Nein, hinsichtlich der Verwendung der Neustarthilfe 2022 gibt es keine Vorgaben. Mit der Neustarthilfe 2022 werden vor allem Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März 2022 bzw. 1. April bis 30. Juni 2022 coronabedingt eingeschränkt ist. Damit soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich dabei insbesondere an Soloselbständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe IV daher nicht in Frage kommt. Deswegen wird der Berechnung der Neustarthilfe 2022 auch lediglich der Umsatz im Vergleichs- und im Förderzeitraum zugrunde gelegt, nicht jedoch die Betriebskosten. Die Verwendung der Neustarthilfe 2022 ist insofern auch nicht nachzuweisen.