a) von der Erhöhung der beihilferechtlichen Obergrenzen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 Gebrauch machen möchte?

b) eine höhere Förderung aufgrund eines anderen Beihilferegimes (zum Beispiel die Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich)) erhalten oder das zugrundeliegende Beihilferegime austauschen möchte?

a) Die Anhebung der Obergrenze der Bundesregelung Kleinbeihilfen auf 1,8 Millionen Euro wird im Rahmen der Schlussabrechnung berücksichtigt.

b) Grundsätzlich ist im Rahmen der Schlussabrechnung auch ein Wechsel der beihilferechtlichen Grundlage möglich Allerdings ist ein Wechsel in den Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich) im Rahmen der Schlussabrechnung ausgeschlossen.