+++ Wichtiger Hinweis: Einreichungsfristen für die Schlussabrechnung beachten. +++
Überblick: Was war die Endabrechnung?
Die Auszahlung der Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 erfolgte als Vorschuss, basierend auf dem Referenzumsatz von 2019. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen war eine Endabrechnung zu erstellen. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Dies kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer erforderlichen Rückzahlung führen.
Die Fristen zur Einreichung der Endabrechnung sind verstrichen.
Fristenübersicht
Endabrechnung für alle Neustarthilfen über prüfende Dritte
Fristende für Einreichung: verstrichen
Fristende für Rückzahlungen: 6 Monate ab Datum des Schlussbescheids
Endabrechnung für alle Neustarthilfen über den Direktantrag
Fristende für Einreichung: verstrichen
Frist für Rückzahlungen: 6 Monate ab Datum des Schlussbescheids
Endabrechnung im Direktantrag
Nach Ablauf des Förderzeitraums waren Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfen dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn ihr Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. Die wichtigsten Informationen für die verschiedenen Neustarthilfe-Programme sind im Anleitungsartikel zur Endabrechnung für Direktantragstellende zusammengefasst.
Die Fristen für die Einreichung der Endabrechnung für Direktantragstellende sind bereits verstrichen.
Endabrechnung für prüfende Dritte
Natürliche Personen konnten die Neustarthilfen auch mithilfe von prüfenden Dritten beantragen, zum Beispiel mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
In diesem Fall musste auch die Endabrechnung über prüfende Dritte eingereicht werden, wenn der Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. Die wichtigsten Informationen für die verschiedenen Neustarthilfe-Programme sind im Anleitungsartikel zur Endabrechnung für prüfende Dritte zusammengefasst.
Die Fristen für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte sind bereits verstrichen.
FAQs der Neustarthilfen
FAQs zur „Neustarthilfe 2022“
Förderzeitraum Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022
FAQs zur „Neustarthilfe Plus“
Förderzeitraum Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021
FAQs zur „Neustarthilfe für Soloselbständige“ im Rahmen der „Corona-Überbrückungshilfe III“
Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021