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FAQs Suche Überbrückungshilfe III Plus
Einleitung
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4.4 Wird der Zuschuss auf das ALG angerechnet?
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4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?
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4.6 In welchem Verhältnis steht die Überbrückungshilfe III Plus zu der November- und Dezemberhilfe und den Überbrückungshilfen I, II und III des Bundes?
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4.7 In welchem Verhältnis stehen die Corona-Überbrückungshilfe III Plus und weitere Corona-Hilfen (inklusive Corona-Soforthilfen der Länder) sowie Versicherungsleistungen?
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4.8 In welchem Verhältnis stehen Corona-Überbrückungshilfe III Plus und weitere nicht coronabedingte Hilfen?
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4.9 Handeln die prüfenden Dritten im Auftrag des antragstellenden Unternehmens?
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4.10 Muss ein Gewerbeschein vorliegen?
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4.11 Sind Unternehmen antragsberechtigt, obwohl sie Soforthilfe Corona oder die 1., 2. oder 3. Phase der Corona-Überbrückungshilfe nicht beantragt haben?
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4.12 Müssen vor Beantragung der Überbrückungshilfe bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen beziehungsweise ausgeschöpft worden sein?
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4.13 Müssen liquide betriebliche Mittel oder private Rücklagen vor Antragstellung aufgebraucht werden?
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