Hier erhalten Sie datenschutzrechtliche Informationen zur Antragsstellung auf außerordentliche
Wirtschaftshilfe (sog. November- und Dezemberhilfen) und Überbrückungshilfe I - III sowie Neustarthilfe.
Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte
Für den „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe durch Bevollmächtigte („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“; im Folgenden: Onlineantrag ao WH)“, der Ihnen auf der Website Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte außerordentliche Wirtschaftshilfe, das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen, eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer sowie einen Rückkanal im Rahmen der Bescheidzustellung erleichtern soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, das die Entscheidung über die außerordentliche Wirtschaftshilfe zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf außerordentliche Wirtschaftshilfe werden personenbezogene Daten der Kontaktpersonen der Antragsteller (also Vertreter der Unternehmen, Soloselbstständige, die keinen eigenen Antrag stellen etc.) sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte) verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der außerordentlichen Wirtschaftshilfe im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf außerordentliche Wirtschaftshilfen kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Wirtschaftshilfen (“Novemberhilfe“ bzw. „Dezemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe) für den Förderzeitraum November bzw. Dezember 2020 durch eine/n vom Antragsteller beauftragte/n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.) und der Antragsunterstützung der Bevollmächtigten (2.) sowie die Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes inkl. der dortigen Antragsbearbeitung sowie die Offenlegung an den Dienstleister (3.) und Einzelheiten zur Nutzung eines Rückkanals im Antragsassistenten für die Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Infowebsite erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sogenannten Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sogenannte Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website bzw. bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet.
Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigten gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbindet. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer für die Gesprächsverbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
2. Unterstützung bei der Antragstellung über Bevollmächtigte
a) Registrierung als Bevollmächtigte und Abgleich mit dem Berufsregister
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag ao WH“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder mit Nutzername/Passwort oder mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises bei der BundID oder per ELSTER-Zertifikat zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels Nutzername/Passwort
Für den „Onlineantrag ao WH“ können Sie sich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine beliebige One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Eine Übersicht zu datenschutzfreundlichen OTP Apps finden Sie hier. Alternativ zur Smartphone-App kann auch eine Desktop-App genutzt werden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Überbrückungshilfe“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Registrierung mit der BundID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, unter anderem einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung mit der BundID durchzuführen.
Zur Registrierung mit der BundID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 4 S. 1 OZG.
cc) Registrierung per ELSTER-Login
Gleichermaßen können Sie sich mit Hilfe Ihres ELSTER-Unternehmenskontos registrieren. Dabei werden Ihre Daten aus dem ELSTER-Organisationszertifikat ausgelesen und im System gespeichert.
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto im Sinne von § 2 Abs. 5 OZG. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Steuern enthält § 8 OZG.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Überbrückungshilfe“ Ihre im ELSTER-Unternehmenskonto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieses mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung zum Zweck der Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns sowie die Übernahme von Firmenname, Beginn der Tätigkeit, Steuernummer, Tätigkeitsbereich und der Anschrift in Ihr Nutzerkonto innerhalb des Portals erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach § 8 Abs. 5 S. 2 OZG gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b) Abgleich mit dem Berufsregister
Der Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, ggf. Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- bzw. Rechtsanwaltskammer. Zu diesem Zweck werden die oben genannten Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV/BRAK zur Verfügung gestellt wird, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“ zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (ergVVaoWH) einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mittels Nutzername/Passwort wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch mit einem PIN-Brief ein Verifizierungscode an die bei der DATEV/BRAK hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter c.).
Bei einer Registrierung mit der BundID, mit der beA Smartcard sowie mittels ELSTER-Unternehmenskonto werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister abgeglichen. Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrer BundID hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVV-aoWH.
c) Anmeldung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ao WH“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen Email können Sie sich im „Onlineantrag ao WH“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wird der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag ao WH“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 ergVVaoWH.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 2 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt zur Einreichung der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. September 2024. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag ao WH“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Unbearbeitete Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag ao WH“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
d) Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden.
Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag ao WH“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag ao WH“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Überbrückungshilfen ausfüllen.
Sie können für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Corona-Wirtschaftshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder. Bei der Beantragung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Abschlagszahlung i.H. v. jeweils 50 Prozent des maximalen Förderbetrages, maximal 50.000 Euro bewilligt werden.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer/Rechtsanwalt
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Anzahl der Beschäftigten und des Beschäftigungsumfangs
Angaben zu den Fixkosten des Unternehmens
Angaben zur finanziellen Situation
Bankverbindung
Nachweise zu einzelnen Angaben
aa) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sofern der Antragsteller ein Unternehmen als juristische Person ist, gelten die auf diesen Betrieb bezogenen Daten so lange nicht als personenbezogene Daten, solange sie sich nicht auf eine natürliche Person beziehen. Ein Personenbezug kann lediglich durch Angaben zu einem (vertretungsberechtigten) Ansprechpartner bestehen.
Das bedeutet: Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihren Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen des antragstellenden Unternehmens/des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihrem Auftraggeber die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen ist der Antragsteller (Ihr Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten des Antragstellers erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG iVm § 53 BHO iVm Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVaoWH).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ao WH“ gespeichert. Der Bevollmächtigte hat lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Die Antragsdaten bleiben im „Onlineantrag aoWH“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Schlussabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Speicherung für die Zwecke der Schlussabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVaoWH.
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVaoWH. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
a) Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Bei der Antragstellung über Bevollmächtigte werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Onlineantrag ao WH“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Kontaktperson Ihrer Auftragsgeber beziehungsweise Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVaoWH.
b) Offenlegung an Dienstleister i.S.v. Art. 28 Abs. 1, 3 DSGVO
Die Verarbeitung der Daten zur Bearbeitung der Anträge auf außerordentliche Wirtschaftshilfe erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt das BMWK.
a) „Abschlagszahlung“ außerordentliche Wirtschaftshilfe
Bei der Unterstützung zur Antragstellung auf „Abschlagszahlung“ steht Ihnen kein Rückkanal über das Portal „Onlineantrag ao WH“ zur Verfügung. Nach Offenlegung durch Übermittlung Ihrer Antragsdaten an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder endet unsere datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Die anschließende Kommunikation findet ausschließlich per E-Mail oder per Telefon statt. Die Bekanntgabe der Bescheide erfolgt ausschließlich per E-Mail. Datenschutzrechtich verantwortlich ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
b) Endgültiger Bewilligungsbescheid auf außerordentliche Wirtschaftshilfe
aa) Antragsaktualisierung und Nachreichen von Antragsdaten
Wie beschrieben, behalten Sie als Bevollmächtigter bei Anträgen, die über die Abschlagszahlung hinausgehen, auch nach Einreichen der Antragsunterlagen lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Im persönlichen Bereich im Antragsportal haben Sie eine Übersicht über die bereits eingereichten Anträge. Wenn den Sachbearbeitern der Bewilligungsstellen Angaben fehlen oder im einzelnen Angaben nachzuweisen sind, können diese durch den Sachbearbeiter im Postkorb im Antragsassistenten hinterlegt werden und Sie können direkt darauf antworten.
Im Feld „persönliche Aufgabenliste“ finden Sie Aufträge von den Sachbearbeitern zu den bereits eingereichten Anträgen, wie zum Beispiel fallspezifische Rückfragen zum Antrag. Für den Fall, dass Anfragen zu bereits eingereichten Anträgen vorliegen, können Sie diese über den Antragsassistenten eingeben oder hochladen und anschließend übermitteln. Dabei handelt es sich um die gleichen Verarbeitungsschritte wie bereits unter 2d) beschrieben. Die Rechtsgrundlagen gelten hier entsprechend.
bb) Übermittlung des Bescheids vom Fachverfahren an den Bevollmächtigten
Nach Abschluss des endgültigen Fachverfahrens legen die Bewilligungsstellen den Bewilligungsbescheid an uns durch Übermittlung offen. Der Bescheid wird dann im „Onlineantrag ao WH“ für 30 Tage bereitgestellt. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit, den Bescheid abzurufen. Vor Abruf des Bescheids werden Sie innerhalb des Antragportals aufgefordert, Ihre Einwilligungserklärung dafür abzugeben, dass Ihnen der Bescheid elektronisch über ein öffentlich zugängliches Netz bekannt gegeben wird, § 41 Abs. 2a VwVfG. Bei dieser Einwilligungserklärung handelt es sich allein um eine verwaltungsverfahrensrechtliche Anforderung der elektronischen Bescheidbekanntgabe und ausdrücklich nicht um eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, die den Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 DS-GVO genügen muss.
Die Speicherung des Bescheids bis zum Abruf erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V.m. 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVaoWH.
cc) Benachrichtigungs-E-Mail an Bevollmächtigten
Über die Bereitstellung des elektronischen Bescheids im „Onlineantrag ao WH“ informieren wir Sie per E-Mail. Rufen Sie den Bescheid innerhalb der ersten 10 Tage nicht ab, erhalten Sie eine weitere Erinnerung per E-Mail-Benachrichtigung.
Dafür nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 4 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVaoWH.
dd) Protokollierung des ersten Abrufs des Bescheids
Wenn Sie den Bescheid zum ersten Mal abrufen, protokollieren wir, wann und durch wen der Bescheid abgerufen wurde. Dazu speichern wir den Zeitpunkt des Abrufs zusammen mit Ihrem Namen und der Antrags-ID und übermitteln diese Protokolldaten auf Nachfrage an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Speicherung und Offenlegung durch Übermittlung der Protokolldaten an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DS-GVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 3 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVaoWH.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des BMWK nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen, etwa bei der Entscheidung über Vorauszahlungen.
Wie beschrieben wird zugrunde gelegt, dass Sie, wenn Sie den Antrag als Bevollmächtigte stellen, die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene notwendige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragsteller im Vorhinein bei Abfrage dieser Daten zur Verfügung gestellt haben. Eine Informationspflicht unsererseits gegenüber den Antragstellern als Betroffene entfällt somit gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. a DSGVO.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Direktantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) für Soloselbständige
Für den „Online-Direktantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“, im Folgenden: Online-Direktantrag ao WH), der Ihnen Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte außerordentliche Wirtschaftshilfe, das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen sowie eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer erleichtern soll, ist das
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Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
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Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf außerordentliche Wirtschaftshilfe werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der außerordentlichen Wirtschaftshilfe im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf außerordentliche Wirtschaftshilfen kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Wirtschaftshilfen (“Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe) für den Förderzeitraum November bzw. Dezember 2020 unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. bei einer Beantragung von Wirtschaftshilfen bei einem Betrag unterhalb von 5000 Euro und sofern noch kein Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt wurde) durch die Antragsberechtigten im eigenen Namen (Direktantrag) erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.), der Antragsunterstützung der Antragsberechtigten im eigenen Namen (2.), die Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes und dortige Antragsbearbeitung sowie Offenlegung an den Dienstleister (3.) und der Nutzung eines Rückkanals im Antragsassistenten zur Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Website und bei der Nutzung des „Online-Antrags außerordentliche Wirtschaftshilfe“ erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website beziehungsweise bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet.
Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Soloselbstständige bzw. Soloselbständigen gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbinden. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer nur für die Gesprächsverbindung. Eine Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten innerhalb eines Systems findet nicht statt.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung im eigenen Namen („Direktantrag“)
Sofern Sie als Antragstellende nicht mehr als 5.000 Euro sowie keine Überbrückungshilfe beantragt haben und soloselbstständig sind, können Sie den Antrag im eigenen Namen stellen („Online-Direktantrag“).
a) Registrierung der Antragstellenden
Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt für den Online-Direktantrag über Ihr ELSTER-Benutzerkonto. Für jede erneute Anmeldung im Online-Direktantrag müssen Sie sich erneut über Ihre ELSTER-Benutzerkonto authentifizieren. Sie benötigen im Übrigen keine Anmeldedaten (Benutzername/Passwort). Wenn Sie keine Identifizierung und Authentifizierung über das ELSTER-Konto wünschen – erstmalig und für alle weiteren Anmeldevorgänge – können Sie als Soloselbstständige auch für Anträge bis 5.000 Euro den Antrag über einen Bevollmächtigten stellen im Online-Antrag über Bevollmächtigte.
Wenn Sie über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, werden die dort verarbeiteten Daten ausschließlich zu den in § 139b Abs. 4 Abgabenordnung (AO) genannten Zwecken der Finanzverwaltung verarbeitet. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder.
Sofern Sie sich über Ihr ELSTER-Konto registrieren, werden für die Identifizierung im „Online-Direktantrag ao WH“ über Ihr ELSTER-Konto Ihre im ELSTER-Konto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern Ihre im ELSTER-Konto hinterlegten Registrierungsdaten an den Dienstleister des BMWK, damit dieser mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung für die Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns und spätere Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder erfolgt aufgrund Ihrer informierten und freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b) Speicherung Ihrer Registrierungsdaten
Nach Erteilung Ihrer Einwilligung im ELSTER-Benutzerkonto werden Sie automatisch zum Online-Direktantrag zurückgeleitet. Dabei übernehmen wir Ihre ELSTER-Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im „Online-Direktantrag ao WH“ ab. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Steueridentifikationsnummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, wenn Sie sich als „Bürger“ bei ELSTER registriert haben. Sofern Sie sich als Organisation bei ELSTER registriert haben, handelt es sich um die Steuer-Nummer, Name des Unternehmens, Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Umsatzsteuer-ID, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten. Da die Antragstellung im eigenen Namen für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November bzw. Dezember jeweils nur einmalig möglich ist, dient die Speicherung Ihrer Antragsdaten dem Zweck der Verhinderung möglicher weiterer Antragstellungen. Ein lesender Zugriff auf diese Daten ist für Sie aber möglich. Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 ergVVaoWH.
c) Ergänzung der Registrierungsdaten
Zum Abschluss des Registrierungsprozesses werden Sie aufgefordert, weitere Daten (Name, Geburtsdatum und gegebenenfalls Firmenname) zu ergänzen, die wir nicht aus Ihrem ELSTER-Benutzerkonto übernehmen können, die aber für den weiteren Verlauf der Antragstellung benötigt werden.
Die Verarbeitung dieser Antragsdaten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil C Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVaoWH).
Frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt eines Antrags auf Endabrechnung löschen wir Ihre Registrierungsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail.
d) Verifizierung der E-Mail-Adresse
Für die Kontaktaufnahme und die Bekanntgabe des Bescheides durch die zuständigen Bewilligungsstellen werden Sie zudem aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zu. Durch den Klick auf den Link ist der Registrierungsprozess abgeschlossen. Haben Sie Ihren Antrag – dazu sogleich – erfolgreich abgesendet, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an diese Adresse.
Die Verarbeitung Ihrer E-Mailadresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVaoWH.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Online-Direktantrag ao WH“
Mit Unterstützung des „Online-Direktantrags ao WH“ können Sie als Antragsberechtige/r im eigenen Namen einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfen ausfüllen. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch das BMWK gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
aa) Eingabe der Antragsdaten
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Angaben zur finanziellen Situation, insbesondere Umsatzzahlen
Bankverbindung
Die Verarbeitung stützt sich auf Art 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil C Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVaoWH).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir Ihre angegebene Postleitzahl zur Ermittlung des Bundeslandes und die Angaben Ihres Finanzamtes zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ao WH“ gespeichert. Sie erhalten lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten.
Die Antragsdaten bleiben im „Onlineantrag ao WH“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Endabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Speicherung für die Zwecke der Endabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 VVaoWH i.V.m. Teil C beziehungsweise Teil D Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur ergVVaoWH).
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVaoWH. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
g) Änderung Ihres Antrags
Nach Einreichen des Antrags besteht die Möglichkeit nachträglich im „Online-Antrag ao WH“ den Antrag zu ändern. Es handelt sich dabei um die gleichen Datenverarbeitungsschritte wie bei der erstmaligen Antragstellung. Hinsichtlich der Beschreibung und der Rechtsgrundlagen wird insofern nach oben verwiesen (siehe unter 2 e).
Über die erfolgreiche Weiterleitung Ihres Änderungsantrags an die zuständige Bewilligungsstelle erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
a) Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Im Wege des Online-Direktantrags durch die Antragstellenden im eigenen Namen werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Online-Direktantrag ao WH“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVaoWH.
b) Offenlegung an Dienstleister i.S.v. Art. 28 Abs. 1, 3 DSGVO
Die Verarbeitung der Daten zur Unterstützung bei der Antragstellung auf außerordentliche Wirtschaftshilfe erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt das BMWK.
Bei der Antragstellung im eigenen Namen steht Ihnen kein Rückkanal über das Portal „Onlineantrag ao WH“ zur Verfügung. Nach Übermittlung und Offenlegung Ihrer Antragsdaten an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder endet unsere datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Die anschließende Kommunikation der Bewilligungsstellen mit Ihnen findet per E-Mail oder Telefon sowie über das Direktantragsportal statt. Die Bekanntgabe der Bescheide erfolgt per E-Mail. Datenschutzrechtich verantwortlich ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter unserer datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Überbrückungshilfe I
Für den „Onlineantrag Überbrückungshilfe“, der Ihnen auf der Website Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Überbrückungshilfe, das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen, eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer sowie einen Rückkanal im Rahmen der Bescheidzustellung erleichtern soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, das die Entscheidung über die Überbrückungshilfe oder die Entscheidung über eigene Landesprogramme zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Überbrückungshilfe werden personenbezogene Daten der Kontaktpersonen der Antragsteller (also Vertreter der Unternehmen, Soloselbstständige etc.) sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte) verarbeitet.
Die Daten können für zweierlei verwendet werden:
(1) Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Überbrückungshilfe I im Detail beschrieben.
(2) Zusätzlich zu der Beantragung dieser vom Bund bereitgestellten Überbrückungshilfe besteht bei einzelnen Bundesländern die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig einen Antrag auf Förderleistungen aus spezifischen Landesmitteln zu beantragen. Auf diese Möglichkeit, die eine weitere Verwendung Ihrer Daten durch die Bewilligungsstellen der Länder zum Gegenstand hat, werden Sie vor dem Einreichen der Antragsunterlagen hingewiesen (siehe unter 4. c). Im Übrigen bleibt der Ablauf der Nutzung der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ gleich.
Die Antragstellung auf Überbrückungshilfe I und etwaige spezifische Förderleistungen aus Landesmitteln können nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Soforthilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für „Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (im Folgenden: VVCor-ÜbrH) ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, oder Rechtsanwalt durchgeführt werden. Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.), der Registrierung des Bevollmächtigten (2.), späterer Anmeldungen (3.) sowie der weiteren Datenverarbeitung im Antragsmanagement (4./5.) und durch Offenlegung an Dritte (IV.) und der Nutzung eines Rückkanals im Portal (V.) ergibt sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Website
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Website und bei der Nutzung des „Online-Antrags Überbrückungshilfe“ erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website bzw. bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtooletracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigten gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbindet. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer für die Gesprächsverbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Registrierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe“
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.
a. Registrierung
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder mit einem Nutzername/Passwort, mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises bei der BundID oder per ELSTER-Zertifikat zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels Nutzername/Passwort
Für den „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ können Sie sich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine beliebige One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Eine Übersicht zu datenschutzfreundlichen OTP Apps finden Sie hier. Alternativ zur Smartphone-App kann auch eine Desktop-App genutzt werden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Überbrückungshilfe“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Identifizierung mit der BundID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, u. a. einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe I“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung mit der BundID durchzuführen.
Zur Registrierung mit der der BundID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 5 S. 1 OZG.
cc) Registrierung per ELSTER-Login
Gleichermaßen können Sie sich mit Hilfe Ihres ELSTER-Unternehmenskontos registrieren. Dabei werden Ihre Daten aus dem ELSTER-Organisationszertifikat ausgelesen und im System gespeichert.
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto im Sinne von § 2 Abs. 5 OZG. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Steuern enthält § 8 OZG.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Überbrückungshilfe“ Ihre im ELSTER-Unternehmenskonto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieses mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung zum Zweck der Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns sowie die Übernahme von Firmennamen, Beginn der Tätigkeit, Steuernummer, Tätigkeitsbereich und der Anschrift in Ihr Nutzerkonto innerhalb des Portals erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach § 8 Abs. 5 S. 2 OZG gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b. Abgleich mit dem Berufsregister
Der Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, ggf. Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- bzw. Rechtsanwaltskammer. Zu diesem Zweck werden die o.g. Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV/BRAK zur Verfügung gestellt wird, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen“ ergVVCorÜbrH einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mittels Nutzername/Passwort wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch mit einem PIN Brief ein Verifizierungscode an die bei der DATEV/BRAK hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter 3.).
Bei einer Registrierung mit der BundID mit der beA Smartcard sowie mittels ELSTER-Unternehmenskonto werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister abgeglichen. Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrer BundID hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrH.
3. Anmeldung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen Email können Sie sich im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wir der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrH.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 2 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt zur Einreichung der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. September 2024. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag Überbrückungshilfe I“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Unbearbeitete Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe I“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
4. Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden.
Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
5. Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag Überbrückungshilfe“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Überbrückungshilfen ausfüllen. Dabei bestehen zwei verschiedene Varianten der Antragstellung.
Sie können für Ihren Auftraggeber entweder ausschließlich einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Corona-Überbrückungshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) oder aber einen kombinierten Antrag auf Billigkeitsleistungen (Corona-Überbrückungshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) zusammen mit einem Antrag auf landesspezifische Zuschüsse und Förderleistungen aus Landesmitteln vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder. Für die Anträge auf Förderleistung aus Landesmitteln werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet; die Datenverarbeitung dient aber in diesem Fall einem weiteren Zweck (nämlich der zusätzlichen Beantragung auch von Landesmitteln).
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Anzahl der Beschäftigten und des Beschäftigungsumfangs
Angaben zu den Fixkosten des Unternehmens
Angaben zur finanziellen Situation
Bankverbindung
Nachweise zu einzelnen Angaben
Für die Beantragung der Schlussabrechnung erfolgt eine Verarbeitung identischer Datenkategorien ergänzt um aktualisierte Nachweise zu den einzelnen Angaben. Die Verarbeitungsreihen entsprechen denjenigen der Beantragung von Überbrückungshilfen.
a) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sofern der Antragsteller ein Unternehmen als juristische Person ist, gelten die auf diesen Betrieb bezogenen Daten so lange nicht als personenbezogene Daten, solange sie sich nicht auf eine natürliche Person beziehen. Ein Personenbezug kann lediglich durch Angaben zu einem (vertretungsberechtigten) Ansprechpartner bestehen.
Das bedeutet: Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihre Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen des antragstellenden Unternehmens/des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Auftraggebern die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen sind die Antragsteller (Ihre Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten der Antragsteller erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG iVm § 53 BHO iVm Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrH).
b) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG.
6. Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ gespeichert. Der Bevollmächtigte hat lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Die Antragsdaten – betreffend den Antrag auf Überbrückungshilfe sowie den Antrag auf Schlussabrechnung – bleiben im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Schlussabrechnung und das dazugehörige Verwaltungsverfahren abzuwickeln sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Verarbeitung für die Zwecke der Schlussabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. Art. 4 Abs. 6 ergVVCorÜbrH.
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrH. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
Gespeichert bleiben zudem die Protokolldaten der von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung (siehe unter VI. - Huckepack-Verfahren). Diese dienen dazu, unsererseits den Nachweis führen zu können, dass Sie in die Datenverarbeitung durch das BMWK – sofern datenschutzrechtlich erforderlich – eingewilligt haben. Die Protokolldaten der Einwilligungserklärung werden von uns zur ggf. notwendigen Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen für vier Jahre gespeichert; dies ergibt sich aus Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO.
7. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
a) Übermittlung zwecks Weiterleitung an Fachverfahren
Nach Abschluss der Eingabe Ihrer Daten im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ werden Ihre Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ausgenommen von der Übermittlung sind nur die personenbezogenen (Protokoll-)Daten, die wir zum Nachweis des Vorliegens der Einwilligungserklärung benötigen (s. dazu schon III. 6. (Name, Zeitpunkt und Einwilligungsklick). Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
b) Rechtsgrundlage
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Kontaktperson Ihrer Auftragsgeber und Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. Art. 4 Abs. 2 ergVVCorÜbrH.
Die Verarbeitung der Daten zur Bearbeitung der Anträge auf Überbrückungshilfe erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt das BMWK.
1. Antragsaktualisierung und Nachreichen von Antragsdaten
Wie beschrieben, behalten Sie als Bevollmächtigter auch nach Einreichen der Antragsunterlagen lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Im persönlichen Bereich im Antragsportal haben Sie eine Übersicht über die bereits eingereichten Anträge. Wenn den Sachbearbeitern der Bewilligungsstellen Angaben fehlen oder im einzelnen Angaben durch den Bevollmächtigten nachzuweisen sind, können diese durch den Sachbearbeiter im Postkorb des Bevollmächtigten im Antragsassistenten hinterlegt werden und Sie können direkt darauf antworten.
Im Feld „persönliche Aufgabenliste“ finden Sie Aufträge von den Sachbearbeitern zu den bereits eingereichten Anträgen zum Beispiel fallspezifische Rückfragen zum Antrag. Für den Fall, dass Anfragen zu bereits eingereichten Anträgen vorliegen, können Sie als Bevollmächtigter diese über den Antragsassistenten eingeben oder hochladen und anschließend übermitteln. Dabei handelt es sich um die gleichen Verarbeitungsschritte wie bereits unter III. 5. und IV. beschrieben. Die Rechtsgrundlagen gelten hier entsprechend.
2. Übermittlung des Bescheids vom Fachverfahren an den Bevollmächtigten
Nach Abschluss des Fachverfahrens legen die Bewilligungsstellen den Bewilligungsbescheid an uns durch Übermittlung offen. Der Bescheid wird dann im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ für 30 Tage bereitgestellt. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit, den Bescheid abzurufen. Vor Abruf des Bescheids werden Sie innerhalb des Antragsportals aufgefordert, Ihre Einwilligungserklärung dafür abzugeben, dass Ihnen der Bescheid elektronisch bekannt gegeben wird, § 41 Abs. 2a VwVfG. Bei dieser Einwilligungserklärung handelt es sich allein um eine verwaltungsverfahrensrechtliche Anforderung der elektronischen Bescheidbekanntgabe und ausdrücklich nicht um eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, die den Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 DSGVO genügen muss.
Die Speicherung des Bescheids bis zum Abruf erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V.m. § 41 Abs. 2a VwVfG.
3. Benachrichtigungs-E-Mail an Bevollmächtigten
Rufen Sie den Bescheid innerhalb der 10 Tage nicht ab, wird die Bereitstellung beendet. Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung darüber, ob der Bescheid erneut im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ für 10 Tage bereitgestellt wird oder die Bewilligungsstelle Ihnen in den Bescheid postalisch zustellt.
Über die Bereitstellung des elektronischen Bescheids im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ informieren wir Sie per E-Mail. Dafür nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V.m. § 41 Abs. 2a S. 4 VwVfG.
4. Protokollierung des ersten Abrufs des Bescheids
Wenn Sie den Bescheid zum ersten Mal abrufen, protokollieren wir, wann und durch wen der Bescheid abgerufen wurde. Dazu speichern wir den Zeitpunkt des Abrufs zusammen mit Ihrem Namen und der Antrags-ID und übermitteln diese Protokolldaten auf Nachfrage an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Speicherung und Offenlegung durch Übermittlung der Protokolldaten an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DS-GVO i.V.m. § 41 Abs. 2a S. 3 VwVfG.
Sie haben zum Abschluss des Verfahrens die Möglichkeit, sofern Ihr Auftraggeber (der Antragsteller) die Fördervoraussetzungen erfüllt, zeitgleich und auf der Basis der gleichen Antragsdaten diese auch zum Zwecke der Beantragung zusätzlicher Förderung aus spezifischen Landesprogrammen zu übermitteln.
Soll bei den Bewilligungsstellen auf Landesebene auch dieser weitere Antrag gestellt werden, werden die gleichen Antragsunterlagen, die die Basis für die Bewilligung der Überbrückungshilfe aus Bundesmitteln bilden, quasi in Kopie an die zuständigen Bewilligungsstellen für die Bearbeitung eines Antrags auf Förderleistung aus Landesmitteln übermittelt. Im Übrigen ändert sich an den oben beschriebenen Datenverarbeitungsschritten (Registrierung, Anmeldung, Eingabe der Antragsdaten, elektronische Einreichung, Nutzung des Rückkanals) nichts. Zum Zwecke der Übermittlung des Bewilligungsbescheids können auch die für diese Verfahren zuständigen Bewilligungsstellen der Länder den Rückkanal nutzen.
Diese zusätzliche, zweckändernde Datenverarbeitung im Rahmen des „Huckepack-Verfahrens“ erfolgt aufgrund der freiwilligen und informierten Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO der Antragsteller, die Sie im Vorhinein von den Antragstellern eingeholt und im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ hochgeladen haben. Die zweckändernde Verarbeitung Ihrer Registrierungsdaten erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Sie können die von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Für einen Widerruf genügt eine E-Mail an: info@bmwk.bund.de. Ein Widerruf bezieht sich lediglich auf zukünftige Datenverarbeitungsvorgänge und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der im Vorfeld auf Grundlage der abgegebenen Einwilligungserklärung erfolgten Datenverarbeitung.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt. Über die Entschädigungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten selbstständig.
Wie beschrieben wird zugrunde gelegt, dass Sie als Bevollmächtigte die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene notwendige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragsteller im Vorhinein bei Abfrage dieser Daten zur Verfügung gestellt haben. Eine Informationspflicht unsererseits gegenüber den Antragstellern als Betroffene entfällt somit gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. a) DSGVO.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Überbrückungshilfe II
Für den „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“, der Ihnen auf der Website Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Überbrückungshilfe, das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen, eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer sowie einen Rückkanal im Rahmen der Bescheidzustellung erleichtern soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, das die Entscheidung über die Überbrückungshilfe oder die Entscheidung über eigene Landesprogramme zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Überbrückungshilfe werden personenbezogene Daten der Kontaktpersonen der Antragsteller (also Vertreter der Unternehmen, Soloselbstständige etc.) sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte) verarbeitet.
Die Daten können für zweierlei verwendet werden:
(1) Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Überbrückungshilfe II im Detail beschrieben.
(2) Zusätzlich zu der Beantragung dieser vom Bund bereitgestellten Überbrückungshilfe besteht bei einzelnen Bundesländern die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig einen Antrag auf Förderleistungen aus spezifischen Landesmitteln zu beantragen. Auf diese Möglichkeit, die eine weitere Verwendung Ihrer Daten durch die Bewilligungsstellen der Länder zum Gegenstand hat, werden Sie vor dem Einreichen der Antragsunterlagen hingewiesen (siehe unter 4. c). Im Übrigen bleibt der Ablauf der Nutzung der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ gleich.
Die Antragstellung auf Überbrückungshilfe II und etwaige spezifische Förderleistungen aus Landesmitteln können nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen ergänzenden Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Soforthilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für „Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (im Folgenden: ergVVCorÜbrH) ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt durchgeführt werden. Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.), der Registrierung des Bevollmächtigten (2.), späterer Anmeldungen (3.) sowie der weiteren Datenverarbeitung im Antragsmanagement (4./5.) und durch Offenlegung an Dritte (IV.) und der Nutzung eines Rückkanals im Portal (V.) ergibt sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Website
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Website und bei der Nutzung des „Online-Antrags Überbrückungshilfe“ erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt.Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website bzw. bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtooletracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigten gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbindet. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer für die Gesprächsverbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Registrierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.
a. Registrierung
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder mit Nutzername/Passwort, mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises bei der BundID oder per ELSTER-Zertifikat zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels Nutzername/Passwort
Für den „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ können Sie sich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine beliebige One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Eine Übersicht zu datenschutzfreundlichen OTP Apps finden Sie hier. Alternativ zur Smartphone-App kann eine Desktop-App genutzt werden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Überbrückungshilfe“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Identifizierung mit der BundID oder BayernID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, unter anderem einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung bei der BundID (Log-in) oder mit der BayernID durchzuführen.
Zur Registrierung mit der BundID oder BayernID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres Authega-Zertifikats (nur BayernID) identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 5 S. 1 OZG.
cc) Registrierung per ELSTER-Login
Gleichermaßen können Sie sich mit Hilfe Ihres ELSTER-Unternehmenskontos registrieren. Dabei werden Ihre Daten aus dem ELSTER-Organisationszertifikat ausgelesen und im System gespeichert.
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto im Sinne von § 2 Abs. 5 OZG. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Steuern enthält § 8 OZG.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Überbrückungshilfe“ Ihre im ELSTER-Unternehmenskonto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieses mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung zum Zweck der Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns sowie die Übernahme von Firmenname, Beginn der Tätigkeit, Steuernummer, Tätigkeitsbereich und der Anschrift in Ihr Nutzerkonto innerhalb des Portals erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach § 8 Abs. 5 S. 2 OZG gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b. Abgleich mit dem Berufsregister
Der Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, ggf. Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- bzw. Rechtsanwaltskammer. Zu diesem Zweck werden die o.g. Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV/BRAK zur Verfügung gestellt wird, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (ergVVCorÜbrH) einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mittels Nutzername/Passwort wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch mit einem PIN-Brief ein Verifizierungscode an die bei der DATEV/BRAK hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter 3.).
Bei einer Registrierung mit der BundID/der BayernID, mit der beA Smartcard sowie mittels ELSTER-Unternehmenskonto werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister abgeglichen. Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrem BundID-Konto oder Ihrer BayernID hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrH.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 2 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt zur Einreichung der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. September 2024. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag Überbrückungshilfe I“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Unbearbeitete Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
3. Anmeldung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen Email können Sie sich im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wir der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrH.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 4 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. September 2024. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Angefangene Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
4. Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden.
Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
5. Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag Überbrückungshilfe“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Überbrückungshilfen ausfüllen. Dabei bestehen zwei verschiedene Varianten der Antragstellung.
Sie können für Ihren Auftraggeber entweder ausschließlich einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Corona-Überbrückungshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) oder aber einen kombinierten Antrag auf Billigkeitsleistungen (Corona-Überbrückungshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) zusammen mit einem Antrag auf landesspezifische Zuschüsse und Förderleistungen aus Landesmitteln vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder. Für die Anträge auf Förderleistung aus Landesmitteln werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet; die Datenverarbeitung dient aber in diesem Fall einem weiteren Zweck (nämlich der zusätzlichen Beantragung auch von Landesmitteln).
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer/Rechtsanwalt
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Anzahl der Beschäftigten und des Beschäftigungsumfangs
Angaben zu den Fixkosten des Unternehmens
Angaben zur finanziellen Situation
Bankverbindung
Nachweise zu einzelnen Angaben
Für die Beantragung der Schlussabrechnung erfolgt eine Verarbeitung identischer Datenkategorien ergänzt um aktualisierte Nachweise zu den einzelnen Angaben. Die Verarbeitungsreihen entsprechen denjenigen der Beantragung von Überbrückungshilfen.
a) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sofern der Antragsteller ein Unternehmen als juristische Person ist, gelten die auf diesen Betrieb bezogenen Daten so lange nicht als personenbezogene Daten, solange sie sich nicht auf eine natürliche Person beziehen. Ein Personenbezug kann lediglich durch Angaben zu einem (vertretungsberechtigten) Ansprechpartner bestehen.
Das bedeutet: Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihren Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen des antragstellenden Unternehmens/des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihrem Auftraggeber die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen ist der Antragsteller (Ihr Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten der Antragsteller erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG iVm § 53 BHO iVm Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrH).
b) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl -zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
6. Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ gespeichert. Der Bevollmächtigte hat lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Die Antragsdaten – betreffend den Antrag auf Überbrückungshilfe sowie den Antrag auf Schlussabrechnung – bleiben im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Schlussabrechnung und das dazugehörige Verwaltungsverfahren abzuwickeln sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Verarbeitung für die Zwecke der Schlussabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 VVCorÜbrH.
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs.4 ergVVCorÜbrH. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
Gespeichert bleiben zudem die Protokolldaten der von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung (siehe unter VI. - Huckepack-Verfahren). Diese dienen dazu, unsererseits den Nachweis führen zu können, dass Sie in die Datenverarbeitung durch das BMWK – sofern datenschutzrechtlich erforderlich – eingewilligt haben. Die Protokolldaten der Einwilligungserklärung werden von uns zur ggf. notwendigen Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen für vier Jahre gespeichert; dies ergibt sich aus Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO.
7. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
a) Übermittlung zwecks Weiterleitung an Fachverfahren
Nach Abschluss der Eingabe Ihrer Daten im „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ werden Ihre Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ausgenommen von der Übermittlung sind nur die personenbezogenen (Protokoll-)Daten, die wir zum Nachweis des Vorliegens der Einwilligungserklärung benötigen, (siehe dazu schon III. 6. (Name, Zeitpunkt und Einwilligungsklick). Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
b) Rechtsgrundlage
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Kontaktperson Ihrer Auftragsgeber und Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVCorÜbrH.
Die Verarbeitung der Daten zur Bearbeitung der Anträge auf Überbrückungshilfe erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt das BMWK.
1. Antragsaktualisierung und Nachreichen von Antragsdaten
Wie beschrieben, behalten Sie als Bevollmächtigter auch nach Einreichen der Antragsunterlagen lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Im persönlichen Bereich im Antragsportal haben Sie eine Übersicht über die bereits eingereichten Anträge. Wenn den Sachbearbeitern der Bewilligungsstellen Angaben fehlen oder im einzelnen Angaben durch den Bevollmächtigten nachzuweisen sind, können diese durch den Sachbearbeiter im Postkorb des Bevollmächtigten im Antragsassistenten hinterlegt werden und Sie können direkt darauf antworten.
Im Feld „persönliche Aufgabenliste“ finden Sie Aufträge von den Sachbearbeitern zu den bereits eingereichten Anträgen, wie zum Beispiel fallspezifische Rückfragen zum Antrag. Für den Fall, dass Anfragen zu bereits eingereichten Anträgen vorliegen, können Sie als Bevollmächtigter diese über den Antragsassistenten eingeben oder hochladen und anschließend übermitteln. Dabei handelt es sich um die gleichen Verarbeitungsschritte wie bereits unter III. 5. und IV. beschrieben. Die Rechtsgrundlagen gelten hier entsprechend.
2. Übermittlung des Bescheids vom Fachverfahren an den Bevollmächtigten
Nach Abschluss des Fachverfahrens legen die Bewilligungsstellen den Bewilligungsbescheid an uns durch Übermittlung offen. Der Bescheid wird dann im „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ für 30 Tage bereitgestellt. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit, den Bescheid abzurufen. Vor Abruf des Bescheids werden Sie aufgefordert, Ihre Einwilligungserklärung dafür abzugeben, dass Ihnen der Bescheid elektronisch über ein öffentlich zugängliches Netz bekannt gegeben wird, § 41 Abs. 2a VwVfG. Bei dieser Einwilligungserklärung handelt es sich allein um eine verwaltungsverfahrensrechtliche Anforderung der elektronischen Bescheidbekanntgabe und ausdrücklich nicht um eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, die den Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 DSGVO genügen muss.
Die Speicherung des Bescheids bis zum Abruf erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrH.
3. Benachrichtigungs-E-Mail an Bevollmächtigten
Über die Bereitstellung des elektronischen Bescheids im „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ informieren wir Sie per E-Mail. Rufen Sie den Bescheid innerhalb der ersten 30 Tage nicht ab, erhalten Sie eine weitere Erinnerung per E-Mail-Benachrichtigung.
Dafür nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 4 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrH.
4. Protokollierung des ersten Abrufs des Bescheids
Wenn Sie den Bescheid zum ersten Mal abrufen, protokollieren wir, wann und durch wen der Bescheid abgerufen wurde. Dazu speichern wir den Zeitpunkt des Abrufs zusammen mit Ihrem Namen und der Antrags-ID und übermitteln diese Protokolldaten auf Nachfrage an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Speicherung und Offenlegung durch Übermittlung der Protokolldaten an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 3 VwVfG§§ 25 Abs. 1, 23 Abs. 1 Nr. 1 BDSG i.V.m. § 4 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrH.
Sie haben zum Abschluss des Verfahrens die Möglichkeit, sofern Ihr Auftraggeber (der Antragsteller) die Fördervoraussetzungen erfüllt, zeitgleich und auf der Basis der gleichen Antragsdaten diese auch zum Zwecke der Beantragung zusätzlicher Förderung aus spezifischen Landesprogrammen zu übermitteln.
Soll bei den Bewilligungsstellen auf Landesebene auch dieser weitere Antrag gestellt werden, werden die gleichen Antragsunterlagen, die die Basis für die Bewilligung der Überbrückungshilfe aus Bundesmitteln bilden, quasi in Kopie an die zuständigen Bewilligungsstellen für die Bearbeitung eines Antrags auf Förderleistung aus Landesmitteln übermittelt. Im Übrigen ändert sich an den oben beschriebenen Datenverarbeitungsschritten (Registrierung, Anmeldung, Eingabe der Antragsdaten, elektronische Einreichung, Nutzung des Rückkanals) nichts. Zum Zwecke der Übermittlung des Bewilligungsbescheids können auch die für diese Verfahren zuständigen Bewilligungsstellen der Länder den Rückkanal nutzen.
Diese zusätzliche, zweckändernde Datenverarbeitung im Rahmen des „Huckepack-Verfahrens“ erfolgt aufgrund der freiwilligen und informierten Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO der Antragsteller, die Sie im Vorhinein von den Antragstellern eingeholt und im „Onlineantrag Überbrückungshilfe II“ hochgeladen haben. Die zweckändernde Verarbeitung Ihrer Registrierungsdaten erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Sie können die von Ihnen erteilte Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Für einen Widerruf genügt eine E-Mail an: info@bmwk.bund.de. Ein Widerruf bezieht sich lediglich auf zukünftige Datenverarbeitungsvorgänge und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der im Vorfeld auf Grundlage der abgegebenen Einwilligungserklärung erfolgten Datenverarbeitung.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt. Über die Entschädigungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten selbstständig.
Wie beschrieben wird zugrunde gelegt, dass Sie als Bevollmächtigte die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene notwendige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragsteller im Vorhinein bei Abfrage dieser Daten zur Verfügung gestellt haben. Eine Informationspflicht unsererseits gegenüber den Antragstellern als Betroffene entfällt somit gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. a) DSGVO.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden. Sie können sich mit Fragen und Beschwerden auch an den unter II. genannten Datenschutzbeauftragten im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Überbrückungshilfe III
Für den „Onlineantrag Überbrückungshilfe III (im Folgenden: Onlineantrag ÜBH III) durch Bevollmächtigte“, der Ihnen auf der Website Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Überbrückungshilfe, das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen, eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer sowie einen Rückkanal im Rahmen der Bescheidzustellung erleichtern soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, das die Entscheidung über die außerordentliche Wirtschaftshilfe zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Überbrückungshilfe werden personenbezogene Daten der Kontaktpersonen der Antragsteller (also Vertreter der Unternehmen, etc.) sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in) verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Überbrückungshilfe im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf Überbrückungshilfe kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Anlage zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern) für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 durch eine/n vom Antragsteller beauftragte/n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.) und der Antragsunterstützung der Bevollmächtigten (2.) sowie die Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes inkl. der dortigen Antragsbearbeitung sowie die Offenlegung an den Dienstleister (3.) und Einzelheiten zur Nutzung eines Rückkanals im Antragsassistenten für die Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Website und bei der Nutzung des „Online-Antrags Überbrückungshilfe“ erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website bzw. bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigten gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbindet. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer für die Gesprächsverbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung über Bevollmächtigte
a) Registrierung als Bevollmächtigte und Abgleich mit dem Berufsregister
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag ÜBH III“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder Nutzername/Passwort oder mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises bei der BundID oder per ELSTER-Zertifikat zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels Nutzername/Passwort
Für den „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ können Sie sich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine beliebige One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Eine Übersicht zu datenschutzfreundlichen OTP Apps finden Sie hier. Alternativ zur Smartphone-App kann auch eine Desktop-App genutzt werden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Überbrückungshilfe III“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Identifizierung mit der BundID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, unter anderem einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe III“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung mit der BundID durchzuführen.
Zur Registrierung mit der BundID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 4 S. 1 OZG.
cc) Registrierung per ELSTER-Login
Gleichermaßen können Sie sich mit Hilfe Ihres ELSTER-Unternehmenskontos registrieren. Dabei werden Ihre Daten aus dem ELSTER-Organisationszertifikat ausgelesen und im System gespeichert.
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto im Sinne von § 2 Abs. 5 OZG. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Steuern enthält § 8 OZG.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Überbrückungshilfe“ Ihre im ELSTER-Unternehmenskonto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieses mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung zum Zweck der Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns sowie die Übernahme von Firmenname, Beginn der Tätigkeit, Steuernummer, Tätigkeitsbereich und der Anschrift in Ihr Nutzerkonto innerhalb des Portals erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach § 8 Abs. 5 S. 2 OZG gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b) Abgleich mit dem Berufsregister
Der Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, ggf. Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- bzw. Rechtsanwaltskammer. Zu diesem Zweck werden die oben genannten Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV/BRAK zur Verfügung gestellt wird, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“ und „Überbrückungshilfe III“ zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (ergVVCorÜbrH) einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mittels Nutzername/Passwort wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch mit einem PIN-Brief ein Verifizierungscode an die bei der DATEV/BRAK hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter c).).
Bei einer Registrierung mit der BundID, mit der beA Smartcard sowie mittels ELSTER-Unternehmenskonto werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister abgeglichen. Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrer BundID hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrH.
c) Anmeldung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ÜBH III“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen Email können Sie sich im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wir der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag ÜberbrückungshilfeIII“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrH.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 2 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt der Einreichung der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. September 2024. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag Überbrückungshilfe III“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Unbearbeitete Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe III“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
d) Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden.
Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag ÜBH III“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag ÜBH III“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Überbrückungshilfen ausfüllen.
Sie können für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Überbrückungshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder. Bei der Beantragung von Überbrückungshilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Abschlagszahlung i.H. v. jeweils 50 Prozent des maximalen Förderbetrages, maximal 100.000 Euro für einen Monat bewilligt werden.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Steuerberater*in/Wirtschaftsprüfer*in/Buchprüfer*in/Rechtsanwält*in
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Anzahl der Beschäftigten und des Beschäftigungsumfangs
Angaben zu den Fixkosten des Unternehmens
Angaben zur finanziellen Situation
Bankverbindung
Für die Beantragung der Schlussabrechnung erfolgt eine Verarbeitung identischer Datenkategorien ergänzt um aktualisierte Nachweise zu den einzelnen Angaben. Die Verarbeitungsreihen entsprechen denjenigen der Beantragung von Überbrückungshilfen.
aa) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sofern der Antragsteller ein Unternehmen als juristische Person ist, gelten die auf diesen Betrieb bezogenen Daten so lange nicht als personenbezogene Daten, solange sie sich nicht auf eine natürliche Person beziehen. Ein Personenbezug kann lediglich durch Angaben zu einem (vertretungsberechtigten) Ansprechpartner bestehen.
Das bedeutet: Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihre Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen des antragstellenden Unternehmens/des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Auftraggebern die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen sind die Antragsteller (Ihre Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten der Antragsteller erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrH).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ gespeichert. Der Bevollmächtigte hat lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Die Antragsdaten – betreffend den Antrag auf Überbrückungshilfe sowie den Antrag auf Schlussabrechnung – bleiben im „Onlineantrag Überbrückungshilfe“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Schlussabrechnung und das dazugehörige Verwaltungsverfahren abzuwickeln sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Verarbeitung für die Zwecke der Schlussabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVCorÜbrHIII.
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrHIII. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
a) Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Bei der Antragstellung über Bevollmächtigte werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Onlineantrag ÜBH III“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Kontaktperson Ihrer Auftragsgeber beziehungsweise Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVCorÜbrHIII.
b) Offenlegung an Dienstleister i.S.v. Art. 28 Abs. 1, 3 DSGVO
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Kontaktperson Ihrer Auftragsgeber und Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVCorÜbrH.
Die Verarbeitung der Daten zur Unterstützung bei der Antragstellung auf Neustarthilfe und im Rahmen von Kontaktanfragen erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt jeweils das BMWK.
a) Antragsaktualisierung und Nachreichen von Antragsdaten
Wie beschrieben, behalten Sie als Bevollmächtigter auch nach Einreichen der Antragsunterlagen lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Im persönlichen Bereich im Antragsportal haben Sie eine Übersicht über die bereits eingereichten Anträge. Wenn den Sachbearbeitenden der Bewilligungsstellen Angaben fehlen oder im einzelnen Angaben nachzuweisen sind, können diese durch den/die Sachbearbeiter/in im Postkorb im Antragsassistenten hinterlegt werden und Sie können direkt darauf antworten.
Im Feld „persönliche Aufgabenliste“ finden Sie Aufträge von den Sachbearbeitenden zu den bereits eingereichten Anträgen, wie zum Beispiel fallspezifische Rückfragen zum Antrag. Für den Fall, dass Anfragen zu bereits eingereichten Anträgen vorliegen, können Sie diese über den Antragsassistenten eingeben oder hochladen und anschließend übermitteln. Dabei handelt es sich um die gleichen Verarbeitungsschritte wie bereits unter 2d) beschrieben. Die Rechtsgrundlagen gelten hier entsprechend.
b) Übermittlung des Bescheids vom Fachverfahren an den Bevollmächtigten
Nach Abschluss des endgültigen Fachverfahrens legen die Bewilligungsstellen den Bewilligungsbescheid an uns durch Übermittlung offen. Der Bescheid wird dann im „Onlineantrag ÜBH III“ für 30 Tage bereitgestellt. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit, den Bescheid abzurufen. Vor Abruf des Bescheids werden Sie innerhalb des Antragsportals aufgefordert, Ihre Einwilligungserklärung dafür abzugeben, dass Ihnen der Bescheid elektronisch über ein öffentlich zugängliches Netz bekannt gegeben wird § 41 Abs. 2a VwVfG. Bei dieser Einwilligungserklärung handelt es sich allein um eine verwaltungsverfahrensrechtliche Anforderung der elektronischen Bescheidbekanntgabe und ausdrücklich nicht um eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, die den Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 DSGVO genügen muss.
Die Speicherung des Bescheids bis zum Abruf erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 4 VwVfG i.V.m. 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
c) Benachrichtigungs-E-Mail an Bevollmächtigten
Über die Bereitstellung des elektronischen Bescheids im „Onlineantrag ÜBH III“ informieren wir Sie per E-Mail. Rufen Sie den Bescheid innerhalb der ersten 10 Tage nicht ab, erhalten Sie eine weitere Erinnerung per E-Mail-Benachrichtigung.
Dafür nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e DS-GVO i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
d) Protokollierung des ersten Abrufs des Bescheids
Wenn Sie den Bescheid zum ersten Mal abrufen, protokollieren wir, wann und durch wen der Bescheid abgerufen wurde. Dazu speichern wir den Zeitpunkt des Abrufs zusammen mit Ihrem Namen und der Antrags-ID und übermitteln diese Protokolldaten auf Nachfrage an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Speicherung und Offenlegung durch Übermittlung der Protokolldaten an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 3 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter unserer datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen, etwa bei der Entscheidung über Vorauszahlungen.
Wie beschrieben wird zugrunde gelegt, dass Sie als Bevollmächtigte die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene notwendige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragsteller im Vorhinein bei Abfrage dieser Daten zur Verfügung gestellt haben. Eine Informationspflicht unsererseits gegenüber den Antragstellern als Betroffene entfällt somit gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. a DSGVO.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden..
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Direktantrag Überbrückungshilfe III für Soloselbstständige (Neustarthilfe)
Für den „Online-Direktantrag Überbrückungshilfe III (Neustarthilfe)“ (im Folgenden: „Online-Antrag Neustarthilfe“), der Ihnen Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Neustarthilfe, das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen sowie eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer erleichtern soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, dass die Entscheidung über die Neustarthilfe zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Neustarthilfe werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Neustarthilfe im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf Neustarthilfe für Soloselbstständige kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Anlage zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern) für den Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 unter bestimmten Voraussetzungen durch die Antragsberechtigten im eigenen Namen (Direktantrag) erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.), der Antragsunterstützung der Antragsberechtigten im eigenen Namen (2.), der Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes und dortige Antragsbearbeitung sowie Offenlegung an Dienstleister (3.) und der Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Website und bei der Nutzung des „Online-Antrags Neustarthilfe“ erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website beziehungsweise bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sogenannte „Whois“-Abfrage, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet.
Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Soloselbstständige bzw. Soloselbständigen gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbinden. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer nur für die Gesprächsverbindung. Eine Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten innerhalb eines Systems findet nicht statt.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung im eigenen Namen („Online-Antrag Neustarthilfe“)
Sofern Sie den Antrag als natürliche Person stellen und die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“), können Sie den Antrag im eigenen Namen („Online-Antrag Neustarthilfe“) stellen.
a) Registrierung der Antragstellenden
Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt für den Online-Antrag über Ihr ELSTER-Benutzerkonto. Für jede erneute Anmeldung im „Online-Antrag Neustarthilfe“ müssen Sie sich erneut über Ihre ELSTER-Benutzerkonto authentifizieren. Sie benötigen im Übrigen keine Anmeldedaten (Benutzername/Passwort).
Die innerhalb des ELSTER-Benutzerkontos verarbeiteten Daten werden ausschließlich zu den in § 139b Abs. 4 Abgabenordnung (AO) genannten Zwecken der Finanzverwaltung verarbeitet. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Konto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Neustarthilfe“ Ihre im ELSTER-Konto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern Ihre im ELSTER-Konto hinterlegten Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieser mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung für die Antragstellung auf Neustarthilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns und spätere Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b) Speicherung Ihrer Registrierungsdaten
Nach Erteilung Ihrer Einwilligung im ELSTER-Benutzerkonto werden Sie automatisch zum „Online-Antrag Neustarthilfe“ zurückgeleitet. Dabei übernehmen wir Ihre ELSTER-Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im „Online-Antrag Neustarthilfe“ ab. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Steueridentifikationsnummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, wenn Sie sich als „Bürger“ bei ELSTER registriert haben. Sofern Sie sich als Organisation bei ELSTER registriert haben, handelt es sich um die Steuer-Nummer, Name des Unternehmens, Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Umsatzsteuer-ID, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten. Da die Antragstellung im eigenen Namen für die Neustarthilfe nur einmalig möglich ist, dient die Speicherung Ihrer Antragsdaten dem Zweck der Verhinderung möglicher weiterer Antragstellungen. Ein lesender Zugriff auf diese Daten ist für Sie aber möglich. Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 ergVVCorÜbrHIII.
c) Ergänzung der Registrierungsdaten
Zum Abschluss des Registrierungsprozesses werden Sie aufgefordert, weitere Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls Firmenname) zu ergänzen, die wir nicht aus Ihrem ELSTER-Benutzerkonto übernehmen können, die aber für den weiteren Verlauf der Antragstellung benötigt werden.
Die Verarbeitung dieser Antragsdaten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil G Ziff. 7 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
Frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt eines Antrags auf Endabrechnung löschen wir Ihre Registrierungsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail.
d) Verifizierung der E-Mail-Adresse
Für die Kontaktaufnahme und die Bekanntgabe des Bescheides durch die zuständigen Bewilligungsstellen werden Sie zudem aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zu. Durch den Klick auf den Link ist der Registrierungsprozess abgeschlossen. Haben Sie Ihren Antrag – dazu sogleich – erfolgreich abgesendet, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an diese Adresse.
Die Verarbeitung Ihrer E-Mailadresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Online-Antrag Neustarthilfe“
Mit Unterstützung des „Online-Antrags Neustarthilfe“ können Sie als Antragsberechtige/r im eigenen Namen einen Antrag auf Neustarthilfe ausfüllen. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch das BMWK gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
aa) Eingabe der Antragsdaten
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Angaben zur finanziellen Situation, insbesondere Umsatzzahlen
Bankverbindung
Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil G Ziff. 7 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir Ihre angegebene Postleitzahl zur Ermittlung des Bundeslandes und die Angaben Ihres Finanzamtes zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten auf der Verfahrensplattform „Online-Antrag Neustarthilfe“ gespeichert. Sie erhalten lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten.
Die Antragsdaten bleiben im „Online-Antrag Neustarthilfe“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Endabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Für die Durchführung der Endabrechnung verarbeitet das BMWK zusätzlich die tatsächlichen Einnahmen und Umsatzzahlen des Förderungszeitraums. Die Verarbeitung für die Zwecke der Endabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVÜBHIII i.V.m. Teil C beziehungsweise Teil G Ziff. 7 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur ergVVÜBHIII).
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrHIII. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
g) Änderung Ihres Antrags
Nach Einreichen des Antrags besteht die Möglichkeit nachträglich im „Online-Antrag Neustarthilfe“ den Antrag zu ändern. Es handelt sich dabei um die gleichen Datenverarbeitungsschritte wie bei der erstmaligen Antragstellung. Hinsichtlich der Beschreibung und der Rechtsgrundlagen wird insofern nach oben verwiesen (siehe unter 2 e).
Über die erfolgreiche Weiterleitung Ihres Änderungsantrags an die zuständige Bewilligungsstelle erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Im Wege der Antragstellung durch die Antragstellenden im eigenen Namen werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Online-Antrag Neustarthilfe“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Für die Endabrechnung erfolgt die Übermittlung inklusive der aktualisierten Einnahmen und Umsatzahlen. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Stellen datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m.. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2, Abs. 6 ergVVCorÜbrHIII.
Die Verarbeitung der Daten zur Unterstützung bei der Antragstellung auf Neustarthilfe erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt jeweils das BMWK.
Bei der Antragstellung im eigenen Namen steht Ihnen kein Rückkanal über das Portal „Online-Antrag Neustarthilfe“ zur Verfügung. Nach Übermittlung und Offenlegung Ihrer Antragsdaten an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder endet unsere datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Die anschließende Kommunikation der Bewilligungsstellen findet per E-Mail oder Telefon sowie über das Direktantragsportal statt. Die Bekanntgabe der Bescheide erfolgt per E-Mail. Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter unserer datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt,
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Onlineantrag Neustarthilfe durch Bevollmächtigte
Für den „Online-Antrag Neustarthilfe durch Bevollmächtigte“ (im Folgenden: „Online-Antrag Neustarthilfe“), der Ihnen auf der Webseite Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Neustarthilfe zur Verfügung stellen und das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen sowie eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer sowie einen Rückkanal im Rahmen der Bescheidzustellung ermöglichen soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, dass die Entscheidung über die Neustarthilfe zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Neustarthilfe werden personenbezogene Daten der antragstellenden Soloselbständigen und der Kontaktpersonen der Unternehmen sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte) verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Neustarthilfe im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf Neustarthilfe kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Anlage zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern) für den Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 unter bestimmten Voraussetzungen auch durch einen beauftragte/n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.) und der Antragsunterstützung der Bevollmächtigten der Soloselbständigen und Unternehmen (2.) sowie die Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes inkl. der dortigen Antragsbearbeitung sowie die Offenlegung an Dienstleister (3.) und Einzelheiten zur Nutzung eines Rückkanals im Antragsassistenten zur Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Infowebsite erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen.
Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt mit Hilfe der technisch notwendigen Cookies auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Für die bedarfsorientierte Bereitstellung von Informationen zu den dem BMWK übertragenen Aufgaben, hier im Speziellen zu den wirtschaftlichen Hilfsprogrammen aufgrund der pandemischen Lage, ist die Datenverarbeitung erforderlich.
Die oben genannten Daten werden spätestens nach sieben Tagen gelöscht. Die eingesetzten Session-Cookies werden in Ihren Geräten gelöscht, wenn Sie die Sitzung beenden. Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, wenn Cookies gesetzt werden und was sie enthalten. Detaillierte Informationen bietet der Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an. Das Speichern von Cookies kann jedoch deaktiviert oder der Browser so eingestellt werden, dass Cookies nur für die Dauer der jeweiligen Verbindung zum Internet gespeichert werden.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website beziehungsweise bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet.
Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einlei-tung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigten gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbindet. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer für die Gesprächsverbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung über Bevollmächtigte
Antragstellende, die die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) beantragen möchten, können den Antrag im eigenen Namen direkt stellen („Direktantrag Neustarthilfe für Soloselbständige“, hier) sowie über eine/n Bevollmächtigte/n.
a) Registrierung als Bevollmächtigte und Abgleich mit dem Berufsregister
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag Neustarthilfe“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder mit Nutzername/Passwort, mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises bei der BundID oder per ELSTER-Zertifikat zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels Nutzername/Passwort
Für den „Onlineantrag Neustarthilfe“ können Sie sich als Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/r Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine beliebige One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Eine Übersicht zu datenschutzfreundlichen OTP Apps finden Sie hier. Alternativ zur Smartphone-App kann auch eine Desktop-App genutzt werden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Neustarthilfe“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Registrierung mit der BundID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, unter anderem einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung bei der BundID (Log-in) durchzuführen.
Zur Registrierung mit der BundID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 4 S. 1 OZG.
cc) Registrierung per ELSTER-Login
Gleichermaßen können Sie sich mit Hilfe Ihres ELSTER-Unternehmenskontos registrieren. Dabei werden Ihre Daten aus dem ELSTER-Organisationszertifikat ausgelesen und im System gespeichert.
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto im Sinne von § 2 Abs. 5 OZG. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Steuern enthält § 8 OZG.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Überbrückungshilfe“ Ihre im ELSTER-Unternehmenskonto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieses mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung zum Zweck der Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns sowie die Übernahme von Firmenname, Beginn der Tätigkeit, Steuernummer, Tätigkeitsbereich und der Anschrift in Ihr Nutzerkonto innerhalb des Portals erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach § 8 Abs. 5 S. 2 OZG gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern
b) Abgleich mit dem Berufsregister
Der Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, ggf. Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- bzw. Rechtsanwaltskammer. Zu diesem Zweck werden die oben genannten Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV/BRAK zur Verfügung gestellt wird, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“ und „Überbrückungshilfe III“ zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (ergVVCorÜbrHIII) einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mittels Nutzername/Passwort wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch mit einem PIN Brief ein Verifizierungscode an die bei der DATEV/BRAK hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter 3.).
Bei einer Registrierung mit der BundID, mit der beA Smartcard sowie mittels ELSTER-Unternehmenskonto werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister abgeglichen.Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrem Konto BundID hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrH.
c) Anmeldung im Antragsassistenten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen E-Mail können Sie sich im „Onlineantrag Neustarthilfe“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wird der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag Neustarthilfe“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 ergVVaoWH.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 2 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt zur Einreichung der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. September 2024. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag Neustarthilfe“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Unbearbeitete Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag Neustarthilfe“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
d) Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden. Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag Neustarthilfe“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Neustarthilfe ausfüllen.
Sie können für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Corona-Wirtschaftshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns das BMWK gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer/Rechtsanwalt
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Angaben zur finanziellen Situation
Bankverbindung
aa) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihre Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Auftraggebern die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen sind die Antragsteller (Ihre Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten der Antragsteller erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil G Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe“ gespeichert. Der Bevollmächtigte hat lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Die Antragsdaten bleiben im „Onlineantrag Neustarthilfe“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Schlussabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Speicherung für die Zwecke der Schlussabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVCorÜbrHII.
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrHIII. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Bei der Antragstellung über Bevollmächtigte werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Onlineantrag Neustarthilfe“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Soloselbständigen bzw. der Kontaktpersonen antragstellender Unternehmen und Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVÜBHIII.
Die Verarbeitung der Daten zur Unterstützung bei der Antragstellung auf Neustarthilfe und im Rahmen von Kontaktanfragen erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin. Die ]init[ AG setzt zu diesem Zweck Webanalyse-Tools (siehe oben Webanalyse) des Unternehmens eTracker GmbH, Erste Brunnenstraße 1, 20459 Hamburg ein.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt jeweils das BMWK.
1. Bewilligungsbescheid auf Neustarthilfe
Die Neustarthilfe wird direkt ausgezahlt, sofern die automatisierte oder manuelle Prüfung der Bewilligungsstellen ergibt, dass die Fördervoraussetzungen gegeben sind.
a) Antragsaktualisierung und Nachreichen von Antragsdaten
Wie beschrieben, behalten Sie als Bevollmächtigter auch nach Einreichen der Antragsunterlagen lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Im persönlichen Bereich im Antragsassistenten haben Sie eine Übersicht über die bereits eingereichten Anträge. Wenn den Sachbearbeitern der Bewilligungsstellen Angaben fehlen oder im einzelnen Angaben nachzuweisen sind, können diese durch den Sachbearbeiter im Postkorb im Antragsassistenten hinterlegt werden und Sie können direkt darauf antworten.
Im Feld „persönliche Aufgabenliste“ finden Sie Aufträge von den Sachbearbeitern zu den bereits eingereichten Anträgen, wie zum Beispiel fallspezifische Rückfragen zum Antrag. Für den Fall, dass Anfragen zu bereits eingereichten Anträgen vorliegen, können Sie diese über den Antragsassistenten eingeben oder hochladen und anschließend übermitteln. Dabei handelt es sich um die gleichen Verarbeitungsschritte wie bereits unter 2d) beschrieben. Die Rechtsgrundlagen gelten hier entsprechend.
b) Übermittlung des Bescheids vom Fachverfahren an den Bevollmächtigten
Nach Abschluss des endgültigen Fachverfahrens legen die Bewilligungsstellen den Bewilligungsbescheid an uns durch Übermittlung offen. Der Bescheid wird dann im „Onlineantrag Neustarthilfe“ für 30 Tage bereitgestellt. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit, den Bescheid abzurufen. Vor Abruf des Bescheids werden Sie innerhalb des Antragsportals aufgefordert, Ihre Einwilligungserklärung dafür abzugeben, dass Ihnen der Bescheid elektronisch über ein öffentlich zugängliches Netz bekannt gegeben wird, §41 Abs. 2a VwVfG. Bei dieser Einwilligungserklärung handelt es sich allein um eine verwaltungsverfahrensrechtliche Anforderung der elektronischen Bescheidbekanntgabe durch Abruf und ausdrücklich nicht um eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, die den Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 DSGVO genügen muss.
Die Speicherung des Bescheids bis zum Abruf erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
c) Benachrichtigungs-E-Mail an Bevollmächtigten
Über die Bereitstellung des elektronischen Bescheids im „Onlineantrag Neustarthilfe“ informieren wir Sie per E-Mail. Rufen Sie den Bescheid innerhalb der ersten 10 Tage nicht ab, erhalten Sie eine weitere Erinnerung per E-Mail-Benachrichtigung.
Dafür nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 4 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
d) Protokollierung des ersten Abrufs des Bescheids
Wenn Sie den Bescheid zum ersten Mal abrufen, protokollieren wir, wann und durch wen der Bescheid abgerufen wurde. Dazu speichern wir den Zeitpunkt des Abrufs zusammen mit Ihrem Namen und der Antrags-ID und übermitteln diese Protokolldaten auf Nachfrage an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Speicherung und Offenlegung durch Übermittlung der Protokolldaten an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 3 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des BMWK nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt,
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Direktantrag Neustarthilfe Plus für Soloselbständige
Für den „Online-Direktantrag Neustarthilfe Plus“ (im Folgenden: „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“), der Ihnen Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Neustarthilfe Plus, das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen, sowie eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer erleichtern soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, dass die Entscheidung über die Neustarthilfe Plus zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Neustarthilfe Plus werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Neustarthilfe Plus im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Anlage zur „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“ und „Überbrückungshilfe III“ zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen ) für den Förderzeitraum 1. Juli - 30. September 2021 bzw. 1. Oktober – 31. Dezember 2021 unter bestimmten Voraussetzungen durch die Antragsberechtigten im eigenen Namen (Direktantrag) erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.), der Antragsunterstützung der Antragsberechtigten im eigenen Namen (2.), der Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes und dortige Antragsbearbeitung sowie Offenlegung an Dienstleister (3.) und der Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Website und bei der Nutzung des „Online-Antrags Neustarthilfe Plus“ erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website beziehungsweise bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet.
Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Soloselbstständige/n gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbinden. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer nur für die Gesprächsverbindung. Eine Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten innerhalb eines Systems findet nicht statt.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK:
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung im eigenen Namen („Online-Antrag Neustarthilfe Plus“)
Sofern Sie den Antrag als natürliche Person stellen und die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe Plus“) beantragen, können Sie den Antrag im eigenen Namen („Online-Antrag Neustarthilfe Plus“) stellen.
a) Registrierung der Antragstellenden
Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt für den Online-Antrag über Ihr ELSTER-Benutzerkonto. Für jede erneute Anmeldung im „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ müssen Sie sich erneut über Ihre ELSTER-Benutzerkonto authentifizieren. Sie benötigen im Übrigen keine Anmeldedaten (Benutzername/Passwort).
Die innerhalb des ELSTER-Benutzerkontos verarbeiteten Daten werden ausschließlich zu den in § 139b Abs. 4 Abgabenordnung (AO) genannten Zwecken der Finanzverwaltung verarbeitet. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Konto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ Ihre im ELSTER-Konto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern Ihre im ELSTER-Konto hinterlegten Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieser mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung für die Antragstellung auf Neustarthilfe Plus durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns und spätere Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b) Speicherung Ihrer Registrierungsdaten
Nach Erteilung Ihrer Einwilligung im ELSTER-Benutzerkonto werden Sie automatisch zum „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ zurückgeleitet. Dabei übernehmen wir Ihre ELSTER-Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ ab. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Steueridentifikationsnummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, wenn Sie sich als „Bürger“ bei ELSTER registriert haben. Sofern Sie sich als Organisation bei ELSTER registriert haben, handelt es sich um die Steuer-Nummer, Name des Unternehmens, Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Umsatzsteuer-ID, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten. Da die Antragstellung im eigenen Namen für die Neustarthilfe Plus nur einmalig möglich ist, dient die Speicherung Ihrer Antragsdaten dem Zweck der Verhinderung möglicher weiterer Antragstellungen. Ein lesender Zugriff auf diese Daten ist für Sie aber möglich. Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 ergVVCorÜbrHIII.
c) Ergänzung der Registrierungsdaten
Zum Abschluss des Registrierungsprozesses werden Sie aufgefordert, weitere Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls Firmenname) zu ergänzen, die wir nicht aus Ihrem ELSTER-Benutzerkonto übernehmen können, die aber für den weiteren Verlauf der Antragstellung benötigt werden.
Die Verarbeitung dieser Antragsdaten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil G Ziff. 7 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
Frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt eines Antrags auf Endabrechnung löschen wir Ihre Registrierungsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail.
d) Verifizierung der E-Mail-Adresse
Für die Kontaktaufnahme und die Bekanntgabe des Bescheides durch die zuständigen Bewilligungsstellen werden Sie zudem aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zu. Durch den Klick auf den Link ist der Registrierungsprozess abgeschlossen. Haben Sie Ihren Antrag – dazu sogleich – erfolgreich abgesendet, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an diese Adresse.
Die Verarbeitung Ihrer E-Mailadresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“
Mit Unterstützung des „Online-Antrags Neustarthilfe Plus“ können Sie als Antragsberechtige/r im eigenen Namen einen Antrag auf Neustarthilfe Plus ausfüllen. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch das BMWK gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
aa) Eingabe der Antragsdaten
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Angaben zur finanziellen Situation, insbesondere Umsatzzahlen
Bankverbindung
Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil G Ziff. 7 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten– bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir Ihre angegebene Postleitzahl zur Ermittlung des Bundeslandes und die Angaben Ihres Finanzamtes zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten auf der Verfahrensplattform „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ gespeichert. Sie erhalten lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten.
Die Antragsdaten bleiben im „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Endabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Speicherung für die Zwecke der Endabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVCorÜbrHIII und Teil G Ziff. 7 Abs. 2 Vollzugshinweise (Anlage zur ergVVCorÜbrHIII).
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrHIII. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
g) Änderung Ihres Antrags
Nach Einreichen des Antrags besteht die Möglichkeit nachträglich im „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ den Antrag zu ändern. Es handelt sich dabei um die gleichen Datenverarbeitungsschritte wie bei der erstmaligen Antragstellung. Hinsichtlich der Beschreibung und der Rechtsgrundlagen wird insofern nach oben verwiesen (siehe unter 2 e).
Über die erfolgreiche Weiterleitung Ihres Änderungsantrags an die zuständige Bewilligungsstelle erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Im Wege der Antragstellung durch die Antragstellenden im eigenen Namen werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Stellen datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVCorÜbrHIII.
Die Verarbeitung der Daten zur Unterstützung bei der Antragstellung auf Neustarthilfe Plus erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt das BMWK.
Bei der Antragstellung im eigenen Namen steht Ihnen kein Rückkanal über das Portal „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ zur Verfügung. Nach Übermittlung und Offenlegung Ihrer Antragsdaten an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder endet unsere datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Die anschließende Kommunikation der Bewilligungsstellen findet per E-Mail oder Telefon sowie über das Direktantragsportal statt. Die Bekanntgabe der Bescheide erfolgt per E-Mail. Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter unserer datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt,
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Onlineantrag Neustarthilfe Plus durch Bevollmächtigte
Für den „Online-Antrag Neustarthilfe Plus durch Bevollmächtigte“ (im Folgenden: „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“), der Ihnen auf der Webseite Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Neustarthilfe zur Verfügung stellen und das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen sowie eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer sowie einen Rückkanal im Rahmen der Bescheidzustellung ermöglichen soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, dass die Entscheidung über die Neustarthilfe zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Neustarthilfe werden personenbezogene Daten der antragstellenden Soloselbständigen und der Kontaktpersonen der Unternehmen sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte) verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Neustarthilfe im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf Neustarthilfe kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Anlage zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern) für den Förderzeitraum Juli 2021 bis September 2021 und Oktober 2021 bis Dezember 2021 unter bestimmten Voraussetzungen auch durch einen beauftragte/n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.) und der Antragsunterstützung der Bevollmächtigten der Soloselbständigen und Unternehmen (2.) sowie die Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes inkl. der dortigen Antragsbearbeitung sowie die Offenlegung an Dienstleister (3.) und Einzelheiten zur Nutzung eines Rückkanals im Antragsassistenten zur Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Infowebsite erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen.
Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt mit Hilfe der technisch notwendigen Cookies auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Für die bedarfsorientierte Bereitstellung von Informationen zu den dem BMWK übertragenen Aufgaben, hier im Speziellen zu den wirtschaftlichen Hilfsprogrammen aufgrund der pandemischen Lage, ist die Datenverarbeitung erforderlich.
Die oben genannten Daten werden spätestens nach sieben Tagen gelöscht. Die eingesetzten Session-Cookies werden in Ihren Geräten gelöscht, wenn Sie die Sitzung beenden. Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, wenn Cookies gesetzt werden und was sie enthalten. Detaillierte Informationen bietet der Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an. Das Speichern von Cookies kann jedoch deaktiviert oder der Browser so eingestellt werden, dass Cookies nur für die Dauer der jeweiligen Verbindung zum Internet gespeichert werden.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website beziehungsweise bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet.
Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigten gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbindet. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer für die Gesprächsverbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung über Bevollmächtigte
Antragstellende, die die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe Plus“) beantragen möchten, können den Antrag im eigenen Namen direkt stellen („Direktantrag Neustarthilfe Plus für Soloselbständige“, hier) sowie über eine/n Bevollmächtigte/n.
a) Registrierung als Bevollmächtigte und Abgleich mit dem Berufsregister
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder mit Nutzername/Passwort, mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises bei der BundID oder per ELSTER-Zertifikat zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels Nutzername/Passwort
Für den „Onlineantrag Neustarthilfe“ können Sie sich als Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/r Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine beliebige One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Eine Übersicht zu datenschutzfreundlichen OTP Apps finden Sie hier. Alternativ zur Smartphone-App kann auch eine Desktop-App genutzt werden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Neustarthilfe Plus“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Registrierung mit der BundID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, unter anderem einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung bei der BundID (Log-in) durchzuführen.
Zur Registrierung mit der BundID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 4 S. 1 OZG.
cc) Registrierung per ELSTER-Login
Gleichermaßen können Sie sich mit Hilfe Ihres ELSTER-Unternehmenskontos registrieren. Dabei werden Ihre Daten aus dem ELSTER-Organisationszertifikat ausgelesen und im System gespeichert.
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto im Sinne von § 2 Abs. 5 OZG. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Steuern enthält § 8 OZG.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Neustarthilfe Plus“ Ihre im ELSTER-Unternehmenskonto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieses mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung zum Zweck der Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns sowie die Übernahme von Firmenname, Beginn der Tätigkeit, Steuernummer, Tätigkeitsbereich und der Anschrift in Ihr Nutzerkonto innerhalb des Portals erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach § 8 Abs. 5 S. 2 OZG gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern
b) Abgleich mit dem Berufsregister
Der Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, ggf. Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- bzw. Rechtsanwaltskammer. Zu diesem Zweck werden die oben genannten Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV/BRAK zur Verfügung gestellt wird, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“ und „Überbrückungshilfe III“ und „Überbrückungshilfe III Plus“ zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (ergVVCorÜbrHIII) einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mittels Nutzername/Passwort wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch mit einem PIN Brief ein Verifizierungscode an die bei der DATEV/BRAK hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter 3.).
Bei einer Registrierung mit der BundID, mit der beA Smartcard sowie mittels ELSTER-Unternehmenskonto werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister abgeglichen.Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrem BundID-Profil hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 3 ergVVCorÜbrHIII
c) Anmeldung im Antragsassistenten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen E-Mail können Sie sich im „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wird der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 ergVVCorÜbrHIII.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 2 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt zur Einreichung der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. September 2024. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Unbearbeitete Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
d) Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden. Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Neustarthilfe ausfüllen.
Sie können für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Corona-Wirtschaftshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns das BMWK gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer/Rechtsanwalt
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Angaben zur finanziellen Situation
Bankverbindung
aa) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihre Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Auftraggebern die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen sind die Antragsteller (Ihre Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten der Antragsteller erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil H Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“ gespeichert. Der Bevollmächtigte hat lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Die Antragsdaten bleiben im „Onlineantrag Neustarthilfe Plus“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Schlussabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Speicherung für die Zwecke der Schlussabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVCorÜbrHII.
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrHIII. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Bei der Antragstellung über Bevollmächtigte werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Onlineantrag Neustarthilfe“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Soloselbständigen bzw. der Kontaktpersonen antragstellender Unternehmen und Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVÜBHIII.
Die Verarbeitung der Daten zur Unterstützung bei der Antragstellung auf Neustarthilfe und im Rahmen von Kontaktanfragen erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin. Die ]init[ AG setzt zu diesem Zweck Webanalyse-Tools (siehe oben Webanalyse) des Unternehmens eTracker GmbH, Erste Brunnenstraße 1, 20459 Hamburg ein.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt jeweils das BMWK.
1. Bewilligungsbescheid auf Neustarthilfe
Die Neustarthilfe wird direkt ausgezahlt, sofern die automatisierte oder manuelle Prüfung der Bewilligungsstellen ergibt, dass die Fördervoraussetzungen gegeben sind.
a) Antragsaktualisierung und Nachreichen von Antragsdaten
Wie beschrieben, behalten Sie als Bevollmächtigter auch nach Einreichen der Antragsunterlagen lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Im persönlichen Bereich im Antragsassistenten haben Sie eine Übersicht über die bereits eingereichten Anträge. Wenn den Sachbearbeitern der Bewilligungsstellen Angaben fehlen oder im einzelnen Angaben nachzuweisen sind, können diese durch den Sachbearbeiter im Postkorb im Antragsassistenten hinterlegt werden und Sie können direkt darauf antworten.
Im Feld „persönliche Aufgabenliste“ finden Sie Aufträge von den Sachbearbeitern zu den bereits eingereichten Anträgen, wie zum Beispiel fallspezifische Rückfragen zum Antrag. Für den Fall, dass Anfragen zu bereits eingereichten Anträgen vorliegen, können Sie diese über den Antragsassistenten eingeben oder hochladen und anschließend übermitteln. Dabei handelt es sich um die gleichen Verarbeitungsschritte wie bereits unter 2d) beschrieben. Die Rechtsgrundlagen gelten hier entsprechend.
b) Übermittlung des Bescheids vom Fachverfahren an den Bevollmächtigten
Nach Abschluss des endgültigen Fachverfahrens legen die Bewilligungsstellen den Bewilligungsbescheid an uns durch Übermittlung offen. Der Bescheid wird dann im „Onlineantrag Neustarthilfe“ für 30 Tage bereitgestellt. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit, den Bescheid abzurufen. Vor Abruf des Bescheids werden Sie innerhalb des Antragsportals aufgefordert, Ihre Einwilligungserklärung dafür abzugeben, dass Ihnen der Bescheid elektronisch über ein öffentlich zugängliches Netz bekannt gegeben wird, §41 Abs. 2a VwVfG. Bei dieser Einwilligungserklärung handelt es sich allein um eine verwaltungsverfahrensrechtliche Anforderung der elektronischen Bescheidbekanntgabe durch Abruf und ausdrücklich nicht um eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, die den Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 DSGVO genügen muss.
Die Speicherung des Bescheids bis zum Abruf erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
c) Benachrichtigungs-E-Mail an Bevollmächtigten
Über die Bereitstellung des elektronischen Bescheids im „Onlineantrag Neustarthilfe“ informieren wir Sie per E-Mail. Rufen Sie den Bescheid innerhalb der ersten 10 Tage nicht ab, erhalten Sie eine weitere Erinnerung per E-Mail-Benachrichtigung.
Dafür nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 4 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
d) Protokollierung des ersten Abrufs des Bescheids
Wenn Sie den Bescheid zum ersten Mal abrufen, protokollieren wir, wann und durch wen der Bescheid abgerufen wurde. Dazu speichern wir den Zeitpunkt des Abrufs zusammen mit Ihrem Namen und der Antrags-ID und übermitteln diese Protokolldaten auf Nachfrage an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Speicherung und Offenlegung durch Übermittlung der Protokolldaten an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 3 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des BMWK nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt,
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Direktantrag Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige
Für den „Online-Direktantrag Neustarthilfe 2022“ (im Folgenden: „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“), der Ihnen Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Neustarthilfe 2022, das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen, sowie eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer erleichtern soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, dass die Entscheidung über die Neustarthilfe 2022 zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Neustarthilfe 2022 werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Neustarthilfe 2022 im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf Neustarthilfe 2022 für Soloselbstständige kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Anlage zur „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“ und „Überbrückungshilfe III“ zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen) für den Förderzeitraum Januar 2022 bis März 2022 und April 2022 bis Juni 2022 unter bestimmten Voraussetzungen durch die Antragsberechtigten im eigenen Namen (Direktantrag) erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.), der Antragsunterstützung der Antragsberechtigten im eigenen Namen (2.), der Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes und dortige Antragsbearbeitung sowie Offenlegung an Dienstleister (3.) und der Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Website und bei der Nutzung des „Online-Antrags Neustarthilfe 2022“ erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website beziehungsweise bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage, siehe dazu bereits unter a). Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet.
Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Soloselbstständige/n gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbinden. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer nur für die Gesprächsverbindung. Eine Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten innerhalb eines Systems findet nicht statt.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung im eigenen Namen („Online-Antrag Neustarthilfe 2022“)
Sofern Sie den Antrag als natürliche Person stellen und die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe 2022“) beantragen, können Sie den Antrag im eigenen Namen („Online-Antrag Neustarthilfe 2022“) stellen.
a) Registrierung der Antragstellenden
Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt für den Online-Antrag über Ihr ELSTER-Benutzerkonto. Für jede erneute Anmeldung im „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ müssen Sie sich erneut über Ihre ELSTER-Benutzerkonto authentifizieren. Sie benötigen im Übrigen keine Anmeldedaten (Benutzername/Passwort).
Die innerhalb des ELSTER-Benutzerkontos verarbeiteten Daten werden ausschließlich zu den in § 139b Abs. 4 Abgabenordnung (AO) genannten Zwecken der Finanzverwaltung verarbeitet. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Konto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ Ihre im ELSTER-Konto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern Ihre im ELSTER-Konto hinterlegten Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieser mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung für die Antragstellung auf Neustarthilfe 2022 durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns und spätere Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b) Speicherung Ihrer Registrierungsdaten
Nach Erteilung Ihrer Einwilligung im ELSTER-Benutzerkonto werden Sie automatisch zum „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ zurückgeleitet. Dabei übernehmen wir Ihre ELSTER-Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ ab. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Steueridentifikationsnummer, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, wenn Sie sich als „Bürger“ bei ELSTER registriert haben. Sofern Sie sich als Organisation bei ELSTER registriert haben, handelt es sich um die Steuer-Nummer, Name des Unternehmens, Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Umsatzsteuer-ID, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten. Da die Antragstellung im eigenen Namen für die Neustarthilfe 2022 nur einmalig möglich ist, dient die Speicherung Ihrer Antragsdaten dem Zweck der Verhinderung möglicher weiterer Antragstellungen. Ein lesender Zugriff auf diese Daten ist für Sie aber möglich. Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 ergVVCorÜbrHIII.
c) Ergänzung der Registrierungsdaten
Zum Abschluss des Registrierungsprozesses werden Sie aufgefordert, weitere Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls Firmenname) zu ergänzen, die wir nicht aus Ihrem ELSTER-Benutzerkonto übernehmen können, die aber für den weiteren Verlauf der Antragstellung benötigt werden.
Die Verarbeitung dieser Antragsdaten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil G Ziff. 7 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
Frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt eines Antrags auf Endabrechnung löschen wir Ihre Registrierungsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail.
d) Verifizierung der E-Mail-Adresse
Für die Kontaktaufnahme und die Bekanntgabe des Bescheides durch die zuständigen Bewilligungsstellen werden Sie zudem aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zu. Durch den Klick auf den Link ist der Registrierungsprozess abgeschlossen. Haben Sie Ihren Antrag – dazu sogleich – erfolgreich abgesendet, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an diese Adresse.
Die Verarbeitung Ihrer E-Mailadresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“
Mit Unterstützung des „Online-Antrags Neustarthilfe 2022“ können Sie als Antragsberechtige/r im eigenen Namen einen Antrag auf Neustarthilfe 2022 ausfüllen. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch das BMWK gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
aa) Eingabe der Antragsdaten
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Angaben zur finanziellen Situation, insbesondere Umsatzzahlen
Bankverbindung
Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil G Ziff. 7 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten– bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir Ihre angegebene Postleitzahl zur Ermittlung des Bundeslandes und die Angaben Ihres Finanzamtes zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten auf der Verfahrensplattform „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ gespeichert. Sie erhalten lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten.
Die Antragsdaten bleiben im „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Endabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Speicherung für die Zwecke der Endabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVCorÜbrHIII und Teil G Ziff. 7 Abs. 2 Vollzugshinweise (Anlage zur ergVVCorÜbrHIII).
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrHIII. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
g) Änderung Ihres Antrags
Nach Einreichen des Antrags besteht die Möglichkeit nachträglich im „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ den Antrag zu ändern. Es handelt sich dabei um die gleichen Datenverarbeitungsschritte wie bei der erstmaligen Antragstellung. Hinsichtlich der Beschreibung und der Rechtsgrundlagen wird insofern nach oben verwiesen (siehe unter 2 e).
Über die erfolgreiche Weiterleitung Ihres Änderungsantrags an die zuständige Bewilligungsstelle erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Im Wege der Antragstellung durch die Antragstellenden im eigenen Namen werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Stellen datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVCorÜbrHIII.
Die Verarbeitung der Daten zur Unterstützung bei der Antragstellung auf Neustarthilfe 2022 erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt das BMWK.
Bei der Antragstellung im eigenen Namen steht Ihnen kein Rückkanal über das Portal „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ zur Verfügung. Nach Übermittlung und Offenlegung Ihrer Antragsdaten an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder endet unsere datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Die anschließende Kommunikation der Bewilligungsstellen findet per E-Mail oder Telefon sowie über das Direktantragsportal statt. Die Bekanntgabe der Bescheide erfolgt per E-Mail. Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter unserer datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt,
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Onlineantrag Neustarthilfe 2022 durch Bevollmächtigte
Für den „Online-Antrag Neustarthilfe 2022 durch Bevollmächtigte“ (im Folgenden: „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“), der Ihnen auf der Webseite Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Neustarthilfe 2022 zur Verfügung stellen und das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen sowie eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer sowie einen Rückkanal im Rahmen der Bescheidzustellung ermöglichen soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, dass die Entscheidung über die Neustarthilfe 2022 zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Neustarthilfe 2022 werden personenbezogene Daten der antragstellenden Soloselbständigen und der Kontaktpersonen der Unternehmen sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte) verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Neustarthilfe 2022 im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf Neustarthilfe 2022 kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Anlage zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern) für den Förderzeitraum Januar 2022 bis März 2022 und April 2022 bis Juni 2022 unter bestimmten Voraussetzungen auch durch einen beauftragte/n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.) und der Antragsunterstützung der Bevollmächtigten der Soloselbständigen und Unternehmen (2.) sowie die Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes inkl. der dortigen Antragsbearbeitung sowie die Offenlegung an Dienstleister (3.) und Einzelheiten zur Nutzung eines Rückkanals im Antragsassistenten zur Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Infowebsite erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internet-browser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen.
Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt mit Hilfe der technisch notwendigen Cookies auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Für die bedarfsorientierte Bereitstellung von Informationen zu den dem BMWK übertragenen Aufgaben, hier im Speziellen zu den wirtschaftlichen Hilfsprogrammen aufgrund der pandemischen Lage, ist die Datenverarbeitung erforderlich.
Die oben genannten Daten werden spätestens nach sieben Tagen gelöscht. Die eingesetzten Session-Cookies werden in Ihren Geräten gelöscht, wenn Sie die Sitzung beenden. Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, wenn Cookies gesetzt werden und was sie enthalten. Detaillierte Informationen bietet der Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik an. Das Speichern von Cookies kann jedoch deaktiviert oder der Browser so eingestellt werden, dass Cookies nur für die Dauer der jeweiligen Verbindung zum Internet gespeichert werden.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website beziehungsweise bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet.
Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Bevollmächtigte/n gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbindet. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer für die Gesprächsverbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung über Bevollmächtigte
Antragstellende, die die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe 2022“) beantragen möchten, können den Antrag im eigenen Namen direkt stellen („Direktantrag Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige“, hier) sowie über eine/n Bevollmächtigte/n.
a) Registrierung als Bevollmächtigte und Abgleich mit dem Berufsregister
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.
Sie haben die Möglichkeit, sich entweder mit Nutzername/Passwort, mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises bei der BundID oder per ELSTER-Zertifikat zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels Nutzername/Passwort
Für den „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ können Sie sich als Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/r Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine beliebige One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Eine Übersicht zu datenschutzfreundlichen OTP Apps finden Sie hier. Alternativ zur Smartphone-App kann auch eine Desktop-App genutzt werden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Neustarthilfe 2022“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Registrierung mit der BundID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, unter anderem einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung bei der BundID (Log-in) durchzuführen.
Zur Registrierung mit der BundID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 5 S. 1 OZG.
cc) Registrierung per ELSTER-Login
Gleichermaßen können Sie sich mit Hilfe Ihres ELSTER-Unternehmenskontos registrieren. Dabei werden Ihre Daten aus dem ELSTER-Organisationszertifikat ausgelesen und im System gespeichert.
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto im Sinne von § 2 Abs. 5 OZG. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Steuern enthält § 8 OZG.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Neustarthilfe 2022“ Ihre im ELSTER-Unternehmenskonto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieses mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung zum Zweck der Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns sowie die Übernahme von Firmenname, Beginn der Tätigkeit, Steuernummer, Tätigkeitsbereich und der Anschrift in Ihr Nutzerkonto innerhalb des Portals erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach § 8 Abs. 5 S. 2 OZG gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern
b) Abgleich mit dem Berufsregister
Der Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, ggf. Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- bzw. Rechtsanwalts-. Zu diesem Zweck werden die oben genannten Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV/BRAK zur Verfügung gestellt wird, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“ und „Überbrückungshilfe III“ und „Überbrückungshilfe III Plus“ zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (ergVVCorÜbrHIII) ) einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mittels Nutzername/Passwort wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch mit einem PIN Brief ein Verifizierungscode an die bei der DATEV/BRAK hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter c).).
Bei einer Registrierung mit der BundID, mit der beA Smartcard sowie mittels ELSTER-Unternehmenskonto werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister abgeglichen. Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrem BundID-Profil hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 3 ergVVCorÜbrHIII.
c) Anmeldung im Antragsassistenten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen E-Mail können Sie sich im „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wird der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 ergVVCorÜbrHIII.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 2 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt zur Einreichung der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. September 2024. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Unbearbeitete Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
d) Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden. Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Neustarthilfe 2022 ausfüllen.
Sie können für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Corona-Wirtschaftshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns das BMWK gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Buchprüfer/Rechtsanwalt
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Angaben zur finanziellen Situation
Bankverbindung
aa) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihre Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Auftraggebern die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen sind die Antragsteller (Ihre Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten der Antragsteller erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Teil H Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten– bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ gespeichert. Der Bevollmächtigte hat lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Die Antragsdaten bleiben im „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Schlussabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Speicherung für die Zwecke der Schlussabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVCorÜbrHII.
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrHIII. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Bei der Antragstellung über Bevollmächtigte werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Soloselbständigen bzw. der Kontaktpersonen antragstellender Unternehmen und Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVÜBHIII.
Die Verarbeitung der Daten zur Unterstützung bei der Antragstellung auf Neustarthilfe 2022 und im Rahmen von Kontaktanfragen erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin. Die ]init[ AG setzt zu diesem Zweck Webanalyse-Tools (siehe oben Webanalyse) des Unternehmens eTracker GmbH, Erste Brunnenstraße 1, 20459 Hamburg ein.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt jeweils das BMWK.
1. Bewilligungsbescheid auf Neustarthilfe 2022
Die Neustarthilfe 2022 wird direkt ausgezahlt, sofern die automatisierte oder manuelle Prüfung der Bewilligungsstellen ergibt, dass die Fördervoraussetzungen gegeben sind.
a) Antragsaktualisierung und Nachreichen von Antragsdaten
Wie beschrieben, behalten Sie als Bevollmächtigter auch nach Einreichen der Antragsunterlagen lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Im persönlichen Bereich im Antragsassistenten haben Sie eine Übersicht über die bereits eingereichten Anträge. Wenn den Sachbearbeitern der Bewilligungsstellen Angaben fehlen oder im einzelnen Angaben nachzuweisen sind, können diese durch den Sachbearbeiter im Postkorb im Antragsassistenten hinterlegt werden und Sie können direkt darauf antworten.
Im Feld „persönliche Aufgabenliste“ finden Sie Aufträge von den Sachbearbeitern zu den bereits eingereichten Anträgen, wie zum Beispiel fallspezifische Rückfragen zum Antrag. Für den Fall, dass Anfragen zu bereits eingereichten Anträgen vorliegen, können Sie diese über den Antragsassistenten eingeben oder hochladen und anschließend übermitteln. Dabei handelt es sich um die gleichen Verarbeitungsschritte wie bereits unter 2d) beschrieben. Die Rechtsgrundlagen gelten hier entsprechend.
b) Übermittlung des Bescheids vom Fachverfahren an den Bevollmächtigten
Nach Abschluss des endgültigen Fachverfahrens legen die Bewilligungsstellen den Bewilligungsbescheid an uns durch Übermittlung offen. Der Bescheid wird dann im „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ für 30 Tage bereitgestellt. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit, den Bescheid abzurufen. Vor Abruf des Bescheids werden Sie innerhalb des Antragsportals aufgefordert, Ihre Einwilligungserklärung dafür abzugeben, dass Ihnen der Bescheid elektronisch über ein öffentlich zugängliches Netz bekannt gegeben wird, §41 Abs. 2a VwVfG. Bei dieser Einwilligungserklärung handelt es sich allein um eine verwaltungsverfahrensrechtliche Anforderung der elektronischen Bescheidbekanntgabe durch Abruf und ausdrücklich nicht um eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, die den Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 DSGVO genügen muss.
Die Speicherung des Bescheids bis zum Abruf erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
c) Benachrichtigungs-E-Mail an Bevollmächtigten
Über die Bereitstellung des elektronischen Bescheids im „Onlineantrag Neustarthilfe 2022“ informieren wir Sie per E-Mail. Rufen Sie den Bescheid innerhalb der ersten 10 Tage nicht ab, erhalten Sie eine weitere Erinnerung per E-Mail-Benachrichtigung.
Dafür nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 4 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
d) Protokollierung des ersten Abrufs des Bescheids
Wenn Sie den Bescheid zum ersten Mal abrufen, protokollieren wir, wann und durch wen der Bescheid abgerufen wurde. Dazu speichern wir den Zeitpunkt des Abrufs zusammen mit Ihrem Namen und der Antrags-ID und übermitteln diese Protokolldaten auf Nachfrage an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Speicherung und Offenlegung durch Übermittlung der Protokolldaten an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 3 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des BMWK nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt,
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Überbrückungshilfe III Plus sowie Überbrückungshilfe IV
Für den „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus sowie für Überbrückungshilfe IV (im Folgenden: „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“) durch Bevollmächtigte,“, der Ihnen jeweils auf der Website Informationen über die aus Bundesmitteln finanzierte Überbrückungshilfe, das Ausfüllen des Antragsformulars, die Zusammenstellung von Unterlagen, eine Weiterleitung an die zuständige Bewilligungsstelle der Bundesländer sowie einen Rückkanal im Rahmen der Bescheidzustellung erleichtern soll, ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
Fax: +49-(0)30 18 615-7010
E-Mail: info@bmwk.bund.de
datenschutzrechtlich verantwortlich. Für die Datenverarbeitung im eigentlichen Fachverfahren – also in dem Verwaltungsverfahren, das die Entscheidung über die ÜBH zum Gegenstand hat – ist die jeweilige Bewilligungsstelle auf Landesebene datenschutzrechtlich verantwortlich; hierfür gelten separate datenschutzrechtliche Informationen.
Beauftragte für den Datenschutz im BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon: +49-(0)30 18 615-0
E-Mail: datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Überbrückungshilfe werden personenbezogene Daten der Kontaktpersonen der Antragsteller (also Vertreter der Unternehmen, etc.) sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in) verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Überbrückungshilfe im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf ÜBH III Plus sowie ÜBH IV kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Anlage zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern) für die Förderzeiträume Juli 2021 bis September 2021 bzw. Oktober 2021 bis Dezember 2021 und Januar 2022 bis März 2022 durch eine/n vom Antragsteller beauftragte/n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.) und der Antragsunterstützung der Bevollmächtigten (2.) sowie die Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes inkl. der dortigen Antragsbearbeitung sowie die Offenlegung an den Dienstleister (3.) und Einzelheiten zur Nutzung eines Rückkanals im Antragsassistenten für die Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Website und bei der Nutzung des „Online-Antrags Überbrückungshilfe III Plus, IV“ erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
übertragene Datenmenge
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website bzw. bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
der Name und die URL der abgerufenen Datei
die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtooletracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Bevollmächtigte/n gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbindet. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer für die Gesprächsverbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK:
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung über Bevollmächtigte
a) Registrierung als Bevollmächtigte und Abgleich mit dem Berufsregister
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.Sie haben die Möglichkeit, sich entweder mit Nutzername/Passwort, mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises bei der BundID oder per ELSTER-Zertifikat zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels Nutzername/Passwort
Für den „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ können Sie sich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine beliebige One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Eine Übersicht zu datenschutzfreundlichen OTP Apps finden Sie hier. Alternativ zur Smartphone-App kann auch eine Desktop-App genutzt werden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Überbrückungshilfe III Plus, IV“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Identifizierung mit der BundID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, unter anderem einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung mit der BundID durchzuführen.
Zur Registrierung mit der BundID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 5 S. 1 OZG.
cc) Registrierung per ELSTER-Login
Gleichermaßen können Sie sich mit Hilfe Ihres ELSTER-Unternehmenskontos registrieren. Dabei werden Ihre Daten aus dem ELSTER-Organisationszertifikat ausgelesen und im System gespeichert.
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto im Sinne von § 2 Abs. 5 OZG. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Steuern enthält § 8 OZG.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ Ihre im ELSTER-Unternehmenskonto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieses mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung zum Zweck der Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns sowie die Übernahme von Firmenname, Beginn der Tätigkeit, Steuernummer, Tätigkeitsbereich und der Anschrift in Ihr Nutzerkonto innerhalb des Portals erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach § 8 Abs. 5 S. 2 OZG gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b) Abgleich mit dem Berufsregister
Der Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, ggf. Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- bzw. Rechtsanwaltskammer. Zu diesem Zweck werden die oben genannten Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV/BRAK zur Verfügung gestellt wird, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“, „Überbrückungshilfe III“ und „Überbrückungshilfe III Plus“ zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (ergVVCorÜbrHIII) einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mittels Nutzername/Passwort wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch mit einem PIN-Brief ein Verifizierungscode an die bei der DATEV/BRAK hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter c).).
Bei einer Registrierung mit der BundID, mit der beA Smartcard sowie mittels ELSTER-Unternehmenskonto werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister abgeglichen. Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrer BundID hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrHIII.
c) Anmeldung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen Email können Sie sich im „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wir der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrHIII.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 2 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt zur Einreichung der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. September 2024. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Unbearbeitete Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
d) Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden.
Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Überbrückungshilfen ausfüllen.
Sie können für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Überbrückungshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder. Bei der Beantragung von Überbrückungshilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Abschlagszahlung i. H. v. jeweils 50 Prozent des maximalen Förderbetrages, maximal 100.000 Euro bzw. insgesamt bis zu 300.000 Euro für einen Monat bewilligt werden.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
Informationen zum Steuerberater*in/Wirtschaftsprüfer*in/Buchprüfer*in/Rechtsanwält*in
Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
Steuerinformationen
Anzahl der Beschäftigten und des Beschäftigungsumfangs
Angaben zu den Fixkosten des Unternehmens
Angaben zur finanziellen Situation
Bankverbindung
aa) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sofern der Antragsteller ein Unternehmen als juristische Person ist, gelten die auf diesen Betrieb bezogenen Daten so lange nicht als personenbezogene Daten, solange sie sich nicht auf eine natürliche Person beziehen. Ein Personenbezug kann lediglich durch Angaben zu einem (vertretungsberechtigten) Ansprechpartner bestehen.
Das bedeutet: Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihre Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen des antragstellenden Unternehmens/des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Auftraggebern die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen sind die Antragsteller (Ihre Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten der Antragsteller erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ gespeichert. Der Bevollmächtigte hat lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Die Antragsdaten bleiben im „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Schlussabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027.
Die Speicherung für die Zwecke der Schlussabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVCorÜbrHIII.
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrHIII. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.
1. Datenübermittlung an die zuständige Behörde im Fachverfahren
Bei der Antragstellung über Bevollmächtigte werden nach Abschluss der Eingabe der Daten im „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ die Antragsdaten elektronisch an die zuständigen Fachbehörden der Länder übermittelt. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die zuständigen Fachbehörden datenschutzrechtlich verantwortlich. Diese nutzen Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags; erst nach Eingang der Antragsdaten beginnt das Verwaltungsverfahren.
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Weiterleitung und Offenlegung an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Kontaktperson Ihrer Auftraggeber beziehungsweise Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVCorÜbrHIII.
Die Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten der Kontaktperson Ihrer Auftragsgeber und Ihrer eigenen personenbezogenen Daten durch uns erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ergVVCorÜbrHIII.
Die Verarbeitung der Daten zur Unterstützung bei der Antragstellung auf Neustarthilfe und im Rahmen von Kontaktanfragen erfolgt mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch die ]init[ AG, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bleibt jeweils das BMWK.
1. Antragsaktualisierung und Nachreichen von Antragsdaten
Wie beschrieben, behalten Sie als Bevollmächtigter auch nach Einreichen der Antragsunterlagen lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Im persönlichen Bereich im Antragsportal haben Sie eine Übersicht über die bereits eingereichten Anträge. Wenn den Sachbearbeitenden der Bewilligungsstellen Angaben fehlen oder im einzelnen Angaben nachzuweisen sind, können diese durch den/die Sachbearbeiter/in im Postkorb im Antragsassistenten hinterlegt werden und Sie können direkt darauf antworten.
Im Feld „persönliche Aufgabenliste“ finden Sie Aufträge von den Sachbearbeitenden zu den bereits eingereichten Anträgen, wie zum Beispiel fallspezifische Rückfragen zum Antrag. Für den Fall, dass Anfragen zu bereits eingereichten Anträgen vorliegen, können Sie diese über den Antragsassistenten eingeben oder hochladen und anschließend übermitteln. Dabei handelt es sich um die gleichen Verarbeitungsschritte wie bereits unter 2d) beschrieben. Die Rechtsgrundlagen gelten hier entsprechend.
2. Übermittlung des Bescheids vom Fachverfahren an den Bevollmächtigten
Nach Abschluss des endgültigen Fachverfahrens legen die Bewilligungsstellen den Bewilligungsbescheid an uns durch Übermittlung offen. Der Bescheid wird dann im „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ für 30 Tage bereitgestellt. In diesem Zeitraum haben Sie die Gelegenheit, den Bescheid abzurufen. Vor Abruf des Bescheids werden Sie innerhalb des Antragsportals aufgefordert, Ihre Einwilligungserklärung dafür abzugeben, dass Ihnen der Bescheid elektronisch über ein öffentlich zugängliches Netz bekannt gegeben wird, § 41 Abs. 2a VwVfG. Bei dieser Einwilligungserklärung handelt es sich allein um eine verwaltungsverfahrensrechtliche Anforderung der elektronischen Bescheidbekanntgabe und ausdrücklich nicht um eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, die den Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 DSGVO genügen muss.
Die Speicherung des Bescheids bis zum Abruf erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
3. Benachrichtigungs-E-Mail an Bevollmächtigten
Über die Bereitstellung des elektronischen Bescheids im „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ informieren wir Sie per E-Mail. Rufen Sie den Bescheid innerhalb der ersten 10 Tage nicht ab, erhalten Sie eine weitere Erinnerung per E-Mail-Benachrichtigung.
Dafür nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 4 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
4. Protokollierung des ersten Abrufs des Bescheids
Wenn Sie den Bescheid zum ersten Mal abrufen, protokollieren wir, wann und durch wen der Bescheid abgerufen wurde. Dazu speichern wir den Zeitpunkt des Abrufs zusammen mit Ihrem Namen und der Antrags-ID und übermitteln diese Protokolldaten auf Nachfrage an die zuständige Bewilligungsstelle.
Die Speicherung und Offenlegung durch Übermittlung der Protokolldaten an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 41 Abs. 2a S. 3 VwVfG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 5 ergVVCorÜbrHIII.
Eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten besteht nicht. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet unter unserer datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit nicht statt. Über die Bewilligungsanträge entscheiden die zuständigen Bewilligungsstellen nach Übermittlung der Antragsdaten; das gilt auch für etwaige automatisierte Entscheidungsfindungen, etwa bei der Entscheidung über Vorauszahlungen.
Wie beschrieben wird zugrunde gelegt, dass Sie als Bevollmächtigte die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene notwendige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Antragsteller im Vorhinein bei Abfrage dieser Daten zur Verfügung gestellt haben. Eine Informationspflicht unsererseits gegenüber den Antragstellern als Betroffene entfällt somit gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. a DSGVO.
Sie haben im gesetzlichen Umfang nach der DSGVO folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft,
Recht auf Berichtigung,
Recht auf Löschung,
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt,
Recht auf Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung,
Recht auf Datenübertragbarkeit.
Durch den Widerruf von Einwilligungen wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht zudem gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde zu.
Sie können sich mit Fragen und Beschwerden zum Datenschutz auch an die/den unter II. genannten Datenschutzbeauftragte/n im BMWK wenden.
Für Fragen und Beschwerden zur Antragsbearbeitung in der datenschutzrechtlichen Verantwortung der Länder sind die jeweiligen Bewilligungsstellen zuständig. Eine Übersicht der zuständigen Stellen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen
Datenverarbeitung durch die Bewilligungsstellen der Länder