Der Antrag kann jeweils nur einmalig gestellt werden. Der Antrag auf Novemberhilfe kann bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Der Antrag auf Dezemberhilfe kann bis zum 30. April 2021 gestellt werden.

Änderungsanträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe können bis zum 31. Juli 2021 gestellt werden.
Eine Korrektur der Kontoverbindung ist für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe bis zum 31. Juli 2021 möglich.

Eine nachträgliche Änderung bereits gestellter Anträge ist im Rahmen der Schlussabrechnung möglich, sofern der Erstantrag über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten gestellt wurde (diese Möglichkeit entfällt bei Direktanträgen). Auf diesem Weg können beispielsweise Informationen ergänzt werden, die voraussichtlich zu einer Nachzahlung führen werden (vergleiche 3.12), ausgenommen ist lediglich der nachträgliche Wechsel der beihilferechtlichen Grundlage zur Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich).

Ein Änderungsantrag kann nach dem 31. Juli 2021 nur in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden, sofern der Erstantrag über prüfende Dritte gestellt wurde. Eine solcher begründeter Ausnahmefall liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn der Erstantrag bis zum 30. Juni 2021 noch nicht beschieden oder teilbeschieden wurde (so dass ein Änderungsantrag bis zum 31. Juli 2021 nicht rechtzeitig gestellt werden konnte). Zudem liegt ein begründeter Ausnahmefall auch dann vor, wenn Antragstellende oder prüfende Dritte unmittelbar von den Überflutungen im Juli 2021 betroffen waren, so dass ein Änderungsantrag aufgrund höherer Gewalt nicht bis zum 31. Juli 2021 gestellt werden konnte.

Liegt einer der oben genannten begründeten Ausnahmefälle oder eine explizite Aufforderung zur Antragsänderung durch die Bewilligungsstelle vor, können Sie sich an den Servicedesk wenden (Service-Hotline für prüfende Dritte: +49 30 – 530 199 322, Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr).

In allen anderen Fällen ist nach dem 31. Juli 2021 kein Änderungsantrag mehr möglich. In solchen Fällen nutzen Sie zur nachträglichen Änderung bereits gestellter Anträge bitte die Schlussabrechnung.