+++ Schlussabrechnung: Ab sofort kann im Einzelfall eine Fristverlängerung bis 31.12.2023 beantragt werden +++ In der Schlussabrechnung kann ab sofort Paket 2 direkt im Anschluss an Paket 1 eingereicht werden +++ Fristende: Noch bis zum 31.03.2023 können prüfende Dritte sämtliche Endabrechnungen der Neustarthilfen einreichen +++                                           

Frau steht auf Taschenrechner und hat einen Stift in der Hand.

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Endabrechnung der Neustarthilfen

Sie haben Neustarthilfen erhalten? Dann reichen Sie jetzt die Endabrechnung über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.

NEU: Verlängerung der Frist für das Einreichen der Endabrechnung für prüfende Dritte bis 31. März 2023.

ENDABRECHNUNG EINREICHEN

Überblick: Was ist die Endabrechnung?

Die Auszahlung der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 erfolgte als Vorschuss, basierend auf dem Referenzumsatz von 2019. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen war beziehungsweise ist eine Endabrechnung zu erstellen. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer erforderlichen Rückzahlung führen.

Die Frist zur Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte wurde verlängert bis 31. März 2023.

Fristenübersicht

Endabrechnung für alle Neustarthilfen über prüfende Dritte

Fristende für Einreichung: 31. März 2023
Fristende für Rückzahlungen: 6 Monate ab Datum des Schlussbescheids

Endabrechnung für alle Neustarthilfen über den Direktantrag

Fristende für Einreichung:
verstrichen
Frist für Rückzahlungen: 6 Monate ab Datum des Schlussbescheids

Endabrechnung im Direktantrag

Nach Ablauf des Förderzeitraums waren Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfen dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn ihr Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. Die wichtigsten Informationen und Fristen für die verschiedenen Neustarthilfe-Programme sind im Anleitungsartikel zur Endabrechnung für Direktantragstellende zusammengefasst.

Mehr erfahren

Hier geht es zur Endabrechnung für prüfende Dritte

Natürliche Personen konnten die Neustarthilfen auch mithilfe von prüfenden Dritten beantragen, zum Beispiel mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

In diesem Fall muss auch die Endabrechnung über prüfende Dritte eingereicht werden, wenn der Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. Die wichtigsten Informationen und Fristen für die verschiedenen Neustarthilfe-Programme sind im Anleitungsartikel zur Endabrechnung für prüfende Dritte zusammengefasst.

Mehr erfahren

FAQs der Neustarthilfen

Neustarthilfe 2022

FAQs zur „Neustarthilfe 2022“

Förderzeitraum Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022

Neustarthilfe Plus

FAQs zur „Neustarthilfe Plus“

Förderzeitraum Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021

Neustarthilfe

FAQs zur „Neustarthilfe für Soloselbständige“ im Rahmen der „Corona-Überbrückungshilfe III

Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021