Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie coronabedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Hier setzen die branchenübergreifenden Zuschussprogramme für Unternehmen und Soloselbständige an: die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfe. Die Vollzugshinweise für die Gewährung von Überbrückungshilfen (inklusive Neustarthilfen) sowie die November- und Dezemberhilfen enthalten nähere Erläuterungen unter anderem zur Antragsberechtigung und den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zur Höhe, Auszahlung und Verwendung der Neustarthilfe 2022.

Hinweis: Im Fall von Abweichungen zwischen FAQs und Vollzugshinweisen sind die Informationen in den FAQs maßgebend. Bei den hier veröffentlichten Texten handelt es sich um Mustertexte, die an die jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern angehängt werden. Die Länder Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und  Thüringen (PDF, 438 KB)  haben gleichlautende Richtlinien, Ausführungs- beziehungsweise Verwaltungsvorschriften veröffentlicht.