Neben allgemeinen Angaben (wie beispielsweise Steuernummer, Adresse) müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes in dem beziehungsweise den Fördermonat(en) im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 sowie Vergleich mit den Vergleichsmonaten (vergleiche 1.1).
  • Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.

Die prüfenden Dritten prüfen dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben und beraten die Antragstellenden bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.

Die Antragstellung einer oder eines prüfenden Dritten für sich selbst ist ausgeschlossen.