Überblick: Was war die Neustarthilfe?

Mit der Neustarthilfe wurden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 coronabedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichneten, aber nur geringe betriebliche Fixkosten hatten und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kam. Auch kleine Kapitalgesellschaften und Genossenschaften konnten Unterstützung durch die Neustarthilfe erhalten, wenn der überwiegende Teil der Einkünfte – wären sie von einer natürlichen Person erzielt worden – als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte gegolten hätten.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endete am 31. Oktober 2021.

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