Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, etwa mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder einer Online-Kennung.
Für die Vereinfachung des Antragsverfahrens auf Überbrückungshilfe werden personenbezogene Daten der Kontaktpersonen der Antragsteller (also Vertreter der Unternehmen, etc.) sowie personenbezogene Daten der Bevollmächtigten (Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in) verarbeitet.
Der Bund kann nach § 53 BHO Billigkeitsleistungen für besondere Krisensituationen, wie die gegenwärtige Corona-Pandemie, die vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, im Haushalt vorsehen. Diese Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft hat der Bund genutzt und gemeinsam mit den Bundesländern im Rahmen einer ergänzenden Verwaltungsvereinbarung und Vollzugshinweisen festgelegt. Darin sind die genauen Leistungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Ausführung des Programms der Überbrückungshilfe im Detail beschrieben.
Die Antragstellung auf ÜBH III Plus sowie ÜBH IV kann nach der Regelung in den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Vollzugshinweisen für die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Anlage zur Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern) für die Förderzeiträume Juli 2021 bis September 2021 bzw. Oktober 2021 bis Dezember 2021 und Januar 2022 bis März 2022 durch eine/n vom Antragsteller beauftragte/n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte/n Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in erfolgen.
Der genauere Ablauf des Besuchs der Website (1.) und der Antragsunterstützung der Bevollmächtigten (2.) sowie die Datenverarbeitung durch Übermittlung an die Bewilligungsstelle des zuständigen Bundeslandes inkl. der dortigen Antragsbearbeitung sowie die Offenlegung an den Dienstleister (3.) und Einzelheiten zur Nutzung eines Rückkanals im Antragsassistenten für die Bescheidbekanntgabe (4.) ergeben sich aus den nachfolgenden Informationen:
1. Besuch der Infowebsite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
a) Session-Cookies
Beim Besuch der Website und bei der Nutzung des „Online-Antrags Überbrückungshilfe III Plus, IV“ erheben wir während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser und mit Hilfe von technisch notwendigen sog. Session-Cookies Daten. Diese Daten beziehen sich lediglich auf Ihre IP-Adresse (siehe nachstehende Bullet Points). Session-Cookies ermöglichen die Funktionalität dieser Anwendungen. Sie verfallen nach Ablauf der Sitzung. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Durch den Einsatz von Cookies fließen der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), folgende Informationen zu:
- Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Website
- verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
- vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
- übertragene Datenmenge
- ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Diese Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die „Whois“-Abfrage (kurz für „who is“) des Domain-Inhabers erfolgt ausschließlich anlassbezogen und über die DENIC – zentrale Registrierungsstelle – für de.-Domains. Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit (etwa im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) können Behörden daraufhin weitere Informationen von der DENIC erhalten. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
b) Log-Dateien (sog. Log Files)
Bei jedem Zugriff auf diese Website bzw. bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang vorübergehend in einer Protokolldatei verarbeitet. Im Einzelnen werden folgende Daten gespeichert:
- das Datum und die Uhrzeit des Aufrufs der Website
- der verwendete Webbrowser und das verwendete Betriebssystem
- die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
- der Name und die URL der abgerufenen Datei
- die Webseite, von der aus der Zugriff erfolgt
- ggf. Abfrage des Domain-Inhabers der protokollierten IP-Adresse (sog. „Whois“-Abfrage, siehe dazu bereits unter a).
Wir sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 5 BSI-Gesetz zur Erhebung und Speicherung der Daten zum Schutz vor Angriffen auf die Internetinfrastruktur des BMWK und der Kommunikationstechnik des Bundes über den Zeitpunkt Ihres Besuches hinaus verpflichtet. Die Daten werden analysiert und im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik zur Einleitung einer Rechts- und Strafverfolgung benötigt. Die Daten werden nach maximal sieben Tagen gelöscht.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot des BMWK protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir rechtlich dazu verpflichtet sind und/oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Kommunikationstechnik des Bundes zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen erfolgt durch das BMWK nicht.
c) Webanalyse
Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG wertet das BMWK im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und zur bedarfsorientierten Bereitstellung von Informationen zu den vom BMWK wahrzunehmenden Aufgaben Nutzungsinformationen zu statistischen Zwecken aus.
Für diese Webanalyse wird das Webtrackingtool etracker der etracker GmbH aus Hamburg verwendet, um anonymisierte Informationen über das Verhalten der Besucher während des Besuchs seiner Webseiten zu erhalten. Dafür erhebt und verarbeitet das BMWK Ihre IP-Adresse. Ihre IP-Adresse wird frühestmöglich anonymisiert, indem das letzte Oktett der IP-Adresse entfernt wird. Bei der Webanalyse werden keine personenbezogenen Daten gespeichert oder an Dritte weitergegeben. Der Datenerhebung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden (Siehe hierzu „Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, Dezemberhilfe“) November durch Bevollmächtigte“ Punkt III. 1. c).
Die für die Nutzungsanalyse benötigten Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. Das Unternehmen etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
d) Datenverarbeitung bei Kontaktanfrage
Bei inhaltlichen Rückfragen zum Antragsverfahren können Sie sich an den telefonischen Support wenden. Für Sie als Bevollmächtigte/n gibt es eine Rufnummer, die Sie direkt mit kompetenten Ansprechpartnern verbindet. Dazu verarbeiten wir Ihre Telefonnummer für die Gesprächsverbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihre Anfragen über das Kontaktformular adressieren. Wir verarbeiten Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten für die Beantwortung Ihrer Anfrage und löschen sie, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden.
Im zuständigen Referat werden die von Ihnen übermittelten Daten (zum Beispiel: Name, Vorname, Anschrift usw.) sowie die in der E-Mail enthaltenen Informationen (inklusive gegebenenfalls von Ihnen übermittelter personenbezogener Daten) zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert, gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verarbeitung der Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG erfolgt. Eine Verarbeitung der von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich.
Weitergabe von Anliegen bei Unzuständigkeit des BMWK:
Wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für Ihr Anliegen nicht zuständig ist, kann die Weitergabe an andere Landes- und Bundesbehörden unter Wahrung des Datenschutzes ohne Einwilligung erfolgen, wenn anzunehmen ist, dass die Weitergabe zwecks Beantwortung des Anliegens im Interesse der betroffenen Person liegt und keine sensiblen personenbezogenen Daten betroffen sind (Artikel 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i. V. m § 3 BDSG, § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG).
e) Push-Benachrichtigungen
Werden für diese Website Push-Benachrichtigungen durch den Dienst "Signalize" von Ihnen aktiviert, wird zur Bereitstellung der Benachrichtigungen für Sie eine Funktion Ihres Internet-Browsers bzw. Ihres mobilen Betriebssystems eingesetzt. Neben der Datenübertragung mittels Internet-Protokoll, d.h. durch Verarbeitung Ihrer IP-Adresse, erfolgt für den Versand von Nachrichten ausschließlich eine Speicherung anonymer Daten. Dies können je nach Konfiguration der Webseite sein:
- Anonyme Nutzer-Kennung: ein zufallsgenerierter Wert (Beispiel: 108bf9a85547edb1108bf9a85547edb1), der gespeichert wird
- Anonyme digitale Fingerprints bzw. anonyme mobile Gerätekennziffern
Diese Daten werden nur verarbeitet, um die von Ihnen abonnierten Benachrichtigungen auszuliefern und benachrichtigungsbezogene Einstellungen vorzunehmen. Daneben erfolgt eine anonyme Auswertung, um zu erkennen, ob und wann die Push-Benachrichtigungen angezeigt und von Abonnenten angeklickt wurden. Zweck der Auswertung ist die inhaltliche Optimierung der Push-Nachrichten, d. h. welche Push-Nachrichten die Empfänger interessieren und um zukünftige Nachrichten auf die mutmaßlichen Interessen der Empfänger abzustimmen.
Die dadurch erzeugten Daten werden von der etracker GmbH aus Hamburg, die den Service von Signalize bereitstellt, ausschließlich in Deutschland verarbeitet und gespeichert und unterliegen damit den strengen deutschen und europäischen Datenschutzgesetzen und -standards. etracker wurde diesbezüglich unabhängig geprüft, zertifiziert und ist berechtigt, das Datenschutz-Gütesiegel zu tragen.
Sofern Sie Push-Benachrichtigungen abonnieren möchten, erklären Sie Ihre freiwillige und informierte Einwilligung in den Empfang und der damit verbundenen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Sie können Ihre Einwilligung zum Empfang von Benachrichtigungen und zur Verarbeitung der damit verbundenen Daten jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers bzw. mobilen Endgeräts mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Informationen über die Widerrufsmöglichkeit der Push-Benachrichtigungen finden Sie hier.
Sie können der vorbeschriebenen Datenverarbeitung jederzeit nach Art. 21 DSGVO widersprechen (Siehe hierzu die Erläuterungen unter "Onlineantrag außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“, „Dezemberhilfe“) durch Bevollmächtigte" Punkt III. 1. e).
2. Unterstützung bei der Antragstellung über Bevollmächtigte
a) Registrierung als Bevollmächtigte und Abgleich mit dem Berufsregister
Zum Zweck der Antragstellung im „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ müssen Sie sich als Bevollmächtigte/r registrieren.Sie haben die Möglichkeit, sich entweder mit Nutzername/Passwort, mithilfe der eID-Funktion Ihres Personalausweises bei der BundID oder per ELSTER-Zertifikat zu registrieren bzw. zu identifizieren.
aa) Registrierung mittels Nutzername/Passwort
Für den „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ können Sie sich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt mit Ihrem Vornamen, Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem Benutzernamen und Passwort registrieren. Zur Aktivierung Ihres Kontos werden Sie zunächst aufgefordert, eine beliebige One-Time-Passcode-Applikation (OTP-App) auf Ihrem Smartphone zu installieren. Eine Übersicht zu datenschutzfreundlichen OTP Apps finden Sie hier. Alternativ zur Smartphone-App kann auch eine Desktop-App genutzt werden.
Mithilfe dieser Applikationen scannen Sie einen QR-Code, geben den generierten Code in der Desktop-Anwendung des „Onlineantrags Überbrückungshilfe III Plus, IV“ ein und klicken auf „Absenden“. Dadurch wird der Aktivierungslink an die zuvor angegebene E-Mail-Adresse gesendet, worüber die Verifikation erfolgt.
Die Speicherung Ihres Namens, Vornamens und Ihrer E-Mail-Adresse sowie die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu Zwecken der Verifikation erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Für die Datenverarbeitung der OTP-App gelten die dortigen datenschutzrechtlichen Hinweise.
bb) Identifizierung mit der BundID
Gemäß § 2 Abs. 3 E-Government Gesetz (E-Gov-G) sind Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen die Identität einer Person festzustellen ist, unter anderem einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes anzubieten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, anstelle einer Identifizierung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ selbst, Ihre Identifizierung durch Anmeldung mit der BundID durchzuführen.
Zur Registrierung mit der BundID können Sie sich unter Verwendung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises identifizieren.
Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Identitätsdaten an uns zum Zweck der Identifizierung ist § 8 Abs. 5 S. 1 OZG.
cc) Registrierung per ELSTER-Login
Gleichermaßen können Sie sich mit Hilfe Ihres ELSTER-Unternehmenskontos registrieren. Dabei werden Ihre Daten aus dem ELSTER-Organisationszertifikat ausgelesen und im System gespeichert.
Das ELSTER-Unternehmenskonto ist ein Organisationskonto im Sinne von § 2 Abs. 5 OZG. Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt ELSTER als bundeseinheitliches IT-Verfahren auf der Grundlage von § 20 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes im Auftrag des Bundes und der Länder. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bayerische Landesamt für Steuern enthält § 8 OZG.
Bei der Registrierung über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto werden für die Identifizierung im „Online-Antrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ Ihre im ELSTER-Unternehmenskonto verarbeiteten Daten zweckändernd für die Identifizierung im hiesigen Portal verwendet. Dafür übermittelt das Bayerische Landesamt für Steuern im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegte Registrierungsdaten an das BMWK, damit dieses mithilfe dieser Daten Ihre Identifizierung zum Zweck der Antragstellung auf Überbrückungshilfe durchführen kann. Für die vorgenannte Übermittlung und Identifizierung ist das BMWK verantwortlich.
Die Offenlegung der Daten durch Übermittlung an uns sowie die Übernahme von Firmenname, Beginn der Tätigkeit, Steuernummer, Tätigkeitsbereich und der Anschrift in Ihr Nutzerkonto innerhalb des Portals erfolgt aufgrund Ihrer freiwilligen und informierten Einwilligung nach § 8 Abs. 5 S. 2 OZG gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Steuern.
b) Abgleich mit dem Berufsregister
Der Betrugsprävention dient in einem zweiten Schritt auch der Abgleich Ihrer Registrierungsdaten (Name, Anschrift, berufliche Emailadresse, ggf. Wirtschaftsprüfernummer) mit dem Berufsregister der zuständigen Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- bzw. Rechtsanwaltskammer. Zu diesem Zweck werden die oben genannten Daten über eine technische Schnittstelle an die Register, die von der DATEV/BRAK zur Verfügung gestellt wird, übermittelt. Die Eigenschaft als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt ist eine zwingende Voraussetzung, um nach der „ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „erweiterte Novemberhilfe“, „erweiterte Dezemberhilfe“, „Überbrückungshilfe III“ und „Überbrückungshilfe III Plus“ zwischen dem Bund und dem Land X über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen“ (ergVVCorÜbrHIII) einen Antrag für die berechtigten Antragsteller zu stellen.
Für die Registrierung mittels Nutzername/Passwort wird, sobald die Daten erfolgreich geprüft wurden, postalisch mit einem PIN-Brief ein Verifizierungscode an die bei der DATEV/BRAK hinterlegte Adresse zu Händen der Geschäftsleitung gesendet. Diesen Code benötigt der Bevollmächtigte für die erstmalige Anmeldung (siehe zugleich unter c).).
Bei einer Registrierung mit der BundID, mit der beA Smartcard sowie mittels ELSTER-Unternehmenskonto werden Ihre Daten automatisch mit dem Berufsträgerregister abgeglichen. Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Nachricht auf die in Ihrer BundID hinterlegten E-Mail-Adresse, dass Ihr Account nun vollumfänglich freigeschaltet ist.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V. § 3 BDSG i.V.m. 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrHIII.
c) Anmeldung auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“
Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung und Klick auf den Aktivierungslink in der beschriebenen Email können Sie sich im „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Registrierung mittels PIN-Brief-Verfahrens werden Sie nach Eingabe ihres Benutzernamens und Ihres Passwortes aufgefordert den postalisch erhaltenen PIN-Code einzugeben. Nach Eingabe wir der Account vollständig freigeschaltet. Die PIN wird dann nicht mehr benötigt. Zur weiteren Anmeldung beim Antragsportal für Überbrückungshilfe kann der sechsstellige Code, der in der OTP-App fortlaufend generiert wird, genutzt werden.
Bei der Anmeldung übernehmen wir Ihre Registrierungsdaten in den Antrag und speichern diese im Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus“. Die automatische Übernahme der Antragsdaten erleichtert Ihnen im weiteren Verlauf die Eingabe der Antragdaten.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 3 S. 1 ergVVCorÜbrHIII.
Wir löschen Ihre Registrierungsdaten nur nach vorheriger Ankündigung per E-Mail (nach Ablauf der in der E-Mail angegebenen Frist von 2 Wochen), frühestens zum letztmöglichen Zeitpunkt der Schlussabrechnung – gegenwärtig 30. Juni 2023. Melden Sie sich länger als sechs Monate nicht mehr im „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ an, löschen wir Ihr dort angelegtes Konto inklusive aller Registrierungs- und Antragsdaten nach vorheriger Ankündigung per E-Mail. Unbearbeitete Anträge, die Sie in Ihrem Nutzerkonto „Onlineantrag Überbrückungshilfe III Plus, IV“ gespeichert haben, werden spätestens mit Auslaufen der Programmlinie automatisch gelöscht. Zwei Wochen vorher erhalten Sie einen Hinweis dazu per E-Mail.
d) Passwort-Vergessen-Funktion
Wenn Sie das Passwort Ihres Accounts vergessen haben, können Sie dieses zurücksetzen. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse versenden wir eine E-Mail mit einem neuen Passwort und einem Aktivierungslink. Klicken Sie diesen Aktivierungslink an, können Sie sich mit einem neuen (Einmal-)Passwort aus der E-Mail in Ihrem Account erneut anmelden.
Die Nutzung der E-Mail-Adresse erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
e) Unterstützung bei der Antragstellung „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“
Mit Unterstützung der Verfahrensplattform „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ können Sie als Bevollmächtigte für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Überbrückungshilfen ausfüllen.
Sie können für Ihren Auftraggeber einen Antrag auf Billigkeitsleistungen (Überbrückungshilfen) aus Bundesmitteln (§ 53 BHO) vorbereiten. Die Antragsstellung erfolgt nach Übermittlung an die Bewilligungsstellen der Länder. Bei der Beantragung von Überbrückungshilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Abschlagszahlung i. H. v. jeweils 50 Prozent des maximalen Förderbetrages, maximal 100.000 Euro bzw. insgesamt bis zu 300.000 Euro für einen Monat bewilligt werden.
Die Anträge werden durch den Antragsassistenten zentral durch uns gebündelt, auf Vollständigkeit und Validität – nicht aber inhaltlich – geprüft und an die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort beginnt dann das eigentliche Verwaltungsverfahren unter der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Bewilligungsstellen.
Der Antragsassistent verarbeitet die folgenden Kategorien (personenbezogener) Daten:
- Informationen zum Steuerberater*in/Wirtschaftsprüfer*in/Buchprüfer*in/Rechtsanwält*in
- Informationen zum Antragsteller: Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
- Kommunikationsdaten, die beruflicher und privater Natur sein können
- Steuerinformationen
- Anzahl der Beschäftigten und des Beschäftigungsumfangs
- Angaben zu den Fixkosten des Unternehmens
- Angaben zur finanziellen Situation
- Bankverbindung
aa) Eingabe der Antragsdaten der Antragsteller durch Bevollmächtigte
Sofern der Antragsteller ein Unternehmen als juristische Person ist, gelten die auf diesen Betrieb bezogenen Daten so lange nicht als personenbezogene Daten, solange sie sich nicht auf eine natürliche Person beziehen. Ein Personenbezug kann lediglich durch Angaben zu einem (vertretungsberechtigten) Ansprechpartner bestehen.
Das bedeutet: Sobald Sie als Bevollmächtigter den Antrag für Ihre Auftraggeber ausfüllen, werden die personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen des antragstellenden Unternehmens/des Soloselbstständigen verarbeitet. Im Vorfeld ist es deshalb wichtig, dass Sie Ihren Auftraggebern die Informationen über die Antragstellung und die damit verbundene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt haben. Auf die auf dieser Website vorhandenen datenschutzrechtlichen Informationen sind die Antragsteller (Ihre Auftraggeber) hinzuweisen.
Sofern personenbezogene Daten der Antragsteller erhoben werden, stützt sich diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Ziff. 6 Abs. 2 der Vollzugshinweise (Anlage zur: ergVVCorÜbrHIII).
bb) Zwischenspeicherung, Vollständigkeitsprüfung und Validierung der Antragsdaten vor Einreichen des Antrags
Im Rahmen der Antragsassistenz unterstützen wir Sie dabei, einen vollständigen und auf Validität geprüften Antrag einzureichen, um eine Entscheidung über den Antrag durch die Bewilligungsstellen möglichst schnell und ohne Rückfragen herbeizuführen. Dazu speichern wir die von Ihnen eingegebenen Antragsdaten der Antragsteller nach jedem Klick auf „weiter“ zwischen und überprüfen, ob der jeweilige Teil vollständig ausgefüllt wurde und die eingegebenen Daten – bspw. fünf Ziffern für eine gültige Postleitzahl – zutreffen können (Validierung). Eine inhaltliche Prüfung erfolgt erst im Fachverfahren auf Landesebene.
Zudem nutzen wir die angegebene Postleitzahl des Antragstellers zur Ermittlung der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle. Beim Einreichen der Antragsunterlagen wird eine Übersicht Ihrer Antragsdaten als PDF generiert.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Auftraggeber und von Ihnen erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
f) Speicherung und Verarbeitung der Antragsdaten nach Einreichen des Antrags
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bleiben die Antragsdaten und Ihre Registrierungsdaten auf der Verfahrensplattform „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ gespeichert. Der Bevollmächtigte hat lesenden Zugriff auf alle Antragsdaten. Die Antragsdaten bleiben im „Onlineantrag ÜBH III Plus, IV“ auch nach Abschluss des Leistungszeitraums gespeichert, um die Schlussabrechnung sowie die nachträgliche Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Das BMWK ist als mittelbewirtschaftende Stelle verpflichtet, die wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen. Die Löschung der Antrags- und Registrierungsdaten erfolgt, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, frühestens jedoch zum 30. Juni 2023.
Die Speicherung für die Zwecke der Schlussabrechnung erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 4 Abs. 6 ergVVCorÜbrHIII.
Die Verarbeitung der Antragsdaten für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. § 53 BHO i.V.m. Art. 5 Abs. 4 ergVVCorÜbrHIII. Entdeckt das BMWK bei der Auswertung der Antragsdaten, dass Bundesmittel zu Unrecht ausgezahlt worden sein könnten, kann das BMWK diese Informationen zur weitergehenden Strafverfolgung sowie zur Rückforderung der Mittel an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Bewilligungsstellen weiterleiten. Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 BDSG.
3. Datenverarbeitung zur Übermittlung der Online-Umfrage
Zum Zwecke der nach § 7 BHO erforderlichen Erfolgskontrolle führt das BMWK eine Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen durch. In diesem Rahmen werden einzelne Unternehmen und Selbständige über eine Stichprobe ausgewählt und dazu eingeladen, an einer Online-Umfrage teilzunehmen. Die Einladung wird an die in den Antragsdaten des jeweiligen Unternehmens hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Die Datenverarbeitungen zur Versendung der Einladung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, § 3 BSDG, § 7 Abs. 2 S. 1 BHO. Im Rahmen der Umfrage selbst werden keine personenbezogenen Daten verwendet.