Bei vorsätzlich oder leichtfertig gemachten falschen oder unvollständigen Angaben sowie vorsätzlichem oder leichtfertigem Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben muss die Neustarthilfe 2022 vollständig oder teilweise zurückgezahlt werden. Zudem müssen die Antragstellenden mit Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs (§ 264 Strafgesetzbuch, StGB) und gegebenenfalls weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.