Der Antrag wird in dem Bundesland gestellt, in dem das Unternehmen ertragsteuerlich registriert ist. Der Sitz der Betriebsstätte(n) sowie der Sitz der oder des prüfenden Dritten sind dabei unerheblich.

Soloselbstständige oder Angehörige der Freien Berufe stellen den Antrag im Bundesland des Betriebsfinanzamts.

Eine Beantragung von Hilfen in mehreren Bundesländern ist explizit nicht zulässig.