Die Entscheidung über die endgültige Bewilligung und abschließende Festsetzung der Förderhöhe liegt in der Verantwortung der Bewilligungsstelle, bei der die Schlussabrechnung eingereicht wurde.
Die Entscheidung über die endgültige Bewilligung und abschließende Festsetzung der Förderhöhe liegt in der Verantwortung der Bewilligungsstelle, bei der die Schlussabrechnung eingereicht wurde.