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FAQs Suche Neustarthilfe
Einleitung
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1. Was ist die Neustarthilfe?
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2.1 Wer ist antragsberechtigt?
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2.2 Ich habe für die Ausübung meiner Soloselbständigkeit ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft) gegründet. Kann ich Neustarthilfe beantragen? Wie werden die Umsätze aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, an denen ich beteiligt bin, berücksichtigt? Wer erhält die Neustarthilfe?
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2.3 Unter welchen Umständen können auch Personen, die oftmals kurz befristete Beschäftigungen in den Darstellenden Künsten oder unständige Beschäftigungen ausüben, die Neustarthilfe beantragen, wie beispielsweise Schauspielerinnen oder Schauspieler?
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2.4 Wie finde ich heraus, ob meine beziehungsweise die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe berechtigen?
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2.5 Ich habe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die stundenweise für mich arbeiten. Kann ich die Neustarthilfe trotzdem beantragen?
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3.1 Wie wird Neustarthilfe gewährt?
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3.2 Wie hoch ist die Vorschusszahlung?
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3.3 Wie wird mein Referenzumsatz berechnet, wenn ich nach dem 31. Dezember 2018 meine selbständige Geschäftstätigkeit aufgenommen habe bzw. meine Kapitalgesellschaft/Genossenschaft gegründet habe?
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3.4 Darf ich den Vorschuss in voller Höhe behalten?
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