Es gelten die Höchstbeträge der jeweiligen zugrundeliegenden Beihilferegelungen (siehe unter A.I.1., A.I.2., A.II.1. und A.III.1.), die gegebenenfalls kumuliert werden können. Dabei ist zu beachten, dass die jeweiligen Höchstbeträge pro Unternehmen oder Unternehmensverbund gelten, also programmübergreifend.