft muss einen Antrag als juristische Person machen.
Dann kann die Genossenschaft Neustart-Hilfe Plus bekommen.
für Künstlerinnen und Künstler und Personen mit befristetem Vertrag
Auch Schauspieler und Schauspielerinnen können die Neustart-Hilfe Plus beantragen.
Und andere Künstler und Künstlerinnen.
Oder Menschen mit sehr kurz befristeten Verträgen.
Für diese Menschen gilt die Regel:
Der Arbeits-Vertrag darf nicht länger als 14 Wochen sein.
Das heißt:
Manche Menschen arbeiten nur kurz bei einer Firma.
Manche Schauspieler und Schauspielerinnen arbeiten nur kurz bei einem Theater.
Zum Beispiel nur 5 Wochen oder 14 Wochen.
Dann können diese Menschen auch Hilfe bekommen.
Und diese Menschen dürfen für Juli 2021
kein Arbeitslosen-Geld oder Kurz-Arbeiter-Geld bekommen haben.
Sie bekommen die Neustart-Hilfe Plus als Vorschuss.
Das bedeutet:
Andere Hilfen dürfen Sie behalten.
Die Neustart-Hilfe müssen Sie vielleicht zurück-zahlen.
Sie können wieder arbeiten.
Und Sie verdienen wieder fast so viel Geld wie vorher.
Oder Sie verdienen mehr Geld als vorher.
Dann müssen Sie Neustart-Hilfe zurückzahlen.
Vielleicht ganz oder vielleicht nur zum Teil.
Vielleicht finden Sie wegen Corona keine neuen Kunden und Kundinnen.
Sie haben nur noch ganz wenige alte Kunden und Kundinnen.
Dann müssen Sie die Neustart-Hilfe Plus nicht zurück-zahlen.
Wir gucken:
wieviel Geld Sie in den 3 Monaten im Jahr 2019 verdient haben.
Davon bezahlen wir die Hälfte.
Sie sind solo-selbstständig?
Dann bezahlen wir höchstens 4.500 Euro für die 3 Monate Juli, August und September 2021.
Und für die 3 Monate Oktober, November und Dezember 2021.
Sie haben eine Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaft? Oder eine Genossenschaft?
Dann bezahlen wir höchstens 18.000 Euro für die 3 Monate Juli, August und September 2021.
Und für die 3 Monate Oktober, November und Dezember 2021.
Hier ist ein Beispiel:
Herr Schmidt ist Solo-Selbstständiger.
Im Jahr 2019 hat Herr Schmidt 24.000 Euro verdient.
In 3 Monaten vom Jahr 2019 hat Herr Schmidt also 6.000 Euro verdient.
Davon bezahlen wir die Hälfte.
Herr Schmidt bekommt also 3.000 Euro Neustart-Hilfe Plus
für die 3 Monate Juli, August und September 2021.
Oder für die 3 Monate Oktober, November und Dezember 2021.
Bis März 2022 müssen Sie ausrechnen:
was Sie im Jahr 2019 in 3 Monaten verdient haben.
Und wieviel Geld Sie von Juli bis September 2021 verdient haben.
Oder wieviel Geld Sie von Oktober bis Dezember 2021 verdient haben.
Wann dürfen Sie die Neustart-Hilfe Plus behalten?
Vielleicht verdienen Sie von Juli bis September 2021 oder von Oktober bis Dezember 2021 viel weniger Geld als 2019.
Oder vielleicht verdienen Sie nur 40 Prozent
vom Geld im Jahr 2019.
Dann dürfen Sie die ganze Neustart-Hilfe Plus behalten.
Wann müssen Sie einen Teil von der Neustart-Hilfe Plus zurück-zahlen?
Vielleicht verdienen Sie von Juli bis September 2021 oder von Oktober bis Dezember 2021 mehr als 40 Prozent
vom Geld im Jahr 2019.
Dann müssen Sie einen Teil von der Neustart-Hilfe Plus zurück-zahlen.
Dafür haben Sie bis Ende September 2022 Zeit.
Wann müssen Sie die ganze Neustart-Hilfe Plus zurück-zahlen?
Vielleicht verdienen Sie nur 10 Prozent weniger
vom Geld im Jahr 2019.
Dann müssen Sie die ganze Neustart-Hilfe Plus zurück-zahlen.
Dafür haben Sie bis Ende Dezember 2022 Zeit.
Sie müssen immer eine End-Abrechnung machen.
Dann wissen Sie,
ob Sie die Neustart-Hilfe Plus zurück-zahlen müssen.
Tipp:Hierkönnen Sie mehr über die End-Abrechnung lesen.
Sie können sich aussuchen:
Sie fragen einen Anwalt oder eine Anwältin.
Oder Sie fragen einen Steuer-Berater oder eine Steuer-Beraterin.
Oder Sie können den Antrag auf Neustart-Hilfe Plus
auf dieser Internet-Seite alleine stellen:
direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Haben Sie schon mal eine Steuer-Erklärung gemacht?
Dann haben Sie schon das Zertifikat vonELSTERbenutzt.
Dieses Zertifikat brauchen Sie auch für Ihren Antrag.
Haben Sie eine Kapital-Gesellschaft oder eine Genossenschaft?
Ein Anwalt oder eine Anwältin muss für Sie die Neustart-Hilfe Plus beantragen.
Oder ein Steuer-Berater oder eine Steuer-Beraterin.
Wollen Sie Ihren Antrag ändern?
Haben Sie den Antrag abgeschickt?
Haben Sie einen Fehler gefunden?
Möchten Sie den Antrag noch verbessern?
Dann können Sie oder Ihr Anwalt oder Ihre Steuer-Beratung den Antrag ändern.
Das geht auf dieser Internet-Seite.
Mit einem Änderungs-Antrag.
Wollen Sie die Konto-Nummer im Antrag ändern?
Haben Sie eine neue Konto-Nummer?
Oder haben Sie die falsche Konto-Nummer geschickt?
Dann können Sie oder Ihr Anwalt oder Ihre Steuer-Beratung die Konto-Nummer im Antrag ändern.
Wir haben noch mehr Hilfen für Sie in der Corona-Zeit.
Für Sie gab es auch diese Hilfen:
Überbrückungs-HilfeI,IIundIII
November-Hilfe
Dezember-Hilfe
Diese Hilfen können Sie zusammen mit der Neustart-Hilfe Plus bekommen.
Aber Achtung:
Sie können die Neustart-Hilfe Plusnichtzusammen mit der Überbrückungs-HilfeIIIPlus bekommen.
Aber Sie können zurÜberbrückungs-HilfeIIIPlus wechseln.
Das geht auch, wenn Sie schon Neustart-Hilfe Plus bekommen haben.
Zum Beispiel:
Sie haben wegen Corona in Digitalisierung investiert.
Das heißt zum Beispiel:
Kunden und Kundinnen können bei Ihnen jetzt Termine im Internet bekommen.
Dafür haben Sie Geld bezahlt.
Sie haben vorher schon einen Antrag für Neustart-Hilfe Plus gemacht.
Als das mit den Terminen im Internet noch nicht ging.
Und jetzt merken Sie:
Aber mit der Überbrückungs-HilfeIIIPlus bekommen Sie mehr Geld.
Weil Sie mit der Überbrückungs-HilfeIIIPlus Geld bekommen:
wenn Sie in Digitalisierung investiert haben.
und wenn Ihr Geschäft während der Corona-Zeit digital geworden ist.
Sie bekommen Neustart-Hilfe Plus.
Und Sie merken:
Mit Überbrückungs-HilfeIIIPlus bekommen Sie mehr Geld.
Dann können Sie noch zur Überbrückungs-HilfeIIIPlus wechseln.
Oder Sie bekommen Überbrückungs-HilfeIIIPlus.
Und Sie merken:
Mit Neustart-Hilfe Plus bekommen Sie mehr Geld.
Dann können Sie zur Neustart-Hilfe Plus wechseln.
Wir hoffen, jetzt wissen Sie mehr zur Neustart-Hilfe Plus.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Wir unterstützen Sie.
Bleiben Sie gesund!