Förderfähig sind Kosten von Veranstaltungen, die für den Zeitraum September 2021 bis März 2022 geplant wurden. Die Erstattung umfasst Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind und bis zum 31. Dezember 2021 bezahlt oder vertraglich vereinbart wurden.