+++ Wichtiger Hinweis: Einreichungsfristen für die Schlussabrechnung beachten. +++
Informationen zu den Programmbedingungen
Im Zusammenhang mit der Schlussabrechnung erreichen das BMWK viele Anfragen zu den Programmkonditionen und Auslegungshinweisen, auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Um allen Interessierten gleichermaßen einen Überblick über die wesentlichen Informationen zu den Programmen der Überbrückungshilfe zu bieten, stellt das BMWK auf dieser Website
- die FAQs zu allen Programmen in der aktuellen Version und auch alle Vorversionen
- die Vollzugshinweise zu allen Programmen
- sowie wichtige Dokumente von grundsätzlicher Bedeutung zu ausgewählten Fragen der Programmgestaltung
zur Verfügung.
Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe
Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, waren verpflichtet, eine Schlussabrechnung einzureichen. Informieren Sie sich im Zweifel, ob die Schlussabrechnung oder gegebenenfalls eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2024 von Ihrer prüfenden Dritten oder Ihrem prüfenden Dritten eingereicht wurde.
MEHR ERFAHRENCorona-Soforthilfe 2020 – Überprüfung des Liquiditätsengpasses
Wenn Sie in 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, ist eine Überprüfung der Höhe des eingetretenen Liquiditätsengpasses erforderlich. Mehrere Bundesländer haben noch keine umfassenden Überprüfungen durchgeführt bzw. zunächst zurückgestellt und werden in Kürze auf die Begünstigten zugehen. Weitere Informationen erteilen die Soforthilfe-Bewilligungsstellen der Länder.