Für jedes Förderprogramm, für das eine Schlussabrechnung eingereicht wird, ergeht nach den landesrechtlichen Vorschriften ein gesonderter Schlussbescheid. In der Regel werden die Schlussbescheide elektronisch an die prüfenden Dritten zur Weiterleitung an die Antragstellenden erteilt. Die antragstellenden Unternehmen haben die Möglichkeit, über ein Informationsportal den Bescheid bzw. die Bescheide direkt einzusehen.
Die Antragstellenden stimmen der Zusendung der Bescheide über die prüfenden Dritten in den Erklärungen zu, so dass Fristen, u.a. für etwaige Widersprüche/Klagen, mit dem Zugang an den prüfenden Dritten beginnen.