Überblick: Was war die Neustarthilfe 2022 April bis Juni?
Die Neustarthilfe 2022 April bis Juni ist Teil des Programms Neustarthilfe 2022. Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 wurden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Januar bis März und April bis Juni 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) betrug wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro pro Quartal für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro pro Quartal für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Den Antrag konnten Sie entweder selbst per Direktantrag oder seit dem 11. Februar 2022 auch über prüfende Dritte stellen.
Alle diejenigen, die dringend finanzielle Hilfe benötigten und bis zum 19. Mai 2022 einen Antrag stellten, erhielten, sofern die Vorprüfung positiv ausfiel, den Vorschuss auf Neustarthilfe 2022. Alle diejenigen, die nach dem 19. Mai 2022 einen Antrag stellten, erhielten erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids Auszahlungen (nicht wie bisher nach erfolgreich durchlaufener Vorprüfung).
Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 15. Juni 2022.
Endabrechnung im Direktantrag
Nach Ablauf des Förderzeitraums waren Empfängerinnen oder Empfänger der Neustarthilfen dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn ihr Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. Die wichtigsten Informationen für die verschiedenen Neustarthilfe-Programme sind im Anleitungsartikel zur Endabrechnung für Direktantragstellende zusammengefasst.
Die Fristen für die Einreichung der Endabrechnung für Direktantragstellende sind bereits verstrichen.
Endabrechnung für prüfende Dritte
Natürliche Personen konnten die Neustarthilfen auch mithilfe von prüfenden Dritten beantragen, zum Beispiel mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
In diesem Fall musste auch die Endabrechnung über prüfende Dritte eingereicht werden, wenn der Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. Die wichtigsten Informationen für die verschiedenen Neustarthilfe-Programme sind im Anleitungsartikel zur Endabrechnung für prüfende Dritte zusammengefasst.
Die Fristen für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte sind bereits verstrichen.
FAQs
3.10 Die Neustarthilfe 2022 wird als Betriebskostenpauschale bezeichnet. Darf ich die Neustarthilfe 2022 deswegen nur für Betriebskosten verwenden?
Nein, hinsichtlich der Verwendung der Neustarthilfe 2022 gibt es keine Vorgaben. Mit der Neustarthilfe 2022 werden vor allem Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 31. März 2022 bzw. 1. April bis 30. Juni 2022 coronabedingt eingeschränkt ist. Damit soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich dabei insbesondere an Soloselbständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe IV daher nicht in Frage kommt. Deswegen wird der Berechnung der Neustarthilfe 2022 auch lediglich der Umsatz im Vergleichs- und im Förderzeitraum zugrunde gelegt, nicht jedoch die Betriebskosten. Die Verwendung der Neustarthilfe 2022 ist insofern auch nicht nachzuweisen.
2.2 Ich habe für die Ausübung meiner Soloselbständigkeit ein Unternehmen (Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Genossenschaft) gegründet. Kann ich Neustarthilfe 2022 beantragen? Wie werden die Umsätze aus Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, an denen ich beteiligt bin, berücksichtigt? Wer erhält die Neustarthilfe 2022?
Zur Antwort2.5 Ich habe Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die stundenweise für mich arbeiten. Kann ich die Neustarthilfe 2022 trotzdem beantragen?
Zur AntwortVollzugshinweise
Die Vollzugshinweise für die Gewährung von Überbrückungshilfe IV inklusive Neustarthilfe 2022 enthalten nähere Erläuterungen unter anderem zur Antragsberechtigung und den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zur Höhe, Auszahlung und Verwendung der Neustarthilfe 2022.
Hinweis: Im Fall von Abweichungen zwischen FAQs und Vollzugshinweisen sind die Informationen in den FAQs maßgebend. Bei den hier veröffentlichten Texten handelt es sich um Mustertexte, die an die jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern angehängt werden.
Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Fünfte Phase („Überbrückungshilfe IV“), von
Januar bis März 2022 (inklusive Neustarthilfe 2022) (PDF, 521 KB)