Das Wahlrecht kann bis zum Ende der Antragsfrist am 15. Juni 2022 ausgeübt werden.
Nach Einreichung der End- beziehungsweise Schlussabrechnung ist die Ausübung des Wahlrechts nicht mehr möglich. Deshalb muss das Wahlrecht vor Einreichung der End- beziehungsweise Schlussabrechnung ausgeübt werden.