+++ Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung endet am 30.06.2023. Reichen Sie die Schlussabrechnung jetzt online ein. +++                                           

Personen überqueren eine Schlucht

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Überbrückungshilfe II

Sie haben Überbrückungshilfe II erhalten? Dann reichen Sie jetzt das Paket I der Schlussabrechnung über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.

NEU: Die Schlussabrechnung kann bis zum 30.06.2023 eingereicht werden.

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Überblick: Was war die Überbrückungshilfe II?

Die Überbrückungshilfe war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II konnten bis 31. März 2021 gestellt werden.

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Wie erfolgt die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe II?

Die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe II kann seit Mai 2022 eingereicht werden und erfolgt nur über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten bis spätestens 30. Juni 2023 (verlängert). In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.

In der Schlussabrechnung werden die tatsächlichen Umsatzeinbrüche und angefallenen Fixkosten den Schätzungen bei Antragstellung gegenübergestellt. Gegebenenfalls müssen Sie zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen oder erhalten nachträglich eine Nachzahlung.

Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe II in voller Höhe zurückzuzahlen.

FAQs

4.1 Wie erkenne ich, dass es sich bei dieser Webseite um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt?

Diese Webseite und der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erreichen.

Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass

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2.1 Wie hoch liegt die Förderung

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2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

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Vollzugshinweise

Die Vollzugshinweise für die Gewährung von Überbrückungshilfe II enthalten nähere Erläuterungen unter anderem zur Antragsberechtigung und den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zur Höhe, Auszahlung und Verwendung der Überbrückungshilfen II.

Hinweis: Im Fall von Abweichungen zwischen FAQs und Vollzugshinweisen sind die Informationen in den FAQs maßgebend. Bei den hier veröffentlichten Texten handelt es sich um Mustertexte, die an die jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern angehängt werden.

Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Zweite Phase ("Überbrückungshilfe II"), von September bis Dezember 2020 (PDF, 444 KB)

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