Falls Sie bisher noch keine prüfende Dritte beziehungsweise keinen prüfenden Dritten im Sinne des § 3 StBerG beauftragt haben, zum Beispiel für Ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können Sie diesen unter anderem hier finden: