Bei Unternehmen und Selbstständigen, die ihren Geschäftsbetrieb erst nach dem 1. November 2019 (im Falle der Novemberhilfe) beziehungsweise 1. Dezember 2019 (im Falle der Dezemberhilfe) aufgenommen haben, kann der Antrag auf November- beziehungsweise Dezemberhilfe ausschließlich auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 (gegebenenfalls kumuliert mit der De-minimis-Verordnung) gestellt werden.