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FAQs Suche Überbrückungshilfe III
Einleitung
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6.1 Wer kann von dem Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III Gebrauch machen?
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6.2 In welchen Zeiträumen kann das Wahlrecht ausgeübt werden?
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6.3 Wie kann das Wahlrecht ausgeübt werden? Welche Schritte sind hierbei durchzuführen?
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6.4 Wie erfolgen die Prüfung der Anträge und die Auszahlungen/Rückzahlungen im Rahmen des Wahlrechtes?
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6.5 Welche Rechtsfolgen hat die im Rahmen der Ausübung des Wahlrechts abzugebende Verzichtserklärung?
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6.6 Können Antragstellende zum bisher genutzten Programm zurückkehren, wenn sich nach Nutzung des Wahlrechtes herausstellt, dass die Förderung im neu ausgewählten Programm geringer ausfällt oder der neue Antrag nicht bewilligt wird? Führen die Bewilligungsstellen eine Günstigerprüfung durch?
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6.7 Wer übernimmt die zusätzlichen Kosten für prüfende Dritte bei Nutzung des Wahlrechtes?
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6.8 In welchen Fällen lohnt sich ein Wechsel zwischen der Neustarthilfe und der Überbrückungshilfe?
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Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche
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A1.1 Für welche Veranstaltungen können Ausfall- und Vorbereitungskosten erstattet werden?
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