+++ Aufgrund von Wartungsarbeiten sind am 3.10.23 das Antrags- und Fachverfahren voraussichtlich von 12 bis 17 Uhr nicht erreichbar +++ Bitte beachten: Einreichung der Schlussabrechnung sowie Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung nur noch bis 31. Oktober 2023 möglich! +++                                           

Zwei Personen stehen sich auf einer Brücke gegenüber und reichen sich das fehlende Verbundstück der Brücke entgegen.

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Überbrückungshilfe IV

Sie haben Überbrückungshilfe IV beantragt? Dann reichen Sie jetzt das Paket II der Schlussabrechnung über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.

SCHLUSSABRECHNUNG EINREICHEN

Überblick: Was war die Überbrückungshilfe IV?

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützte die Bundesregierung auch in den Fördermonaten Januar bis Juni 2022 Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfiel für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprachen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft konnten zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung wurden auf alle Anträge, die bis zum 19. Mai 2022 gestellt wurden, Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat).

Die verlängerte Frist für die Änderung der Kontoverbindung oder Fehlerkorrekturen galt bis 30. September 2022.

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Wie erfolgt die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe IV?

Die Schlussabrechnung kann seit November 2022 eingereicht werden und erfolgt ausschließlich in digitaler Form über das Internet-Portal des Bundes, über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten bis spätestens 31. Oktober 2023 (verlängert). In Einzelfällen kann eine Verlängerung bis 31. März 2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Erfolgt keine Schlussabrechnung, ist die Überbrückungshilfe IV in gesamter Höhe zurückzuzahlen.

FAQs

3.1 Wie ist der Antrag einzureichen?

Der Antrag ist zwingend durch prüfende Dritte im Namen des Antragsstellenden über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder einzureichen. So sollen eine möglichst schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen werden.

Zur Antwort

1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Zur Antwort

2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Zur Antwort

Vollzugshinweise

Die Vollzugshinweise für die Gewährung von Überbrückungshilfe IV enthalten nähere Erläuterungen unter anderem zur Antragsberechtigung und den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zur Höhe, Auszahlung und Verwendung der Überbrückungshilfen IV.

Hinweis: Im Fall von Abweichungen zwischen FAQs und Vollzugshinweisen sind die Informationen in den FAQs maßgebend. Bei den hier veröffentlichten Texten handelt es sich um Mustertexte, die an die jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern angehängt werden.

Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Fünfte Phase („Überbrückungshilfe IV“), von Januar bis März 2022 (inklusive Neustarthilfe 2022) (PDF, 565 KB)

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