+++ Wichtiger Hinweis: Einreichungsfristen für die Schlussabrechnung beachten. +++
Informationen zu den Programmbedingungen
Das Bundeswirtschaftsministerium möchte ein möglichst einheitliches Vorgehen in den Ländern unterstützen. Zu einzelnen und komplexen Fragestellungen, die die Programmbedingungen betreffen, zum Beispiel zu Unternehmensverbünden, finden Sie hier aktuelle Informationen und Handreichungen.
MEHR ERFAHRENSchlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe
Unternehmen, die Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfe erhalten haben, waren verpflichtet, eine Schlussabrechnung einzureichen. Informieren Sie sich im Zweifel, ob die Schlussabrechnung oder gegebenenfalls eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2024 von Ihrer prüfenden Dritten oder Ihrem prüfenden Dritten eingereicht wurde.
MEHR ERFAHRENCorona-Soforthilfe 2020 – Überprüfung des Liquiditätsengpasses
Wenn Sie in 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, ist eine Überprüfung der Höhe des eingetretenen Liquiditätsengpasses erforderlich. Mehrere Bundesländer haben noch keine umfassenden Überprüfungen durchgeführt bzw. zunächst zurückgestellt und werden in Kürze auf die Begünstigten zugehen. Weitere Informationen erteilen die Soforthilfe-Bewilligungsstellen der Länder.