Die Antrags-Frist für die Neustart-Hilfe ist seit 31. Oktober 2021 vorbei. Das heißt: Sie können keine Neustart-Hilfe mehr bekommen.
Daswardie Neustart-Hilfe:
Durch Corona haben viele Menschen Probleme.
Zum Beispiel: Solo-Selbstständige.
Solo-selbstständig bedeutet:
Ein Solo-Selbstständiger ist nicht angestellt.
Ein Solo-Selbstständiger hat keine Angestellten.
Oder nur einen Angestellten in Teil-Zeit.
Viele Solo-Selbstständige haben Kunden und Kundinnen verloren.
Auch manche Unternehmen haben Kunden und Kundinnen verloren.
Jetzt verdienen diese Solo-Selbstständigen und diese Unternehmen weniger Geld.
Wir wissen das! Deswegen unterstützen wir Sie
mit der Neustart-Hilfe.
Wir unterstützen:
Solo-Selbstständige
Personen-Gesellschaften
Personen-Gesellschaft bedeutet:
Mindestens 2 Personen arbeiten zusammen.
Die Personen nennt man dann Gesellschafter oder Gesellschafterin.
Der Gesellschafter oder die Gesellschafterin haften persönlich und unbeschränkt.
Das bedeutet:
Wenn die Personen-Gesellschaft pleite ist,
müssen die Gesellschafter dafür bezahlen.
Mit ihrem eigenen Geld.
Personen-Kapital-Gesellschaften sind zum Beispiel:
GbR
Das bedeutet: Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
OHG
Das bedeutet: offene Handels-Gesellschaft.
KG
Das bedeutet: Kommandit-Gesellschaft.
Ein-Personen-Kapital-Gesellschaften
Ein-Personen-Kapital-Gesellschaft bedeutet:
Ein Unternehmen gehört einer Person.
Die Person nennt man dann Gesellschafter oder Gesellschafterin.
Ein-Personen-Kapital-Gesellschaften sind zum Beispiel:
Ein-Personen-AG
Das bedeutet: Ein-Personen-Aktien-Gesellschaft
KleineAG
Das bedeutet: Kleine Aktien-Gesellschaft
Ein-Personen-GmbH
Das bedeutet: Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
UG
Das bedeutet: haftungsbeschränkte Unternehmer-Gesellschaft.
Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften
Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaft bedeutet:
Ein Unternehmen gehört mehr als einer Person.
Zum Beispiel: 2 oder 3 Personen.
Diese Personen nennt man dann Gesellschafter oder Gesellschafterinnen.
Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften sind zum Beispiel:
GmbH
Das bedeutet: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
AG
Das bedeutet: Aktien-Gesellschaft.
Genossenschaften
Genossenschaft bedeutet:
Eine Genossenschaft hat mehrere Mitglieder.
Die Mitglieder sind Menschen, die etwas zusammen machen möchten.
Zum Beispiel: arbeiten.
Die Mitglieder entscheiden zusammen,
was alle in der Genossenschaft machen.
Künstler und Künstlerinnen
undMenschen mit sehr kurz befristeten Verträgen.
Das heißt:
Alle Menschen, die nur sehr kurz bei einem Unternehmen arbeiten.
Zum Beispiel nur 2 Wochen.
Sind Sie solo-selbstständig?
Haben Sie eine Personen-Gesellschaft?
Haben Sie eine Genossenschaft?
Oder sind Sie Künstler oder Künstlerin?
Oder haben Sie einen sehr kurz befristeten Vertrag?
Und verdienen Sie wegen Corona immer noch wenig Geld?
Vielleicht haben Sie schon Hilfe beantragt.
Zum Beispiel:
Die November-Hilfe.
Oder die Dezember-Hilfe.
Dann können Sie noch etwas beantragen:
Die Neustart-Hilfe.
Die Neustart-Hilfe gibt es für 6 Monate:
vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021.
Mit der Neustart-Hilfe können Sie Geld bekommen:
Solo-Selbstständige und Ein-Personen-Kapital-Gesellschaften: bis zu 7.500 Euro
Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften und Genossenschaften: bis zu 30.000 Euro
Sie konnten bis zum 31. Oktober 2021 einen Antrag stellen.
Sie können selbst einen Antrag stellen.
Auch ein Anwalt oder eine Anwältin kann für Sie einen Antrag stellen.
Oder ein Steuer-Berater oder eine Steuer-Beraterin.
Es gibt Voraussetzungen für einen Antrag.
Voraussetzungen sind Regeln.
Sie müssen sich an die Regeln halten.
Dann können Sie einen Antrag für die Neustart-Hilfe stellen.
für Solo-Selbstständige
Sie dürfen nicht angestellt sein.
Ihre Arbeit muss Ihre Haupt-Tätigkeit sein.
Das heißt:
Sie haben vielleicht noch einen Neben-Job.
Sie arbeiten aber vor allem selbstständig.
Sie haben sich beim Finanz-Amt angemeldet.
Bei Ihnen arbeitet höchstens eine andere Person in Teil-Zeit.
Das heißt: Die Person arbeitet weniger als 40 Stunden in der Woche.
Sie haben keine „Überbrückungs-Hilfe III“ bekommen. Hierkönnen Sie mehr über die „Überbrückungs-Hilfe III“ lesen.
Sie haben vor dem 1. November 2020 in Ihrem Beruf angefangen.
Hier ist ein Beispiel für Solo-Selbstständige:
Herr Müller arbeitet als Musik-Lehrer.
Herr Müller ist als Musik-Lehrer selbstständig.
Herr Müller arbeitet auch in einem Musik-Geschäft.
Herr Müller ist im Musik-Geschäft angestellt.
Wenn Herr Müller 51 Prozent von seinem Geld als Musik-Lehrer verdient,
dann kann Herr Müller die Neustart-Hilfe haben.
Wir gucken dann:
Wieviel Geld Herr Müller als Musik-Lehrer verdient.
Und wieviel Geld Herr Müller im Musik-Geschäft verdient.
Dann rechnen wir die Neustart-Hilfe für Herrn Müller aus.
Hier ist noch ein Beispiel für Solo-Selbstständige:
Herr Müller ist Musik-Lehrer.
Herr Müller spielt auch in einer Musik-Gruppe mit.
Die Musik-Gruppe ist eineGbR.
Jeder in der Musik-Gruppe bekommt Geld.
Herr Müller bekommt ein Viertel von dem Geld,
was die Musik-Gruppe verdient.
Dann kann Herr Müller bei dem Antrag für Neustart-Hilfe schreiben:
• Wieviel Herr Müller als Musik-Lehrer verdient
• und wieviel Herr Müller in der Musik-Gruppe verdient.
für Ein-Personen-Kapital-Gesellschaften
Sie müssen sich an alle Regeln für Solo-Selbstständige halten.
Sie verdienen Ihr Geld zu mindestens 51 Prozent mit einer frei-beruflichen oder gewerblichen Arbeit.
Sie besitzen 100 Prozent der Gesellschaft.
Sie arbeiten 20 Stunden pro Woche.
für Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften
Sie müssen sich an alle Regeln für Solo-Selbstständige halten.
Sie verdienen Ihr Geld zu mindestens 51 Prozent mit einer frei-beruflichen oder gewerblichen Arbeit.
Sie besitzen mindestens 25 Prozent der Gesellschaft.
Sie arbeiten 20 Stunden pro Woche.
Hier ist ein Beispiel für Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaften:
Herr Schmidt, Frau Peter und Frau Singer sind Fotografen.
Die Fotografen arbeiten zusammen
in einerGmbH.
DieGmbHgehört allen zusammen.
50 Prozent gehören Frau Peter.
Frau Peter arbeitet 39 Stunden pro Woche.
25 Prozent gehören Herrn Schmidt.
Herr Schmidt arbeitet 15 Stunden pro Woche.
25 Prozent gehören Frau Singer.
Frau Singer arbeitet 25 Stunden pro Woche.
Herr Schmidt, Frau Peter und Frau Singer können Neustart-Hilfe bekommen.
Denn Frau Peter und Frau Singer gehören mindestens 25 Prozent derGmbH.
Und Frau Peter und Frau Singer arbeiten beide mehr als 20 Stunden pro Woche.
Wir zählen nur Frau Peter und Frau Singer mit,
wenn wir die Neustart-Hilfe ausrechnen.
Denn Herr Schmidt arbeitet nicht mindestens 20 Stunden pro Woche.
Für eine Person gibt es maximal 7.500 Euro Neustart-Hilfe.
Frau Peter und Frau Singer sind 2 Personen.
Das sind 2 mal 7.500 Euro.
DieGmbHkann also maximal 15.000 Euro Neustart-Hilfe bekommen.
für Genossenschaften
Sie müssen sich an alle Regeln für Solo-Selbstständige halten.
Sie verdienen Ihr Geld zu 51 Prozent mit einer frei-beruflichen oder gewerblichen Arbeit.
mindestens ein Mitglied arbeitet mindestens 20 Stunden pro Woche für die Genossenschaft
Maximal eine Teilzeit-Kraft arbeitet in der Genossenschaft.
Das bedeutet: Es arbeitet nur eine Person bei Ihnen mit weniger als 40 Stunden pro Woche.
Die Person zählt nur mit,
wenn die Person kein Mitglied der Genossenschaft ist.
Weniger als 10 Personen arbeiten 40 Stunden pro Woche in der Genossenschaft.
Hier ist ein Beispiel für Genossenschaften:
Frau Peter, Frau Schmidt, Herr Meyer, Herr Müller und Herr Schulze sind Mitglieder in einer Genossenschaft.
Die Genossenschaft macht eine Zeitung.
Frau Peter und Frau Schmidt arbeiten beide 40 Stunden pro Woche.
Herr Meyer, Herr Müller und Herr Schulze arbeiten beide 15 Stunden pro Woche.
In der Genossenschaft arbeiten auch noch 2 Teilzeit-Kräfte.
Die Genossenschaft kann Neustart-Hilfe bekommen.
Denn Frau Peter und Frau Schmidt arbeiten mindestens 20 Stunden pro Woche.
Und es gibt keine Person, die 40 Stunden arbeitet und kein Mitglied in der Genossenschaft ist.
Und es gibt zusammen weniger als 10 Personen,
die 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Die Genossenschaft muss einen Antrag als juristische Person machen.
Dann kann die Genossenschaft Neustart-Hilfe bekommen.
für Künstlerinnen und Künstler und Personen mit befristetem Vertrag
Auch Schauspieler und Schauspielerinnen können die Neustart-Hilfe beantragen.
Und andere Künstler und Künstlerinnen.
Oder Menschen mit sehr kurz befristeten Verträgen.
Für diese Menschen gilt die Regel:
Der Arbeits-Vertrag darf nicht länger als 14 Wochen sein.
Das heißt:
Manche Menschen arbeiten nur kurz bei einer Firma.
Manche Schauspieler und Schauspielerinnen arbeiten nur kurz bei einem Theater.
Zum Beispiel nur 5 Wochen oder 14 Wochen.
Dann können diese Menschen auch Hilfe bekommen.
Und diese Menschen dürfen für Juli 2021
kein Arbeitslosen-Geld oder Kurz-Arbeiter-Geld bekommen haben.
Sie bekommen die Neustart-Hilfe als Vorschuss.
Das bedeutet:
Andere Hilfen dürfen Sie behalten.
Die Neustart-Hilfe müssen Sie vielleicht zurück-zahlen.
Sie können wieder arbeiten.
Und Sie verdienen wieder fast so viel Geld wie vorher.
Oder Sie verdienen mehr Geld als vorher.
Dann müssen Sie Neustart-Hilfe zurückzahlen.
Vielleicht ganz oder vielleicht nur zum Teil.
Vielleicht finden Sie wegen Corona keine neuen Kunden und Kundinnen.
Sie haben nur noch ein paar alte Kunden und Kundinnen.
Dann müssen Sie die Neustart-Hilfe nicht zurück-zahlen.
Wir gucken:
wieviel Geld Sie von Januar bis Juni 2019 verdient haben.
Davon bezahlen wir die Hälfte.
Sie sind solo-selbstständig?
Oder Sie haben eine Ein-Personen-Kapital-Gesellschaft?
Dann bezahlen wir höchstens 7.500 Euro für die 6 Monate.
Sie haben eine Mehr-Personen-Kapital-Gesellschaft?
Oder eine Genossenschaft?
Dann bezahlen wir höchstens 30.000 Euro für die 6 Monate.
Hier ist ein Beispiel:
Herr Schmidt ist Solo-Selbstständiger.
Im Jahr 2019 hat Herr Schmidt 20.000 Euro verdient.
In 6 Monaten vom Jahr 2019 hat Herr Schmidt also 10.000 Euro verdient.
Davon bezahlen wir die Hälfte.
Herr Schmidt bekommt also 5.000 Euro Neustart-Hilfe.
Bis Dezember 2021 müssen Sie ausrechnen:
was Sie im Jahr 2019 in den Monaten von Januar bis Juni 2019 verdient haben.
Und wieviel Geld Sie von Januar bis Juni 2021 verdient haben.
Wann dürfen Sie die Neustart-Hilfe behalten?
Vielleicht verdienen Sie von Januar bis Juni 2021 viel weniger Geld.
Oder vielleicht verdienen Sie nur 40 Prozent
vom Geld im Jahr 2019.
Dann dürfen Sie die ganze Neustart-Hilfe behalten.
Wann müssen Sie einen Teil von der Neustart-Hilfe zurück-zahlen?
Vielleicht verdienen Sie von Januar bis Juni 2021 mehr als 40 Prozent
vom Geld im Jahr 2019.
Dann müssen Sie einen Teil von der Neustart-Hilfe zurück-zahlen.
Wann müssen Sie die ganze Neustart-Hilfe zurück-zahlen?
Vielleicht verdienen Sie nur 10 Prozent weniger
vom Geld im Jahr 2019.
Dann müssen Sie die ganze Neustart-Hilfe zurück-zahlen.
Hier ist noch ein Beispiel:
Frau Wagner ist selbstständig.
Frau Wagner ist Yoga-Lehrerin.
Frau Wagner hat im Jahr 2019 30.000 Euro verdient.
In 6 Monaten vom Jahr 2019 hat Frau Wagner also 15.000 Euro verdient.
Frau Wagner bekommt 7.500 Euro Neustart-Hilfe.
Wann kann Frau Wagner das ganze Geld behalten?
Wenn Frau Wagner von Januar bis Juni 2021 weniger als 40 Prozent
vom Geld im Jahr 2019 verdient.
Das heißt:
Wenn Frau Wagner von Januar bis Juni 2021 weniger als 6.000 Euro verdient.
Wann muss Frau Wagner einen Teil vom Geld zurück-zahlen?
Wenn Frau Wagner von Januar bis Juni 2021 mehr als 40 Prozent
vom Geld im Jahr 2019 verdient.
Das heißt:
Wenn Frau Wagner von Januar bis Juni 2021 mehr als 6.000 Euro verdient.
Wann muss Frau Wagner das ganze Geld zurück-zahlen?
Wenn Frau Wagner von Januar bis Juni 2021 90 Prozent oder mehr
vom Geld im Jahr 2019 verdient.
Das heißt:
Wenn Frau Wagner vom Januar bis Juni 2021 13.500 Euro oder mehr verdient.
Sie können aussuchen:
Sie fragen einen Anwalt oder eine Anwältin.
Oder Sie fragen einen Steuer-Berater oder eine Steuer-Beraterin.
Oder Sie können den Antrag auf Neustart-Hilfe
auf dieser Internet-Seite alleine stellen: direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Haben Sie schon mal eine Steuer-Erklärung gemacht?
Dann haben Sie schon das Zertifikat vonELSTERbenutzt.
Dieses Zertifikat brauchen Sie auch für Ihren Antrag.
Haben Sie eine Kapital-Gesellschaft oder eine Genossenschaft?
Ein Anwalt oder eine Anwältin muss für Sie die Neustart-Hilfe beantragen.
Oder ein Steuer-Berater oder eine Steuer-Beraterin.
Wir haben noch mehr Hilfen für Sie in der Corona-Zeit.
Für Sie gab es auch diese Hilfen:
Überbrückungs-HilfeI,II,IIIPlus
November-Hilfe
Dezember-Hilfe
Diese Hilfen können Sie zusammen mit der Neustart-Hilfe bekommen.
Aber Achtung:
Sie können die Neustart-Hilfenichtzusammen mit der Überbrückungs-HilfeIIIbekommen.
Aber Sie konnten zurÜberbrückungs-HilfeIIIwechseln.
Das ging auch, wenn Sie schon Neustart-Hilfe bekommen haben.
Zum Beispiel:
Sie haben wegen Corona in Digitalisierung investiert.
Das heißt zum Beispiel:
Kunden und Kundinnen können bei Ihnen jetzt Termine im Internet bekommen.
Dafür haben Sie Geld bezahlt.
Sie haben vorher schon einen Antrag für Neustart-Hilfe gemacht.
Als das mit den Terminen im Internet noch nicht ging.
Und jetzt merken Sie:
Aber mit der Überbrückungs-HilfeIIIbekommen Sie mehr Geld.
Weil Sie mit der Überbrückungs-HilfeIIIGeld bekommen:
wenn Sie in Digitalisierung investiert haben.
und wenn Ihr Geschäft während der Corona-Zeit digital geworden ist.
Dann konnten Sie bis zum 31. Oktober 2021 noch zur Überbrückungs-HilfeIIIwechseln.
Das nennen wir Wahlrecht.
Tipp: Lesen Sie mehr Informationen zur Neustart-Hilfe.
Klicken Siehier.
Wir hoffen, jetzt wissen Sie mehr zur Neustart-Hilfe.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Wir unterstützen Sie.