Förderfähig sind Kosten von Veranstaltungen, die für den Zeitraum Januar bis August 2021 geplant wurden. Die Erstattung umfasst Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu zwölf Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind und bis zum 30. Juni 2021 bezahlt oder vertraglich vereinbart wurden.