Der Gesamtförderzeitraum der Neustarthilfe 2022 überschneidet sich nicht mit den vorherigen Phasen des Überbrückungshilfeprogramms (Leistungszeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021, einschließlich Neustarthilfe Plus mit Leistungszeitraum Juli bis Dezember 2021; Leistungszeitraum November 2020 bis Juni 2021, einschließlich Neustarthilfe mit Leistungszeitraum Januar bis Juni 2021; Leistungszeitraum September bis Dezember 2020) oder mit der November-/Dezemberhilfe (Leistungszeitraum November/ Dezember 2020). Die Neustarthilfe 2022 kann somit zusätzlich zu den genannten Hilfen beantragt werden.