+++ Wichtiger Hinweis: Einreichungsfristen für die Schlussabrechnung beachten. +++                                           

Frau steht auf Taschenrechner und hat einen Stift in der Hand.

©stock.adobe.com - Feodora

Endabrechnung der Neustarthilfen

Erfahren Sie, was für die Endabrechnung der Neustarthilfen wichtig war und welche Fristen für die Rückzahlungen gelten.

Überblick: Was war die Endabrechnung?

Die Auszahlung der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 erfolgte als Vorschuss, basierend auf dem Referenzumsatz von 2019. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen war eine Endabrechnung zu erstellen. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer erforderlichen Rückzahlung führen.

Die Fristen zur Einreichung der Endabrechnung sind verstrichen.

Fristenübersicht

Endabrechnung für alle Neustarthilfen über prüfende Dritte

Fristende für Einreichung: verstrichen
Fristende für Rückzahlungen: 6 Monate ab Datum des Schlussbescheids

Endabrechnung für alle Neustarthilfen über den Direktantrag

Fristende für Einreichung:
verstrichen
Frist für Rückzahlungen: 6 Monate ab Datum des Schlussbescheids

Endabrechnung im Direktantrag

Nach Ablauf des Förderzeitraums waren Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfen dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn ihr Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. Die wichtigsten Informationen für die verschiedenen Neustarthilfe-Programme sind im Anleitungsartikel zur Endabrechnung für Direktantragstellende zusammengefasst.

Die Fristen für die Einreichung der Endabrechnung für Direktantragstellende sind bereits verstrichen.

Endabrechnung für prüfende Dritte

Natürliche Personen konnten die Neustarthilfen auch mithilfe von prüfenden Dritten beantragen, zum Beispiel mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

In diesem Fall musste auch die Endabrechnung über prüfende Dritte eingereicht werden, wenn der Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. Die wichtigsten Informationen für die verschiedenen Neustarthilfe-Programme sind im Anleitungsartikel zur Endabrechnung für prüfende Dritte zusammengefasst.

Die Fristen für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte sind bereits verstrichen.

FAQs der Neustarthilfen

Neustarthilfe 2022

FAQs zur „Neustarthilfe 2022“

Förderzeitraum Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022

Neustarthilfe Plus

FAQs zur „Neustarthilfe Plus“

Förderzeitraum Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021

Neustarthilfe

FAQs zur „Neustarthilfe für Soloselbständige“ im Rahmen der „Corona-Überbrückungshilfe III

Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021