Kosten für prüfende Dritte können im Rahmen des Wahlrechtes zwischen Neustarthilfe Plus und Überbrückungshilfe III Plus gemäß FAQs des Programmes geltend gemacht werden, in das Antragstellende wechseln.
Kosten für prüfende Dritte können im Rahmen des Wahlrechtes zwischen Neustarthilfe Plus und Überbrückungshilfe III Plus gemäß FAQs des Programmes geltend gemacht werden, in das Antragstellende wechseln.